Drucksache 18 / 12 716 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2017) zum Thema: Akademisierung der Hebammenausbildung: Verstößt der Senat gegen EU- Recht? und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12716 vom 15. November 2017 über Akademisierung der Hebammenausbildung: Verstößt der Senat gegen EU- Recht? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die EU-Richtlinie 2013/55/EU eine verpflichtende Akademisierung der Hebammenausbildung vorschreibt und bis wann muss diese Richtlinie umgesetzt werden? Zu 1.: Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) um Stellungnahme gebeten. Diese lautet wie folgt: „Die Hebammenausbildung ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bis zum 18. Januar 2020 grundlegend zu überarbeiten und in Richtung einer akademischen Ausbildung weiterzuentwickeln . Das ergibt sich daraus, dass die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Zulassung zur Hebammenausbildung künftig den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung verlangt. Bisher war der Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung ausreichend.“ 2. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Senatsverwaltung aus, um diese Richtlinie umzusetzen? Zu 2.: Zur Beantwortung dieser Frage wurde das BMG um Stellungnahme gebeten. Diese lautet wie folgt: „Zur Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben sind grundlegende Änderungen in den bundesrechtlichen Regelungen zur Hebammenausbildung erforderlich. - 2 - 2 Das hierfür zuständige BMG hat zur Begleitung dieses Prozesses und zur Vorbereitung des zu erstellenden Referentenentwurfs ein Bund-Länder-Begleitgremium eingerichtet, an dem Vertreter/innen der Gesundheits- und der Wissenschaftsressorts der Länder beteiligt sind. Nach Fertigstellung des Referentenentwurfs wird das übliche Abstimmungsverfahren mit Bundesressorts, Ländern und Verbänden eingeleitet. Dabei hat das BMG die von der EU gesetzte Umsetzungsfrist im Blick.“ 3. Welcher Finanzierungsbedarf entsteht durch die Schaffung bzw. den Ausbau weiterer Studiengänge, wer übernimmt die Finanzierung? Zu 3.: Der Finanzierungsbedarf, der durch die Schaffung bzw. den Ausbau weiterer Studiengänge entsteht, kann nach Mitteilung der für Wissenschaft zuständigen Fachabteilung derzeit noch nicht ermittelt werden, da zunächst die Ergebnisse der Bund-Länder-AG zu Art und Umfang der Hebammenausbildung abgewartet werden sollen. 4. Ist diese Finanzierung im Doppelhaushalt 2018/2019 berücksichtigt? Zu 4.: Die Finanzierung wurde im Doppelhaushaushalt 2018/19 nach Mitteilung der für Wissenschaft zuständigen Fachabteilung nicht berücksichtigt, da zunächst die Ergebnisse der Bund-Länder-AG abgewartet werden sollen. Gegebenenfalls erforderliche Finanzierungsbedarfe sind im Rahmen der den Hochschulen mit den Hochschulverträgen 2018-2022 im Einzelplan 03 zugemessenen Mitteln sicher zu stellen. Berlin, den 01. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12716 S18-12716a