Drucksache 18 / 12 717 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2017) zum Thema: Wann löst der Senat das Hebammenproblem? und Antwort vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 717 vom 15. November 2017 über Wann löst der Senat das Hebammenproblem? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungsplätze gibt es aktuell an den Berliner Hebammenschulen (Ausbildungs- und Studienplätze , aufgelistet nach Ausbildungseinrichtungen)? Zu 1.: Mit Stichtag 01.11.2017 werden im Land Berlin drei Hebammenschulen mit einer Ausbildungskapazität von insgesamt 192 besetzten Ausbildungsplätzen vorgehalten. Näheres ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Ausbildungsstätte Anzahl Ausbildungsplätze Vivantes - Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen (IbBG) 73 Charité – Gesundheitsakademie 42 St. Joseph Krankenhaus - Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH 77 Gesamt 192 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Gegenüber 2013 ist dies bereits eine Erhöhung um 70 Plätze. Die akademische Ausbildung erfolgt in Kooperation der Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH am St. Joseph-Krankenhaus und der Evangelischen Hochschule Berlin. Es handelt sich um eine zweistufige Ausbildung. - 2 - 2 In dem achtsemestrigen Studiengang werden sowohl die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“ sowie der Abschluss als „Bachelor of Science“ (B. Sc. of Midwifery) erreicht (nach sechs Semestern wird die staatliche Prüfung zur Hebamme/Entbindungspfleger abgelegt und nach acht Semestern kann der akademische Grad erworben werden). Im vierten Studienjahr werden wissenschaftliche Fragestellungen vertieft, am Ende stehen eine Bachelorarbeit in Hebammenwissenschaft und eine mündliche Prüfung. Die praktische Ausbildung erfolgt am St. Joseph-Krankenhaus. Für die theoretischen und akademischen Anteile ist die Evangelische Hochschule Berlin verantwortlich . Die 77 Ausbildungsplätze der Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH am St. Joseph Krankenhaus entsprechen den in Berlin genehmigten Studienplätzen. 2. Wie viele offene Hebammenstellen gibt es aktuell an Berliner Kliniken (Kliniken nach Krankenhausplan)? Zu 2.: In einer Umfrage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter den 19 Geburtskliniken Berlins im August 2017 gaben die Kliniken an, dass es offene Stellen für Hebammen im Umfang von 24,46 Vollzeitäquivalenten gab. Krankenhaus- bzw. standortbezogene Angaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter gegeben werden. 3. Reichen die Kapazitäten der Hebammenschulen aus, um diesen offenen Bedarf an den Berliner Kliniken (Kliniken nach Krankenhausplan) zu decken? Zu 3.: Es ist in den letzten Jahren kein auffälliges Absinken der Zahl der berufstätigen Hebammen zu verzeichnen. Die Gründe für die Verknappung des Hebammenangebotes liegen nicht vorrangig in der Anzahl von Hebammen, sondern nach wie vor in den unbefriedigenden Rahmenbedingungen in der Berufsausübung (wie z.B. in der nur z.T. gelösten Berufshaftpflichtversicherung und in der unzureichenden Einkommenssituation der freiberuflichen und angestellten Hebammen). Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der stationären Hebammenversorgung/Kreißsäle ist originäre Aufgabe der Krankenhäuser, die auch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen Sorge zu tragen haben. Der Einsatz von Personal und die Personalplanung liegen dementsprechend in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses. Demnach ist der Senat der Auffassung , dass auch die Kapazitäten der Hebammenschulen zeitnah weiter erhöht werden müssen. 4.Gibt es einen Zeitplan, die Kapazitäten an den Hebammenschulen zu erhöhen? 5. Bis wann erfolgt der Ausbau der Kapazitäten, wie hoch ist der Finanzierungsbedarf und wer übernimmt die Finanzierung? - 3 - 3 Zu 4. und 5.: Die Geburtenzahlen in Berlin sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In diesem Zusammenhang erkennt der Senat daher die Notwendigkeit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Hebammenschulen und strebt diese an. Im Rahmen des „Runden Tisches Hebammen“ am 15.09.2017 wurde das Thema der Erweiterung der Ausbildungszahlen auch diskutiert. Darüber hinaus wird der Dialog zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und den beteiligten Akteuren diesbezüglich zeitnah in einem Workshop fortgesetzt. Der Ausbau der Kapazitäten hängt maßgeblich davon ab, ob und wenn ja wann die Ausbildungsstätten einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen. Wie hoch der Finanzierungsbedarf sein wird, kann der Senat gegenwärtig nicht einschätzen , da die Ausbildungsstätten die Finanzierung mit den Krankenkassen selbständig verhandeln . Berlin, den 05. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12717 S18-12717