Drucksache 18 / 12 723 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2017) zum Thema: Hat der Kleine Tiergarten gegenüber dem Alexanderplatz das Nachsehen? und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12723 vom 15. November 2017 über Hat der Kleine Tiergarten gegenüber dem Alexanderplatz das Nachsehen? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei den in der Beantwortung aufgelieferten Fallzahlen handelt es sich um Ergebnisse tagesaktueller verlaufsstatistischer Auswertungen. Dadurch kann es sowohl unterals auch überjährig zu Fallzahlenänderungen kommen. 1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten im Kleinen Tiergarten in 2015, 2016 und 2017 (letzter Stichtag) entwickelt? Zu 1.: Die Antwort ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Betrachtungszeitraum: 1. Januar – 20. November 2015/2016/2017 Straftaten im kriminalitätsbelasteten Ort (kbO) Kleiner Tiergarten 2015 2016 2017 Automateneinbruch 2 0 0 Baustelleneinbruch 0 1 4 Beförderungs-, Leistungserschleichung 134 90 95 Beleidigung 36 50 43 Beleidigung auf sexueller Grundlage 3 5 3 Betrug 203 162 122 Brandstiftung 0 1 1 Computerkriminalität 0 2 1 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen 19 31 24 Erpressung 1 1 0 Fahrraddiebstahl 24 37 42 Geld-, Wertzeichenfälschung 5 6 6 Geschäfts- und Betriebseinbruch 12 12 16 Hausfriedensbruch 25 38 29 Hehlerei 2 3 1 Keller- und Bodeneinbruch 1 5 6 Konkursstraftaten 0 0 1 Körperverletzung 205 228 96 Körperverletzung auf Straßen, Wegen, Plätzen 36 37 33 Kraddiebstahl 1 2 0 Kraftwagendiebstahl 1 1 0 Ladendiebstahl 144 155 92 Misshandlung von Kindern/Schutzbefohlenen 1 0 0 Mord und Totschlag 1 0 0 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 37 48 25 Raub 31 45 21 Sachbeschädigung 20 38 31 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen, Plätzen 14 27 17 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen, Plätzen, Feuer 0 1 0 Sachbeschädigung Feuer 1 3 2 Sexueller Missbrauch von Kindern 1 0 0 Sonstige Straftaten Strafgesetzbuch 6 8 3 Sonstiger Besonders schwerer Diebstahl 11 9 6 Sonstiger Einfacher Diebstahl 185 166 117 Strafrechtliche Nebengesetze 6 21 24 Strafrechtliche Nebengesetze/Wirtschaft 7 8 9 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/ Asylgesetz/Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern 70 56 33 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 28 17 12 Straftaten i.Z.m. Betäubungsmitteln/ Neuropsychoaktiven Stoffen 65 480 540 Taschendiebstahl 187 213 105 Trickdiebstahl 3 2 2 Umweltdelikte 0 1 2 Unbefugter Gebrauch Fahrzeug 0 0 1 Unterschlagung 17 25 14 Urkundenfälschung 82 21 29 Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung 2 0 1 Verleumdung, Üble Nachrede 1 3 0 Veruntreuung 0 3 3 Vortäuschung einer Straftat 0 2 0 Weitere Sexualdelikte 5 1 7 Wettbewerbs-,Korruptions-,Amtsdelikte 10 5 5 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 11 13 11 Wohnungseinbruch 6 3 3 Summe 1662 2086 1638 Quelle: DWH-FI (Datawarehouse) vom 21.11.2017 Bei der Betrachtung der Anzahl der Straftaten - insbesondere in Bezug auf die Deliktsfelder mit kbO-Relevanz - ist vor allem im Vergleichszeitraum 1. Januar – 20. November 2016/2017 ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zu konstatieren. 2. Wird der Senat dem Antrag der Direktion 3 vor dem Hintergrund der polizeiinternen Sorge, dass die Anzahl der Straftaten durch die nachlassende Kontrolldichte zunehmen wird, zustimmen? a. Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Festlegung, Änderung bzw. Aufhebung von kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz für Berlin (ASOG Bln) obliegt der Behördenleitung der Polizei Berlin nach Antrag der örtlich zuständigen Polizeidirektion. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einstufung, zum Fortbestand bzw. zur Aufhebung eines kbO werden zunächst durch die Direktionen selbst geprüft. Die raumverantwortlichen Abschnitte der Direktionen kontrollieren monatlich die Entwicklung ihrer Kriminalitätslage und setzen die Direktion über Veränderungen, die Einsatzmaßnahmen und die Wirkungskontrolle in Kenntnis. Dabei werden auch die rechtlichen Voraussetzungen geprüft, ob der kbO weiterhin als solcher einzustufen ist. In einer halbjährlichen Lagedarstellung der Direktionen wird der Stab im Polizeipräsidium über die aktuelle Kriminalitätslage informiert. In Anbetracht der nachhaltigen positiven Entwicklung der Straftaten mit kbO- Relevanz wurde die Einstufung des Kleinen Tiergartens als kriminalitätsbelasteter Ort am 24. Oktober 2017 durch die Behördenleitung aufgehoben. Trotz der Aufhebung stellt der Bereich Kleiner Tiergarten einen Schwerpunkt in der Direktion 3 dar. Durch eine brennpunktorientierte Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen der Einsatzkonzeption des Abschnitts 33 werden weiterhin polizeiliche Maßnahmen durch Dienstkräfte des Abschnitts, aber auch durch Einsatzkräfte der Direktion Einsatz durchgeführt. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen in der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, von Raubstraftaten und Körperverletzungsdelikten sowie in der Bekämpfung des Taschendiebstahls. Darüber hinaus soll das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie der Parknutzenden durch uniformierte Präsenzmaßnahmen und durch Präventionsmaßnahmen, beispielsweise im Bereich der Taschendiebstahlsprävention , gestärkt werden. 3. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit im Kleinen Tiergarten zu erhöhen? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Kleinen Tiergarten. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: Seit Ende 2011 wurden Baumfällungen bzw. umfangreiche Rückschnitte von Büschen durchgeführt, um insbesondere Tätern keine Rückzugsorte zu bieten und mit mehr Sichtachsen eine Übersichtlichkeit zu schaffen. Im mittleren Parkabschnitt wurde durch das Bezirksamt Mitte von Berlin ein containerähnlicher Unterstand für die „Trinkerszene“ aufgestellt. Es ist zudem ein fest installierter Wasserspender errichtet worden. An der Ecke Stromstraße/ Alt-Moabit befindet sich das „Drogenmobil“ des Fixpunkt e.V. Am U-Bahnausgang Turmstraße wurde ein „Spritzenautomat“ installiert. Des Weiteren wurde durch das Bezirksamt Mitte von Berlin in Kooperation mit dem Präventionsbereich des Abschnitts 33 das „Konzept Sicherheit im öffentlichen Raum“ entwickelt, das die Sicherheitslage im Kleinen Tiergarten weiter verbessern soll. Berlin, den 27. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12723 S18-12723