Drucksache 18 / 12 685 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Quereinsteiger*innen und Referendare in Berlin und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12685 vom 14. November 2017 über Quereinsteiger*innen und Referendare in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Quereinsteiger*innen unterrichten nach der Stichtagserhebung vom 1. November 2017 in Berlin? 2. Wie verteilen sich die Quereinsteiger*innen im Verhältnis zu Neueinstellungen sortiert nach Bezirken und Schulform (sortiert nach absoluten und prozentualen Zahlen)? 3. Wie viele Referendare sind nach der Stichtagserhebung vom 1. November 2017 in der Ausbildung? 4. Wie verteilen sich die Referendare und Quereinsteiger*innen schulscharf auf die Berliner Schulen? 5. Wie viele Quereinsteiger*innen und Referendare sind an Grundschulen tätig? Zu 1. bis 5.: Die Daten zum Stichtag der Lehrkräftebedarfsfeststellung (LBF) stehen regelmäßig ab Mitte Dezember für Auswertungszwecke zur Verfügung. Eine Beantwortung der Fragen ist erst nach diesem Termin möglich. 6. Wie viele Quereinsteiger*innen müssen zurzeit ein zweites Fach nachstudieren (sortiert nach Schulform, Fach, Beginn der Ausbildung)? Zu 6.: Im Schuljahr 2017/2018 studieren 342 Quereinsteigende ein zweites Fach. Zur Frage der Studien im Zweitfach sind weitere Daten in der geforderten Sortierung zum Stichtag der LBF ab Mitte Dezember verfügbar. - - 2 7. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat im Hinblick auf die hohe Anzahl an Quereinsteiger*innen an folgenden Schulen eingeleitet: Carl-Kraemer-Grundschule, Ernst-Reuter-Schule, Gemeinschaftsschule Campus-Efeuweg? Zu 7.: Diese Schulen werden bei Auswahlentscheidungen für die Einstellung von Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Schulen durch die regionale Schulaufsicht und die regionale Fortbildung unterstützt . 8. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung von Quereinsteiger*innen und Referendaren? Zu 8.: Zurzeit werden die Maßnahmen zur Unterstützung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gesichtet und evaluiert. Für das Schuljahr 2018/2019 wird ein strukturiertes Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der bisherigen Konzepte und zur frühzeitigen und umfassenden Begleitung entwickelt. 9. Welche weiteren Bedarfe und Unterstützungsmaßnahmen erbitten die Schulen gegenüber dem Senat zur besseren Integration von Quereinsteiger*innen und Referendaren? Zu 9.: In den Schulen werden die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie die Referendarinnen und Referendare durch erfahrene Lehrkräfte unterstützt. In Einzelfällen unterbreiten Schulleitungen den Vorschlag, die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu erhöhen. 10. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Quereinsteiger*innen in den ersten drei Jahrgangstufen in der Grundschule, insbesondere wenn diese gerade erst eingestellt wurden? Zu 10.: Wenn die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die Voraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfüllen, ist ein Einsatz in den ersten drei Jahrgangsstufen im Rahmen des Ausbildungsunterrichtes. Hier erfolgt neben der schulischen Begleitung eine parallele Begleitung durch das jeweilige Fachseminar. Außerhalb des Ausbildungsunterrichtes trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Entscheidung über den Einsatz in Abhängigkeit der individuellen Kompetenzen‚ der Quereinsteiger. Diese sind auch aufgrund der unterschiedlichen Vorerfahrungen ausgesprochen unterschiedlich. 11. Ist es möglich für Lehrkräfte über die regionale Fortbildung Supervisionsgruppen zu gründen und wenn ja, warum steht dieses Angebot nicht für Personen, die sich in der Ausbildung befinden zur Verfügung? Zu 11.: Die Regionale Fortbildung ist zuständig für berufsbegleitende pädagogische Qualifizierung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher und dem gesamten pädagogischen Personal, - - 3 also für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Vorbereitungsdienst befinden sich in der Ausbildung, Maßnahmen der Fortbildung dienen der Professionalisierung nach bereits erfolgter Ausbildung . Coaching- und Beratungsverfahren sowie Supervision finden zunehmend Eingang in die schulpraktische Ausbildung und werden, teils integriert, teils als freiwilliges Additiv als wertvolle Bestandteile des Vorbereitungsdienstes betrachtet. 12. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen bestehen insbesondere für Schulleitungen an Schulen mit einer hohen Anzahl von auszubildenden Lehrkräften, um die Integration von Quereinsteiger*innen und Referendaren zu gewährleisten? Zu 12.: Schulleitungen werden insbesondere von der regionalen Schulaufsicht beraten und unterstützt . 13. Inwiefern greifen Schulen mit einer hohen Anzahl von auszubildenden Lehrkräften auf das Instrument einer „Ausbildungskoordinator*in“ zurück? Inwiefern unterstützt der Senat solche Maßnahmen? Zu 13.: Die Ressource für die Begleitung und Unterstützung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern wird den Schulen in Form von schulbezogenen Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Die Schulen können im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule hier individuelle Konzepte entwickeln. Eine Bündelung ist möglich und soll künftig auch systematisch betrieben werden. Berlin, den 01. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12685 S18-12685