Drucksache 18 / 12 721 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2017) zum Thema: Rohrbruch in der Fanningerstraße am 16.11.2017 (oder Zustand des Wasserleitungssystems in Lichtenberg (II)) und Antwort vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 721 vom 17. November 2017 über Rohrbruch in der Fanningerstraße am 16.11.2017 (oder Zustand des Wasserleitungssystems in Lichtenberg (II)) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum größten Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde . Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Was war die Ursache für den Rohrbruch in der Fanningerstraße am 16. November 2017? Zu 1.: Die Ursache des Rohrschadens in der Fanningerstraße kann abschließend nicht mit 100%-iger Sicherheit ermittelt werden. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, unter anderem das Rohrmaterial. Dabei handelt es sich um Grauguss, welcher - wie jedes andere Metall - einem Alterungsprozess unterliegt und dessen Belastbarkeit durch Spongiose und Graffitierung im Laufe der Jahre negativ beeinflusst wird. Eine Materialprobe des schadhaften Rohres wird derzeit von der Bundesanstalt für Materialforschung untersucht. Ebenfalls kann die Verkehrslast mit als Schadensursache angenommen werden. Die Straßenbefestigung besteht in dem Bereich des Rohrschadens aus Großsteinpflaster , wodurch bei größerer Verkehrsbelastung Schwingungen ins Erdreich und damit auch auf die Rohrleitung übertragen werden. 2 2. Um welches Medium handelte es sich konkret (Abwasserdruckleitung, Leitung des Trinkwassernetzes etc.) und wie alt war das Medium im Schadenszeitpunkt? Zu 2.: Bei dem schadhaften Rohr handelt es sich um eine Trinkwasserhauptleitung aus Grauguss mit einem Innendurchmesser von 45 cm. Die Leitung wurde im Jahr 1938 verlegt. 3. Wann wurde das schadhafte Medium zuletzt durch welche Stelle überprüft und zu welchem Ergebnis und ggf. welcher Zustandsnote kam es im Zuge dieser Überprüfung und ggf. welche Reparaturoder Sanierungsmaßnahmen wurden im Anschluss veranlasst? Zu 3.: Die Funktionstüchtigkeit der Armaturen der Leitungen wird den Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) entsprechend turnusmäßig überprüft. Die letzte Kontrolle an dieser Leitung fand am 23. Januar 2017 statt. Die Überprüfung des Rohrmaterials erdverlegter Rohrleitungen ist in keinem einschlägigen Regelwerk vorgesehen und erfolgt nur punktuell nach solchen wie hier aufgetretenen Schadensereignissen. 4. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund seine Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Zustand des Wasserleitungssystems in Lichtenberg und im Bezirksvergleich“ in der Drucksache 18 / 11 621, insbesondere auf die Frage 1 im Hinblick auf den Zustand des Lichtenberger Leitungs- und Kanalsystems? Zu 4.: Die dortigen Ausführungen gelten unverändert. 5. Welche konkreten Investitionen in den Erhalt oder Ausbau des Leitungs- und Kanalnetzes sind in den nächsten vier Jahren im Bezirk Lichtenberg geplant (bitte aufschlüsseln nach Standort, Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten sowie geplanten Zeitraum der Baumaßnahmen)? Zu 5.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/11621 verwiesen. 6. Welche Schäden in jeweils welcher Höhe sind durch den Rohrbruch entstanden? Zu 6.: Für das Auswechseln der Hauptleitung schätzen die BWB die Kosten in Höhe von rund 180.000 € ein. Durch den Rohrschaden in der Fanningerstraße am 16. November 2017 sind auch Gleisanlagen der BVG betroffen. Von Seiten der BVG liegen noch keine Kostenschätzungen zum Schaden vor. 7. Welche dieser Schäden werden voraussichtlich im Wege des Staatshaftungsrechts mit voraussichtlich welcher Gesamtsumme zu regulieren sein? Zu 7.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen sind dadurch notwendig geworden? Welche Kosten sind mit der Reparatur verbunden? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen und den damit jeweils verbundenen Kosten) Zu 8.: Um zukünftig gleichartige Schäden an dieser Leitung im Bereich der Fanningerstraße auszuschließen, werden 180 m bruchsicheres Material (duktiles Gussrohr) in zwei Bauabschnitten ausgewechselt. Die Gesamtkosten dafür betragen geschätzt ca. 180.000 €. Der finanzielle Aufwand der BVG, die zirka 36 m Gleise erneuern muss, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 3 9. Wie lange werden geschätzt die einzelnen Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen dauern und mit welchen Einschränkungen ist voraussichtlich zu rechnen (z.B. beim Straßenverkehr, der BVG etc.)? Zu 9.: Die Rohrauswechselung wird voraussichtlich bis Februar 2018 andauern und ist witterungsabhängig. Bis zur Reparatur der Gleisanlagen durch die BVG ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Ferner bleibt während der Bauarbeiten die Vollsperrung der Fanningerstraße zwischen den Hausnummern 57 – 60 bestehen. Berlin, den 28.11.2017 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12721 S18-12721