Drucksache 18 / 12 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2017) zum Thema: Aufkauf von Vertragsarztsitzen durch Krankenhäuser bei der KV Berlin und Antwort vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12702 vom 15. November 2017 über Aufkauf von Vertragsarztsitzen durch Krankenhäuser bei der KV Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin), den Zulassungsausschuss, Vivantes und die Charité um eine Stellungnahme gebeten. Weitere Krankenhäuser sind dem Senat gegenüber nicht auskunftspflichtig . Von der KV Berlin und dem Zulassungsausschuss ist in der vorgegebenen kurzen Frist keine Stellungnahme eingegangen. Die Fragen 1. bis 8. werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs und der nur partiell vorliegenden Informationen zusammen beantwortet. 1. Haben Vivantes, die Charité oder andere Krankenhäuser in den letzten 2 Jahren Vertragsarztsitze von der KV Berlin erworben? 2. Wenn ja, wie viele Vertragsarztsitze, aufgeteilt nach Fachrichtungen, wurden erworben? (Bitte nach Einrichtungen auflisten.) 3. In welchen Stadtteilen sind die Kassenarztsitze zuvor frei geworden? 4. Wann wurden diese Sitze frei und wann durch die Krankenhäuser erworben? 5. Planen die Einrichtungen mit diesen Sitzen MVZ-(Neu-)-Gründungen? Wenn ja, wie viele? 6. An welchen Standorten in Berlin sollen diese Sitze platziert werden bzw. wenn eine MVZ–Form angedacht ist, an welchen Standorten sollen diese errichtet werden? 7. Falls die MVZ-Gründung erfolgt, wie viele Sitze werden pro MVZ vergeben? 8. Wie viele der bereits erworbenen Sitze sind derzeit auch tatsächlich mit Ärzten besetzt? (Bitte aufgeteilt nach Fachrichtungen.) - 2 - 2 Zu 1. bis 8.: Nach geltender Rechtslage können Vertragsarztsitze nicht von der KV Berlin erworben werden. Über die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entscheidet der Zulassungsausschuss gemäß § 96 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), der aus Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen in gleicher Zahl besteht. Nach der Bedarfsplanung ist der Planungsbereich Berlin in allen Arztgruppen überversorgt und für die Zulassung neuer Arztsitze gesperrt. Zulassungen können dementsprechend nur erteilt werden, soweit Arztsitze frei werden. Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V vom 26. Oktober 2017 zur ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung auf Basis des Letter of Intent (LOI) wird empfohlen, die Anwendung des LOI auf MVZ zu prüfen. Der LOI hat eine Angleichung der regionalen Unterschiede zwischen den Verwaltungsbezirken bezüglich der ambulanten ärztlichen Versorgung zum Ziel und fordert daher, Arztsitze nur von Bezirken mit höheren Versorgungsgraden in Bezirke mit niedrigeren Versorgungsgraden zuzulassen. Für die meisten Arztgruppen des LOI weist derzeit der Bezirk Neukölln die niedrigsten Versorgungsgrade auf, gefolgt von Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Lichtenberg. Vivantes hat mitgeteilt, dass Sitze in 2016 und 2017 über den Zulassungsausschuss zugeordnet worden sind. Die Zahlen und Fachrichtungen für Vivantes sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anästhesiologie 1 Dermatologie 1 Innere Medizin - Pneumologie 0,5 Orthopädie 0,5 Es handelt sich bei Vivantes um Sitze aus den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln. Vivantes hat dazu mitgeteilt, dass die Sitze in dem Jahr der Ausschreibung auch zeitnah übernommen wurden. Die Frage nach einer MVZ-Neugründung wird von Vivantes verneint, die übernommenen Sitze wurden in die schon vorhandenen MVZ an den Standorten Friedrichshain und Neukölln integriert. Vivantes teilt mit, dass alle übernommenen Sitze auch tatsächlich mit Ärzten besetzt sind. Die Charité hat Folgendes mitgeteilt: Das Ambulante Gesundheitszentrum der Charité (AGZ GmbH) hat im November 2015 vom Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) die Genehmigung zur Übertragung eines halben Sitzes von einer niedergelassenen Psychotherapeutin von Kreuzberg in das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) am Charité Campus Mitte (CCM) erhalten. Im November 2017 wurden je ein neues MVZ Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie mit 1,25 Sitzen am Campus Benjamin Franklin (CBF) und 1,75 Sitzen am Campus Virchow Klinikum (CVK) zugelassen. - 3 - 3 9. Wie steht der Senat zur Freiberuflichkeit niedergelassener Ärzte? Zu 9.: Die Freiberuflichkeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte ist eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens. Der Senat vertritt die Auffassung, dass Ärztinnen und Ärzte die Wahlfreiheit zwischen selbständiger Tätigkeit und der Berufsausübung in einem Angestelltenverhältnis haben sollen. Entscheidend hierfür ist die bestmögliche Versorgung für die Patientinnen und Patienten. Berlin, den 30. November 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12702 S18-12702