Drucksache 18 / 12 695 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Wo wird Grundwasser in Berlin abgepumpt? und Antwort vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12695 vom 13. November 2017 über Wo wird Grundwasser in Berlin abgepumpt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Stellen in Berlin, in welchen Mengen und seit wann wird dauerhaft Grundwasser abgepumpt? Antwort zu 1: Die Brunnen zur Gebäudetrockenhaltung befinden sich im Wesentlichen im Urstromtal. Einige Anlagen haben lange Laufzeiten. Über die Fördermengen werden keine Statistiken geführt. Frage 2: Haben sich die Mengen in den letzten 10 Jahren verändert und wenn ja, wie? Antwort zu 2: Darüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wohin wird das geförderte Grundwasser abgeleitet? Antwort zu 3: Das ist unterschiedlich; die Ableitung erfolgt oft in die Regenwasserkanäle der Berliner Wasserbetriebe (BWB), aber auch in Oberflächengewässer. 2 Frage 4: Wer ist Betreiber der Anlagen? Wer hat die Anschaffungskosten getragen? Antwort zu 4: Über den Betreiber der Anlagen werden dem Senat von den Antragstellenden keine Angaben übermittelt, manchmal werden die Anlagen von diesem selbst betrieben. Über den Träger der Anschaffungskosten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche Kosten entstanden insgesamt? Bitte Aufschlüsselung in Planungskosten, Errichtungs- bzw. Anschaffungskosten und Betriebskosten (Energie, Instandhaltung/Wartung, Laborkosten etc.). Antwort zu 5: Darüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, vgl. Antwort zu 4. Frage 6: In welchem Zeitrahmen erfolgte die Realisierung dieser Anlagen - von Planungsbeginn bis Inbetriebnahme? Antwort zu 6: Da der Senat nur für die Zulassung zuständig und folglich nur in diesen Prozess eingebunden ist, liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 30.11.17 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12695 S18-12695