Drucksache 18 / 12 679 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Genitalverstümmlung – Teil I und Antwort vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Frau Abgeordnete Jessica Bießmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12679 vom 14. November 2017 über Genitalverstümmlung - Teil I -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit der seit dem Jahr 2015 verstärkten Migration nach Deutschland hat laut der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES auch die Anzahl der Opfer von Genitalverstümmelungen in Deutschland zugenommen . Der hochgerechnete Zuwachs um 37 Prozent auf 48.000 betroffene Frauen und Mädchen in Deutschland im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2014 sei vor allem auf den Zuzug von Menschen aus Somalia und Eritrea zurückzuführen. 1. Wie viele in Berlin lebende Frauen und Mädchen sind nach Einschätzung der Landesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen? 4. Wie viele in Berlin lebende Frauen und Mädchen sind nach Einschätzung des Senats derzeit gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden? Zu 1. und 4.: Schätzungen von TERRE DES FEMMES aus dem Jahr 2016 zufolge leben in Deutschland knapp 48.000 Betroffene und zwischen 1.500 und 5.700 bedrohte Mädchen . Die Schätzungen stützen sich auf die Prävalenzraten in den Herkunftsländern in Deutschland lebender Mädchen und Frauen. Allerdings ist der Herkunftsort nicht hinreichend aussagekräftig, da vielmehr die ethnische Herkunft und Zugehörigkeit über die Gefährdung entscheidet. Es liegen keine Daten zur Verteilung der (potentiell) betroffenen und bedrohten Frauen und Mädchen in den einzelnen Bundesländern vor. Eine Meldepflicht besteht nicht. 2. Sind dem Senat Fälle von genitalverstümmelten Frauen und Mädchen in Asylunterkünften bekannt? 3. Wird bei der medizinischen Versorgung von Asylbewerberinnen in der Landeseinrichtung auch auf mögliche Genitalverstümmelungen hin untersucht? Zu 2. und 3.: Insoweit liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a Strafgesetzbuch) wurden nach Kenntnis des Senats in Berlin in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils eingeleitet? (bitte die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und erstes Halbjahr 2017 einzeln auflisten) 6. Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis des Senats eingestellt und aus welchem Grund? 7. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis des Senats zur Anklage? Zu 5. bis 7.: Seit dem Inkrafttreten der Vorschrift am 28. September 2013 ist in Berlin kein einziges Ermittlungsverfahren wegen § 226a Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet worden. Dementsprechend wurde auch kein derartiges Verfahren eingestellt und in keinem Fall Anklage erhoben. Berlin, den 30. November 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12679 S18-12679