Drucksache 18 / 12 673 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Kaufhalle am Kastanienboulevard steht immer noch! und Antwort vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12673 vom 13.11.2017 über "Kaufhalle am Kastanienboulevard steht immer noch!“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundsätzlich wird auf die Beantwortung Ihrer Anfrage 18/10647 vom 08.März 2017 verwiesen, gegenüber der sich zwischenzeitlich kein neuer Entwicklungsstand ergibt. Frage 1: Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation des Kastanienboulevards in Hellersdorf in Bezug auf die leerstehende und noch immer nicht abgerissene Kaufhalle? Antwort zu 1: Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Bauträgers. Nach Auskunft des Eigentümers soll auf der Grundlage des positiven Vorbescheids eine Wohnbebauung erfolgen. Der Abriss der Kaufhalle sei für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Beseitigung der seit langer Zeit leerstehenden ehemaligen Kaufhalle für einen Wohnungsneubau wird als positive Entwicklung für den Bereich Boulevard Kastanienallee angesehen. Frage 2: Welche rechtlichen Möglichkeiten wird der Senat (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt) nutzen / planen / unterstützen um - über das miteinander sprechen hinaus - eine Mitwirkung des Eigentümers im Sinne einer Neu-Nutzung im öffentlichen Interesse zu erreichen? 2 Antwort zu 2: Da für das Grundstück Baurecht nach § 34 BauGB besteht, bestehen derzeit keine weiteren rechtlichen Instrumente. Frage 3: Welche städtische Wohnungsbaugesellschaft bzw. welcher andere Landesbetrieb hat dem Eigentümer unter Berücksichtigung „des bestehenden Baurechtes gemäß § 34 Baugesetzbuch“ (vgl. Drs. 18/10647) ein Angebot zum Erwerb des Grundstücks gemacht bzw. plant dies zu tun? Antwort zu 3: Dazu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen wird der Senat (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt) ergreifen, um den anhalten Stillstand spätestens im Jahr 2018 zu beenden und damit die dringend notwendige Quartiersentwicklung zu ermöglichen? Antwort zu 4: Wenn die unter Antwort zu 1 genannte Entwicklung eintritt, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Berlin, den 29.11.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12673 S18-12673