Drucksache 18 / 12 708 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2017) zum Thema: Schießprüfungen bei der Polizei und Antwort vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12708 vom 16. November 2017 über Schießprüfungen bei der Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schießprüfungen sind in den Jahren 2001 bis heute jährlich bei der Berliner Polizei durchgeführt worden? Zu 1.: Die folgende Tabelle gibt die Schießtrainingseinheiten im Rahmen des Einsatztrainings der Basisdienstkräfte, einschließlich der Grundlagen- und Kontrollübungen (Nachweis der Waffenträgereigenschaft), seit 2015 wieder. Vergleichbare statistische Angaben für vorhergehende Zeiträume liegen nicht vor. Einheiten Schießtraining im Rahmen des Einsatztrainings der Basisdienstkräfte inkl. lasersimuliertes Schießtraining 2015 17.824 2016 18.644 2017 (Stand 31.10.) 16.416 Seit 2017 werden die Grundlagen- und Kontrollübungen (Nachweis der Waffenträgereigenschaft) der Basisdienstkräfte auch gesondert erfasst (Stand 31.10.: 14.116). Für das Jahr 2014 wurden nur die absolvierten Schießtrainingseinheiten beschränkt auf den scharfen Schuss einmalig gesondert erfasst (14.519). Seite 2 von 4 Die Zahl der Schießtrainingseinheiten der Auszubildenden und der Sondertrainings der Spezialeinheiten wird nicht erfasst. 2. Wie sind die Anforderungen für das Bestehen der Schießprüfungen (insbesondere Umfang, Art und Modell der Waffe und Genauigkeit) aktuell definiert? Wann - und wenn ja, wie - sind diese seit dem Jahr 2001 geändert worden? Zu 2.: Ausbildung Das Schießtraining im Vorbereitungsdienst orientiert sich an der Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 und umfasst 19 Tage in unterschiedlichen Modulen, an denen zusammen ca. 700 Schuss mit scharfer Munition abgegeben werden. Die Leistungsüberprüfung unterteilt sich in mehrere Schießprüfungen. Für die Pistole P6 (Sig/Sauer) und die Maschinenpistole MP5 (Heckler/Koch) sind insgesamt fünf einzelne Schießprüfungen festgelegt, welche in der Ausbildungszeit mehrmals wiederholt werden. Die Leistungsüberprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens drei der fünf Schießprüfungen bestanden wurden. Im Schwerpunkt werden folgende Inhalte abgebildet: - sichere Handhabung der Schusswaffe (Anschlagsarten, Magazinwechsel, Laden und Entladen, Ziehen und Holstern) auch unter zeitlichem Druck, - Störungsbeseitigungen, - visierte Schussabgaben im Schwerpunkt auf Entfernungen zwischen sechs Metern und 25 Metern aus unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend, liegend, freistehend und aus Deckungen), - grobvisierte und Notwehrschussabgaben auf Entfernungen ab drei Metern, - Schießen unter ungünstigen Lichtverhältnissen und unter Ablenkung durch Lärm sowie unter bzw. nach körperlicher Belastung, - Schießvermeidungstraining, - situatives Schießtraining an Lasersimulationsanlagen zum rechtlichen und taktischen Bewerten von dynamischen Einsatzsituationen. Fortbildung Die Fortbildung orientiert sich ebenfalls an der PDV 211. Sie besteht aus einem ganzheitlichen Einsatztraining für alle Polizeivollzugskräfte und vollzugsnahen Angestellten unter Einbeziehung des Schießtrainings in Form von Tages- bzw. Halbtagesseminaren (Integrierte Fortbildung). Um die vorhandenen Schießanlagen optimal auszulasten, wurden die Grundlagen- und Kontrollübungen (Nachweis der Waffenträgereigenschaft) aus dem System der ganz- und halbtägigen Seminare herausgelöst und werden jetzt als einzelner Trainingstermin wahrgenommen. In den Seminaren wird das Schießen lasersimuliert angeboten, weil sich die Lasersimulationsanlagen an den Seminarstandorten befinden und damit keine zusätzlichen Wegezeiten entstehen. Die Polizeibediensteten werden in drei Zielgruppen eingeordnet, an denen sich die Trainingshäufigkeit und -intensität orientiert. Die Zielgruppen werden nach der Konfliktträchtigkeit der Aufgabengebiete der Dienstkräfte gebildet. Die Schießtrainingseinheiten sind zeitlich mit ca. 40 bis 90 Minuten angelegt. Die Länge der Einheiten hängt von den trainierenden Zielgruppen, den Trainingsabschnitten Seite 3 von 4 oder den individuellen Fähigkeiten der Trainierenden und dem Nachschulungsbedarf ab. Die Mindestschießleistung (Nachweis der Waffenträgereigenschaft) wird anhand der Grundlagen- und Kontrollübungen überprüft. Diese umfasst 39 Schuss und kann vorübergehend auch lasersimuliert nachgewiesen werden (z.B. bei ärztlichem Attest). Dazu kommen jährlich bis zu zehn Schuss mit der Maschinenpistole. Die Grundlagen- und Kontrollübungen mit der Pistole erfolgen aus Entfernungen zwischen sechs und 15 Metern in verschiedenen Anschlagsarten, unter anderem aus Deckungen heraus sowie auf vier unterschiedliche Zieldarstellungen. Die Übungsziele orientieren sich an den wesentlichsten Ausbildungsinhalten. Die ersten 16 Schuss werden visiert und ohne zeitlichen Druck abgegeben, wovon insgesamt acht Schuss die anvisierten Ziele treffen müssen, weitere acht Schuss grobvisiert unter Annahme einer Notwehrlage, wovon vier Wirkungstreffer zu erzielen sind (Grundlagenübungen). Weitere 15 Schuss werden im Rahmen einer kombinierten Schießübung unter Einbeziehung von Entfernungswechseln und Androhung des Schusswaffengebrauchs abgegeben (Kontrollübung). In einem der zwei achtschüssigen Magazine für die Kontrollübung befindet sich an einer der/dem Trainierenden nicht bekannten und bei jedem Schießen wechselnden Position eine nicht zündfähige Übungspatrone zur Simulation der Störungsbeseitigung. Zum Bestehen muss jedes der anvisierten Ziele mindestens einen Treffer aufweisen und insgesamt acht von den 15 Schussabgaben müssen getroffen haben. Für die Maschinenpistole werden abhängig von der Trainingsstufe und der Zielgruppe der/des Trainierenden verschiedene Übungen mit ähnlichen Inhalten geschossen. Das gesamte Schieß- und Einsatztraining der Polizei Berlin wurde beginnend im Jahr 2000 vollständig neu gestaltet und wird seitdem fortentwickelt. Die Inhalte und Mindeststandards der jährlichen Kontrollübung mit der Pistole und der Grundlagensowie der Schießübungen mit Maschinenpistole sind seit 2006 unverändert geblieben. 3. Wie viele der jährlich durchgeführten Schießprüfungen seit 2001 sind im ersten Versuch bestanden worden, wie viele sind nicht bestanden worden? Zu 3.: Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. 4. Ist trotz nicht bestandener Schießprüfung das Führen einer Dienstwaffe gestattet? Falls ja, unter welchen Auflagen? Zu 4.: Nein. 5. Werden - und falls ja, in welchem Turnus oder unter welchen sonstigen Voraussetzungen - bestandene Schießprüfungen wiederholt? Seite 4 von 4 Zu 5.: Alle Waffenträgerinnen und Waffenträger sollen pro Kalenderjahr mindestens ein einmaliges Schießtraining absolvieren. Dabei wird der jährliche Nachweis der Waffenträgereigenschaft in Form des Absolvierens der sogenannten Grundlagen- und Kontrollübung erbracht. Zielgruppenabhängig kommen ein bis zwei weitere Schießtrainings im Rahmen der sogenannten Integrierten Fortbildung dazu. Berlin, den 30. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12708 S18-12708