Drucksache 18 / 12 686 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Ausbildung von Erzieher*innen in Einrichtungen außerhalb von Kita und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12686 vom 14. November 2017 über Ausbildung von Erzieher*innen in Einrichtungen außerhalb von Kita ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Einrichtungen außerhalb der klassischen Kita findet eine Ausbildung bzw. berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieher*in statt (sortiert nach Art der Einrichtung und Anzahl der Auszubildenden sowie Ausbildungsweg)? 2. Wie haben sie die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt? Zu 1. und 2: Die berufsbegleitende Ausbildung findet in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Erzieherinnen und Erzieher arbeiten, statt. Anhand der Quereinstiegzahlen im Bereich der Kindertagesstätten (Kitas) lässt sich rückschließen, dass diese das größte Praxisfeld darstellen, gefolgt von der Ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB). Aber auch in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und in Jugendeinrichtungen werden Arbeitsplätze für die berufsbegleitende Ausbildung zur Verfügung gestellt. Bei Anmeldung zum berufsbegleitenden Studium an einer Fachschule muss der Schule ein einschlägiger Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Eine Erhebung über die Einsatzorte findet nicht statt, daher kann auch über den Verlauf der Zahlen keine Auskunft gegeben werden. Insgesamt haben sich die Zahlen der Studierenden an den Fachschulen seit 2009/2010 verdoppelt, der Anteil der Studierenden in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist dabei in diesem Zeitraum überproportional gestiegen von 12 % auf 43 %. 3. Welches weitere Potential sieht der Senat im Hinblick auf die Beseitigung des Fachkräftemangels durch Ausbildungsorte außerhalb von Kita? - - 2 Zu 3.: Da allein durch die wachsende Stadt in allen Bereichen der Jugendhilfe ein steigender Bedarf an Fachkräften vorhanden ist, werden zunehmend auch andere Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe die berufsbegleitende Ausbildung nutzen, um Fachkräfte zu gewinnen . 4. Welche Unterstützung bekommen die Einrichtungen zur Ausbildung bzw. berufsbegleitenden Ausbildung (sortiert nach Maßnahme und Ressource)? Zu 4.: Kindertagesstätten erhalten seit dem Kita-/Schuljahr 2016/2017 für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung auf Antrag Kompensationsmittel im Umfang von zwei Stunden pro Woche als Zeit für Anleitung für das 1. Ausbildungsjahr. Eine Ausweitung zum 01.02.2018 auf alle drei Ausbildungsjahre ist vorgesehen, für das 1. Jahr drei Stunden wöchentlich , für das 2. Jahr zwei Stunden und für das 3. Ausbildungsjahr eine Stunde. Berlin, den 24. November 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12686 S18-12686