Drucksache 18 / 12 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Genitalverstümmlung – Teil III und Antwort vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Jessica Bießmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12681 vom 14. November 2017 über Genitalverstümmelung – Teil III ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit der seit dem Jahr 2015 verstärkten Migration nach Deutschland hat laut der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES auch die Anzahl der Opfer von Genitalverstümmelungen in Deutschland zugenommen . Der hochgerechnete Zuwachs um 37 Prozent auf 48.000 betroffene Frauen und Mädchen in Deutschland im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2014 sei vor allem auf den Zuzug von Menschen aus Somalia und Eritrea zurückzuführen. 1. Wie beurteilt der Senat die aktuelle medizinische, psychotherapeutische und soziale Versorgung betroffener Mädchen und Frauen in Berlin? Zu 1.: Betroffene Mädchen und Frauen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ggf. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch leistungsberechtigt sind, erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Darüber hinaus werden den bestehenden gesetzlichen Leistungsansprüchen entsprechend die Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedeckt. Betroffene Mädchen und Frauen können sich darüber hinaus an das am Berliner Krankenhaus Waldfriede ansässige Desert Flower Center wenden sowie an das Familienplanungszentrum –BALANCE und den Oromo Horn von Afrika Zentrum e.V.. Auch die Berliner Gesundheits- und Jugendämter fungieren in diesem Bereich als Ansprechpartner ebenso wie verschiedene senatsgeförderte Beratungs- und Hilfeprojekte für ausländische Frauen, die Betroffene bei Bedarf an einschlägige Fachberatungsstellen vermitteln. 2. In den Wochen vor den Sommerferien wurden Lehrer mehrfach gebeten auf Schülerinnen zu achten, die während der Ferien in ihre Heimatländer reisen sollten und bei denen zu befürchten war, dass an ihnen eine Genitalverstümmlung vorgenommen wird. Welche Erfolge erzielte diese Kampagne? - 2 - 2 Zu 2.: Die Kampagne ist dem Senat nicht bekannt. Zu dem angefragten Sachverhalt liegen auch sonst keine weiteren Erkenntnisse vor. Berlin, den 29. November 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12681 S18-12681