Drucksache 18 / 12 674 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Schulstandorte auf der Fläche des Planungsgebietes „Blankenburger Süden“ – Bürgerbeteiligung oder bereits Tatsachenschaffung? und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12674 vom 13.11.2017 über Schulstandorte auf der Fläche des Planungsgebietes "Blankenburger Süden" - Bürgerbeteiligung oder bereits Tatsachenschaffung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Das Großbauprojekt „Blankenburger-Süden“ soll durch eine breite Bürgerbeteiligung begleitet werden. Bereits jetzt wurden allerdings zwei Standorte für Schulneubauten auf dem Gelände festgelegt. Soll mit dem Bau dieser Schulen begonnen werden, bevor die Planungen zum neuen Stadtquartier mit den Bürgerinnen und Bürgern abgeschlossen sind? Antwort zu 1: Die laufende Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow erfordert dringend auch die Bereitstellung der erforderlichen sozialen Infrastruktur, insbesondere von Grund- und weiterführenden Schulen. Auf den Grundstücken der bestehenden Schulen im Bezirk sind nur noch begrenzt Spielräume für Ergänzungs- und Erweiterungsbauten vorhanden, sodass die Bedarfsdeckung vor allem über Neubauten erfolgen muss. Hierfür sind aber nur noch wenig geeignete Flächen vorhanden, sodass landeseigenen weitestgehend unbebauten Flächen, wie dem „Blankenburger Süden“, für die bezirksweite Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken eine Liste potentieller neuer Schulstandorte erstellt und in dem Entwurf des Schul-Monitoring 2017 des Bezirkes berücksichtigt. In der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow sind auf der Fläche des Projektgebietes „Blankenburger Süden“ zwei Schulstandorte am Blankenburger Pflasterweg / Heinersdorfer Straße (6-zügige Integrierte Sekundarschule (ISS) und 3- zügige Grundschule (GS)) sowie an der Heinersdorfer Straße / Schmöckpfuhlgraben (4- zügige ISS und 4-zügige GS) vorgesehen. 2 Die Grundschulen dienen der Bedarfsdeckung der angrenzenden Stadtteile Heinersdorf und Blankenburg sowie des neuen Stadtquartiers, wo hingegen die Integrierten Sekundarschulen primär eine bezirksweite Relevanz entfalten. Die Entwicklung der beiden Schulstandorte ist im hohen Maße abhängig von der Gesamtentwicklung des „Blankenburger Südens“ und der Konkretisierung der Rahmenbedingungen, u.a. zur verkehrlichen Anbindung (Tram / MIV), der möglichen Nutzungen sowie der grundsätzlichen städtebaulichen Struktur des neuen Stadtquartiers. Insbesondere Standorte für weiterführende Schulen erfordern eine gute verkehrliche Anbindung, die nur im Zusammenspiel mit der Entwicklung des neuen Stadtquartieres realistisch erscheint. Die Berücksichtigung der beiden Schulstandorte in der Schulentwicklungsplanung stellt somit keine vorweggenommene Maßnahme oder „Tatsachenschaffung“ dar, sondern ergibt sich aus den heutigen Erfordernissen des Bezirkes und der Schulregion sowie dem zukünftigen Bedarf des potentiellen neuen Stadtquartiers, welche in der weiteren Entwicklung des „Blankenburger Südens“ mit zu berücksichtigen sind. Sie ist somit nicht allein aus den Planungen zum neuen Stadtquartier ableitbar. Insbesondere gilt dies für die 4-zügige Grundschule am Standort Heinersdorfer Straße / Schmöckpfuhlgraben. Durch die natürliche Bevölkerungszunahme und den geplanten Wohnungsbautätigkeiten im Bezirk Pankow ohne Berücksichtigung der weiteren Planungen besteht schon im Bestand in den Ortsteilen Heinersdorf / Blankenburg ein hoher Bedarf an Grundschulplätzen. So weist das „Entwicklungskonzept Soziale und Grüne Infrastruktur“ von der Planungsgruppe Werkstadt Berlin im Auftrag des Bezirks Pankow von Mai 2016 für die Schulregion 9 (Französisch Buchholz / Blankenburg / Blankenfelde) bereits für die Bevölkerungsentwicklung in den Bestandsgebieten bis zum Schuljahr 2020 / 2021 ein Fehlen von 3,0 Zügen und für die Schulregion 5 (Weißensee / Heinersdorf) von 4,5 Zügen im Grundschulbereich aus. Hieraus allein ergibt sich dringender Handlungsbedarf. Unter Berücksichtigung der Wohnungsbaupotentiale („Blankenburger Süden“ und weitere) erhöhen sich die Zahlen in der Studie in der Schulregion 9 sogar auf insgesamt 16,6 fehlende Züge und in der Schulregion 5 auf 5,7 Züge. Der ermittelte Bedarf bestätigt sich im Wesentlichen auch in dem Entwurf des vorliegenden Schul-Monitoring 2017. Hierbei zeigt sich in der Planungsregion, dass die weiteren zur Verfügung stehenden Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow-Heinersdorf gegenwärtig nicht aktivierbar sind (Privateigentum) oder wie an der Rennbahnstraße vor allem für den Bedarf aus dem Ortsteil Weißensee benötigt werden. Um den dringenden bestehenden Bedarf an Grundschulplätzen, insbesondere in der Schulregion 5, decken zu können, wird für die 4-zügige Grundschule am Standort Heinersdorfer Straße / Schmöckpfuhlgraben die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3- 65 vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 3-65 wird voraussichtlich im 1.Quartal 2018 erfolgen. Die Planungshoheit obliegt dem Bezirk Pankow. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere nach der Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung, steht hierbei aber auch, wie für die anderen Schulen, in der Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung des „Blankenburger Südens“. 3 Aufgrund des Flächenbedarfs für eine 4-zügige Grundschule von ca. 1,7 ha gem. der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) ist aber nur mit einer geringen Relevanz des Grundschulstandortes für die Gesamtentwicklung des „Blankenburger-Süden“ zu rechnen. Frage 2: Hat der Senat die Möglichkeit geprüft, die nur in geringer Entfernung zum jetzigen Planungsort der Schulen befindlichen ehemaligen Gebäude der HTW für eine neue Schule zu verwenden? Antwort zu 2: Für den Standort der ehemaligen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) am Blankenburger Pflasterweg wird gegenwärtig eine Orientierende Gebäudeuntersuchung mit dem Ziel durchgeführt, ob eine Nachnutzung der Gebäude für eine Schule oder ggf. für andere Nutzungsalternativen grundsätzlich möglich ist. Erste Ergebnisse hierzu werden für Anfang 2018 erwartet. Frage 3: Werden mögliche Verkehrslösungen, die derzeit im Rahmen der Bürgerbeteiligung diskutiert werden, bei der Errichtung der Schulen berücksichtigt? Antwort zu 3: Wie eingangs in der Antwort zur Frage 1 erläutert, ist die Entwicklung der Schulstandorte abhängig von der Gesamtentwicklung des „Blankenburger Südens“. Hierzu zählt insbesondere die Berücksichtigung möglicher Verkehrslösungen. Nur mit einer geeigneten Verkehrsinfrastruktur ist vor allem die Realisierung der Standorte der weiterführenden Schulen planerisch sinnvoll möglich. Berlin, den 27.11.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12674 S18-12674