Drucksache 18 / 12 731 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2017) zum Thema: Kriminalitätsschwerpunkt Alexanderplatz – Städtebauliche Strategien und Platzmanagement und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12731 vom 17. November 2017 über Kriminalitätsschwerpunkt Alexanderplatz – Städtebauliche Strategien und Platzmanagement ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Weise hat sich das Workshopverfahren Alexanderplatz zur Überprüfung der bestehenden Planung mit städtebaulichen Strategien der Kriminalprävention befasst und welche konkreten Ergebnisse für die Gestaltung und das Nutzungsmanagement des Platzes und seiner Umgebung gab es dabei? Zu 1.: Die Ergebnisse des Workshopverfahrens Alexanderplatz liegen dem Abgeordnetenhaus in Form eines Schlussberichts mit der Überschrift „Überprüfung der Planung am Alexanderplatz“ vom 10. Juni 2016 als Drucksache 17/ 3015 vor. 2. Welche der von der Initiative Alexanderplatz 2012 vereinbarten Maßnahmen („Vereinbarung zum Alex-Bündnis“) wurden zwischenzeitlich umgesetzt und welchen Anteil hatte der Senat daran? Zu 2.: Die „Initiative Alexanderplatz“ hatte sich zunächst auf die Bearbeitung der zwei Detailziele - Schaffung eines klaren Orientierungssystems für den Platz und - Herstellung der gegenseitigen Akzeptanz der Nutzergruppen verständigt. Die wesentlichen Ziele und Vereinbarungen der Initiative Alexanderplatz von 2012, wie die Vernetzung von Nutzergruppen, Kooperationsbildung zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement, Wirtschaft, sozialen Projekten und öffentlicher Verwaltung, sind in das Aufgabenprofil des künftigen Standortmanagements, das aus Mitteln der Wirtschaftsförderung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finanziert wird, eingeflossen. Das Ziel des Orientierungssystems für den Platz konnte bis heute noch nicht umgesetzt werden. Seite 2 von 4 Zurzeit wird durch den Senat das stadtweite touristische Leitsystem überarbeitet und es ist geplant, dieses durch sogenannte Infostelen zu ergänzen. Zur gegenseitigen Akzeptanz der Nutzergruppen wurde in der Vergangenheit ein Nachbarschaftsfest organisiert. 3. Welche empirisch gestützten Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der heutigen Nutzung des Platzes jenseits der Kriminalstatistik, wann wurde die Platznutzung zuletzt hinsichtlich der verschiedenen Nutzergruppen analysiert und welche Schlüsse hat der Senat daraus gezogen? Zu 3.: Erkenntnisse hinsichtlich der Nutzergruppen gewinnt der Senat hauptsächlich durch die tägliche Arbeit der Polizei Berlin vor Ort, durch Gespräche, Beobachtungen, Hinweise und die statistische Erfassung von Maßnahmen, Straftaten etc.. Diese Informationen werden systematisch bewertet und die gewonnenen Erkenntnisse finden in zukünftigen Planungsverfahren Verwendung. 4. Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Aufenthaltsqualität des Platzes und welche Verbesserungen sind im Ergebnis des Workshopverfahrens Alexanderplatz in dieser Hinsicht vorgesehen? Zu 4.: Die Verbesserung der gegenwärtigen Aufenthaltsqualität des Alexanderplatzes, in dem die Nutzungsansprüche von Besucherinnen und Besuchern sowie Gewerbetreibenden dem Ort angemessen zu berücksichtigen sind, ist ein Auftrag an das künftige Standortmanagement und den Bezirk Mitte. Weiter soll durch die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen, beispielsweise der Durchbrüche nach Norden, der Alexanderplatz stärker mit den Nachbarquartieren vernetzt werden. Dazu gehört auch die geplante Qualifizierung des öffentlichen Raumes in den Randbereichen des Alexanderplatzes vor der Markthalle und dem Haus des Reisens. 5. Wie bewertet der Senat die Qualität und Quantität der kommerziellen Nutzung des Platzes in den vergangenen Jahren und welche kulturellen Nutzungen gab es in Ergänzung dazu? Zu 5.: Die hohe Dichte an Einzelhandel und Shoppingmöglichkeiten wird von Anwohnerinnen und Anwohnern wie von Gästen genutzt und stellt eine Stärke auch des Alexanderplatzes dar. Besonders hier bestehen Wachstumspotenziale im Einzelhandel und an Büroflächen. Der größte Handlungsbedarf für die Berliner Mitte liegt im Gebiet zwischen Alexanderplatz und der Spree, inklusive dem Molkenmarkt, Klosterviertel und dem Übergang zum Hackeschen Markt. Der Alexanderplatz ist gewidmetes öffentliches Straßenland entsprechend §§ 2 und 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999. Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung (SN) und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Die Entscheidung der Straßenbaubehörde ist nicht ermessensfrei, ob und wem sie die Fläche für eine Veranstaltung überlässt. Gemäß § 11 Abs. 2 BerlStrG soll die Erlaubnis nach Absatz 1 in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Seite 3 von 4 Kein öffentliches Interesse besteht regelmäßig bei geschlossenen Veranstaltungen aus rein privaten Anlässen (Geburtstagfeiern, Hochzeiten o.ä.) oder bei reinen Werbeveranstaltungen, die vorwiegend der Umsatzsteigerung eines Unternehmens dienen. Für den Bereich des Alexanderplatzes gibt es bisher nur eine zeitliche Beschränkung. Der Platz darf an maximal 120 Tagen im Jahr für Veranstaltungen genutzt werden. Das Straßen- und Grünflächenamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde entscheidet ausschließlich nach Eingang des Antrages - eine andere Auswahl nach inhaltlichen Kriterien wäre aufgrund des derzeitigen Regelungswerks rechtlich nicht durchsetzbar. Eine Versagung bestimmter Veranstaltungen käme allenfalls in Frage, wenn die Veranstalterin/der Veranstalter sich wiederholt als unzuverlässig erwiesen hat, indem sie/er gegen Auflagen und Nebenbestimmungen verstoßen hat. Derzeit ist in der politischen Diskussion, den sogenannten Positiv-Negativ-Katalog des Bezirkes in Bezug auf die Genehmigungspraxis für den Alexanderplatz zu überarbeiten. Sofern inhaltliche Einschränkungen gemacht werden, bedarf es eines Beschlusses des Bezirksamtes Mitte. 6. Welche Feste und Märkte haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 auf dem Alexanderplatz stattgefunden, welche unterschiedlichen Betreiber waren dafür verantwortlich und wie haben sie sich jeweils in der Mischung und Qualität der Angebote unterschieden? Zu 6.: Jahr Anzahl Veranstaltungen Zahl der Veranstalter kommerziell nicht kommerziell 2015 15 12 11 4 2016 16 14 11 5 2017 14 12 10 4 Zu den regelmäßig wiederkehrenden und zeitlich länger angelegten Veranstaltungen zählen: Berlin lacht, Afrika-Festival, Oster- und Weihnachtsmarkt, Weltspieltag, Vegan-Fest und das Oktoberfest. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Formate, die ein breites Publikum unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ergänzt werden diese um kürzere Veranstaltungen, die thematische Schwerpunkte (u.a. Sport, Ernährung, Jugend, Ehrenamt) haben. 7. Nach welchen qualitativen Kriterien erfolgt die Genehmigung kommerzieller Nutzungen des Alexanderplatzes für Feste und Märkte? Zu 7.: Siehe Antwort zu 5. 8. Welche kommerziellen und welche kulturellen Veranstaltungen jeweils welcher Träger oder Betreiber sind auf dem Platz im kommenden Jahr vorgesehen? Seite 4 von 4 Zu 8.: 2018 (Anmeldungen) Anzahl Veranstaltungen Zahl der Veranstalter kommerziell nichtkommerziell 13 11 10 3 In 2018 wird ebenfalls eine Mischung aus wiederkehrenden und kleineren Veranstaltungen erfolgen. 9. Wie weit sind die Bemühungen des Senats gediehen, ein festes Platzmanagement zu schaffen und auf diese Weise einen zentralen „Kümmerer“ für den Alex zu installieren? Zu 9.: Ein wichtiges Ergebnis des Workshopverfahrens Alexanderplatz war die Verständigung auf die Einführung eines Standortmanagements unter Federführung des Bezirkes Mitte in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Aufgabe des künftigen Standortmanagements wird es sein, Gewerbetreibende, Polizei und soziale Akteure der Kriminalprävention einzubinden, um das Image, das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualitäten am und um den Alexanderplatz zu stärken. Dazu wird auch die zeitnahe Einrichtung einer Polizeiwache („Alexwache“) beitragen. Berlin, den 01. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12731 S18-12731