Drucksache 18 / 12 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Q-Master für Berlin und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12687 vom 14. November 2017 über Q-Master für Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erwartungen verbindet der Senat mit dem Q-Master? Zu 1.: Es wird erwartet, dass mit den Q-Masterstudiengängen neue Interessentengruppen für die Aufnahme eines lehramtsbezogenen Studiengangs gewonnen werden können. 2. An welche Zielgruppe richtet sich der Q-Master? Zu 2.: Zielgruppe der Q-Master-Studiengänge sind Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in lehramtsrelevanten Bedarfsfächern. 3. Welche Bedingungen sind für die Aufnahme in den Studiengang geknüpft? Zu 3.: Zugangsvoraussetzung für die Q-Master-Studiengänge ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der dem fachlichen Profil des jeweiligen Studiengangs entspricht. Näheres regeln die entsprechenden Ordnungen bzw. Satzungen: - Zugangssatzung der Freien Universität Berlin für den Masterstudiengang für ein Lehramt an Gymnasien mit dem Profil Quereinstieg (Anlage 1) - - 2 - Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang mit der Fächerkombination Elektrotechnik/Informationstechnik als Quereinstieg der Gemeinsamen Kommission Lehrkräftebildung (GKL) an der Technischen Universität Berlin (Anlage 2) 4. Fällt der Q-Master unter § 9 LBiG (bitte um Begründung)? Zu 4.: Q-Master-Studiengänge sind gemäß § 9 Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) zugelassene Modellversuche, da sie von der regulären Struktur der Berliner Lehramtsstudiengänge abweichen : In den Q-Master-Studiengängen werden fachwissenschaftliche, berufswissenschaftliche , berufspädagogische sowie fachdidaktische Studienanteile des regulären lehramtsbezogenen Bachelorstudiums in das Masterstudium integriert. 5. Entspricht der Q-Master den Voraussetzungen von § 10 Abs. 2 LBiG (bitte um Begründung)? Zu 5.: Mit erfolgreichem Abschluss eines Q-Master-Studiengangs wird ein Master of Education erworben. Dieser berechtigt zur Zulassung für den Vorbereitungsdienst gemäß § 10 Abs. 2 Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG). 6. Welches Wachstumspotential sieht der Senat im Q-Master und inwiefern ist eine Ausweitung auf weitere Hochschulen geplant? Zu 6.: Die Q-Master-Studiengänge werden derzeit erprobt, eine genaue Angabe zum Wachstumspotential ist zu diesem Zeitpunkt nicht ergiebig. Im Rahmen der verhandelten Hochschulverträge für die Jahre 2018 - 2022 wurde vereinbart, dass alle Berliner Universitäten zur Erhöhung der Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den Studiengängen mit dem Abschlussziel Master of Education, Masterstudiengänge für den Quereinstieg entwickeln . 7. Inwiefern spielt der Q-Master bei den Verhandlungen der Hochschulverträge eine Rolle? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 6. Berlin, den 01. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SKWF0020 Schreibmaschinentext Schriftliche Anfrage Nr. 18/12687 – Anlage 1 Amtsblatt der Freien Universität Berlin Nr. 34/2016 (Auszug) SKWF0020 Schreibmaschinentext Schriftliche Anfrage Nr. 18/12687 – Anlage 2 Technische Universität Berlin, Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 26/2016 (Auszug) S18-12687 S18-12687 S1812687 Anlagen 1+2