Drucksache 18 / 12 688 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Kommerzieller Förderunterricht an Gymnasien und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12688 vom 14. November 2017 über Kommerzieller Förderunterricht an Gymnasien ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Am Andreas-Gymnasium wurde bei Schülerinnen und Schülern der siebten Klasse Unterstützungsbedarf aufgrund von Rechtschreibschwierigkeiten festgestellt. Daraufhin verschickte das Gymnasium an die Eltern mit der Übersendung der Information des Nachteilsausgleiches für den Deutschunterricht zeitgleich einen Anmeldebogen für Nachhilfeunterricht bei einem privaten Dienstleister (Intellego). 1. Sind dem Senat Fälle an diesem und/oder an anderen Gymnasien bekannt, bei denen bei festgestelltem Unterstützungsbedarf von Schülerinnen und Schülern den Eltern kostenpflichtiger Nachhilfeunterricht von privaten Anbietern nahegelegt wird? Zu 1.: Nein. 2. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Warum bieten Gymnasien, wenn sie durchgängig in der Jahrgangsstufe Sieben standardisierte Rechtschreibtests durchführen keinen eigenen Förderunterricht an und bewerben stattdessen indirekt den kommerziellen Förderunterricht von Dritten? Zu 3.: Pauschale Aussagen, was Schulen oder Schularten tun oder nicht tun, sind nach Ansicht des Senats nicht sachgerecht. - - 2 Am Andreas-Gymnasium wird z.B. mit allen Schülerinnen und Schülern in Klasse 7 ein anerkannter und genormter Test zur Erfassung von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS), die Hamburger Schreibprobe, durchgeführt. Werden Probleme bei den Schülerinnen und Schülern festgestellt, so werden die Eltern darüber informiert, welche Fehlerschwerpunkte bei den Kindern aufgetreten sind. Die Ergebnisse werden insbesondere im Deutschunterricht genutzt. Eine zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung stellt die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner im Rahmen der Lernförderung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) dar. Die von der Schule verschickten Informationen beinhalten die Möglichkeit der Nutzung dieses abgestimmten Systems, aber legen für Eltern, deren Kinder nicht BuTleistungsberechtigt sind, keine Ausschließlichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner nahe. 4. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Nachhilfeunterricht oder Förderunterricht gegen Entgelt von Dritten in schuleigenen Räumen beworben wird und dort stattfindet? Zu 4.: Im Rahmen der bestehenden Verträge zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist das Angebot für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler kostenlos. Inwieweit Eltern von Kindern, welche nicht leistungsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind, am Angebot teilnehmen, ist nicht bekannt. In jedem Fall handelt es sich um eine zusätzliche Förderung. Berlin, den 01. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12688 S18-12688