Drucksache 18 / 12 694 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Sanierung des Ernststraßenstegs in Reinickendorf und Antwort vom 23. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 694 vom 14.November 2017 über Sanierung des Ernststraßenstegs in Reinickendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.1: Wann soll nach aktuellen Planungen des Senats der Ernststraßensteg in Reinickendorf saniert werden? Antwort zu 1.1: Die Sanierung ist für 2019 geplant. Frage 1.2: Wieso wurde die Brücke im Jahr 2017 nicht, wie ursprünglich geplant, saniert? Antwort zu 1.2: Die Maßnahme konnte auf Grund von Prioritätenfestlegung und Personalengpässe nicht wie geplant in 2017 durchgeführt werden. Frage 1.3: Wie weit sind die Planungen vorangeschritten? Antwort zu Frage 1.3: Es liegt ein statisches Gutachten für die Lagerauswechselung vor. Frage 2.1: Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Antwort zu Frage 2.1: Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Instandsetzung geplant: Lagerauswechselung, Erneuerung von Abdichtung/ Dünnschichtbelag, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Betoninstandsetzung und Erneuerung der Betonbeschichtung im Bereich der Aufgänge. 2 Frage 2.2: Gibt es Kollisionen bei der Durchführung der Maßnahme mit Bauarbeiten der DB AG? Antwort zu 2.2: Geplante Bauarbeiten der DB AG sind bisher nicht bekannt. Frage 3: Wie wird die unzureichende Beleuchtungssituation verbessert? Antwort zu 3: Es ist kein Umbau oder Erweiterung der Beleuchtungsanlage geplant bzw. vorgesehen. Frage 4: Ist eine optische Aufwertung der Brücke geplant? Antwort zu 4: Die äußere Farbgestaltung des Überbaus bleibt erhalten. Die Innenflächen erhalten einen neuen, helleren Korrosionsanstrich. Die neue Betonbeschichtung im Bereich der Aufgänge wird mit dem Reinickendorfer Kunstprojekt abgestimmt. Frage 5: Wie wird die mögliche Kooperation mit einem Reinickendorfer Kunstprojekt bewertet, die an den besonders vandalismusanfälligen Aufgängen eine künstlerische Gestaltung unter Rückgriff auf die Geschichte der Ortsteile Tegel und Borsigwalde vorgeschlagen hatte? Antwort zu 5: Der Vorschlag für die künstlerische Gestaltung durch das Reinickendorfer Kunstprojekt wird bei der Planung berücksichtigt. Frage 6: Wird nach der Sanierung das Überqueren der Brücke beim Reinickendorfer Halbmarathon wieder problemlos möglich sein oder werden erneut hohe Kosten für entsprechende Belastungsgutachten entstehen? Antwort zu 6: Das vorliegende Gutachten „Bewertung der Schwingungsanfälligkeit“ verliert nur seine Gültigkeit, wenn entweder erhebliche Schäden am Bauwerk festgestellt werden oder im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme maßgebliche Änderungen am Haupttragsystem vorgenommen werden. Aktuell wurden weder maßgebliche Schäden detektiert, noch sind im Rahmen der Instandsetzung Änderungen am Haupttragsystem geplant. Damit bleiben die Auflagen für den Halbmarathon bestehen. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Standfestigkeit der Brücke und die Ergebnisse der Gutachten in den vergangenen Jahren? Antwort zu 7: Die Bewertung der Standsicherheit erfolgt auf Basis der vorliegenden Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. Die Auswertung der letzten Bauwerksprüfung ergab, dass die Standsicherheit des Bauwerkes im Rahmen der zulässigen Toleranzen nicht eingeschränkt ist. 3 Frage 8: Wie lange werden die Sportvereine nach der Sanierung die Brücke ohne kostenintensives Gutachten die Brücke im Rahmen von Laufveranstaltungen nutzen können? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 6. Berlin, den 23.11.17 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12694 S18-12694