Drucksache 18 / 12 696 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2017) zum Thema: Umgang des Senats mit dem Brandbrief des Personals vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und Antwort vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12696 vom 14. November 2017 über Umgang des Senats mit dem Brandbrief des Personals vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a. Gab es im Rahmen des Brandbriefes vom Personalrat des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine Konsultation zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei? b. Wenn ja, was waren die Inhalte bzw. die Ergebnisse dieser Kontakte? c. Welche Personen der Leitungsebene (Staatssekretäre und/oder Senatoren bzw. Regierender Bürgermeister) aus den genannten Senatsverwaltungen waren an diesem Austausch beteiligt? 2. Wann und durch wen hat die Leitungsebene (Staatssekretäre und/oder Senatoren bzw. Regierender Bürgermeister) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei von dem Brandbrief des Personalrates vom LAF erfahren? 3. Welche Handlungen wurden als Reaktion durch den Brandbrief in den Leitungsebenen (Staatssekretäre und/oder Senatoren bzw. Regierender Bürgermeister) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei eingeleitet? 4. a. Wer aus der Leitungsebene (Staatssekretäre und/oder Senatoren bzw. Regierender Bürgermeister) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei hatte bezüglich des Brandbriefes vom Personalrat des LAF Kontakt zum entsprechenden Personalrat? b. Was waren die Inhalte bzw. die Ergebnisse dieser Kontakte? 2 Zu 1. - 4.: Die im offenen Brief des Personalrates des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beschriebene Situation ist bereits Bestandteil des Dialoges, der seitens der Senatorin Elke Breitenbach und des Staatssekretärs Daniel Tietze seit Frühjahr 2017 mit der Präsidentin des LAF sowie dem Personalrat des LAF zur Personalsituation geführt wird. Die in vielen Bereichen des LAF bestehende hohe Belastung der Mitarbeitenden war Bestandteil dieser Gespräche. Die Personalausstattung des LAF beruht in Teilen auf einem Kennzahlenmodell, dass an der Anzahl der Leistungsberechtigten und neu ankommenden Asylbegehrenden ausgerichtet ist. Das Kennzahlenmodell geht davon aus, dass sich mit Rückgang der Fallzahlen der neu ankommenden Asylbegehrenden die Arbeitsbelastung des Personals des LAF verringert. Daher sieht das Kennzahlenmodell eine Reduzierung der Personalausstattung bei Rückgang der Fallzahlen vor, wie es auch bei steigenden Fallzahlen wiederum eine Erhöhung der Personalausstattung vorsieht. Hierzu finden unter Beachtung der Entwicklung unterjährige Abstimmungen statt. Im Zuge der geführten Gespräche wurde über die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von befristet Beschäftigten des LAF gesprochen, die der Reduzierung der Personalausstattung unterliegen. Es wird angestrebt, dass durch Entfristungen und LAF-interne Umsetzungen befristet Beschäftigte in unbefristete Stellen wechseln können sowie befristete Beschäftigungspositionen bis zum 31.12.2018 sowie darüber hinaus befristet werden. Darüber hinaus werden Prozesse und Arbeitsabläufe optimiert, hierfür wird auch die technische Ausstattung durch geeignete Software-Lösungen verbessert werden. Der offene Brief des Personalrates des LAF an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin selbst wurde der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 13.10.2017 von der Präsidentin des LAF übermittelt. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Finanzen haben von der Existenz dieses offenen Briefes aus den Medien erfahren, der konkrete Inhalt ist dort nicht bekannt. Senatorin Breitenbach und Staatssekretär Tietze haben den Dialog mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu den im offenen Brief beschriebenen Auswirkungen aufgenommen und befinden sich derzeit noch in Abstimmung. Berlin, den 04. Dezember 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12696 S18-12696