Drucksache 18 / 12 691 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Lehrkräfte-Quereinsteigende in den Berliner Schulen im Schuljahr 2017/2018 II und Antwort vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12691 vom 02. November 2017 über Lehrkräfte-Quereinsteigende in den Berliner Schulen im Schuljahr 2017/2018 II _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb antwortet der Senat in seiner Antwort auf Frage 2 der Drs. 18/12277, dass die Unterscheidung der Quereinsteigenden nach Ein-Fach- und Zwei-Fach-Quereinsteigenden statistisch nicht erfasst werde, der Senat dem Fragesteller diese Information jedoch auf die gleichlautende Frage 2 der Drs. 18/11503 vom 15. Juni 2017 zur Verfügung gestellt hat? Zu 1.: In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11503 wurde die Momentaufnahme zum Stichtag 01.11.2016 benannt. In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12277 wurde beschrieben, dass ursprünglich die Ausgangslage der Ein-Fach-Quereinsteigenden nach erfolgreichem Absolvieren der berufsbegleitenden Studien nicht mehr statistisch erfasst wird. 2. Bei wie vielen der Quereinsteiger/innen, die in den unterschiedlichen Schulformen im Schuljahr 2017/2018 im Einsatz sind, handelt es sich um Zwei-Fach-Quereinsteigende und bei wie vielen handelt es sich um Ein- Fach-Quereinsteigende? 3. Wie viele Quereinsteiger/innen sind im Schuljahr 2017/18 schulscharf in jeder einzelnen Schule im Einsatz und welchen Prozentsatz machen sie aus gemessen an der Gesamtpersonalstärke an Lehrkräften an der jeweiligen Schule (Beantwortung bitte analog der Anlage 1 der Drs. 18/11503)? 4. Wie viele Quereinsteiger/innen sind im Schuljahr 2017/18 insgesamt in den einzelnen Bezirken im Einsatz und welchen Prozentsatz machen sie aus gemessen an der Gesamtpersonalstärke an Lehrkräften an der jeweiligen Schule? 5. Bei wie vielen der Quereinsteiger/innen, die im Schuljahr 2017/2018 schulscharf in jeder einzelnen Schule und insgesamt in den einzelnen Bezirken im Einsatz sind, handelt es sich um Zwei-Fach-Quereinsteigende und bei wie vielen handelt es sich um Ein-Fach-Quereinsteigende? - - 2 6. Bei wie vielen der Quereinsteiger/innen, die im Schuljahr 2017/2018 insgesamt in den einzelnen Bezirken im Einsatz sind, handelt es sich um Zwei-Fach-Quereinsteigende und bei wie vielen handelt es sich um Ein- Fach-Quereinsteigende? Zu 2. bis 6.: Die Daten zum Stichtag der Lehrkräftebedarfsfeststellung (LBF) stehen regelmäßig ab Mitte Dezember für Auswertungszwecke zur Verfügung. Eine Beantwortung der Fragen ist erst nach diesem Termin möglich. Berlin, den 30. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12691 S18-12691