Drucksache 18 / 12 734 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2017) zum Thema: Steuergelder für den Sozialismus und Kommunismus – Sozialistische Jugend „die Falken“ e.V. und Antwort vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12734 vom 20. November 2017 über Steuergelder für den Sozialismus und Kommunismus - Sozialistische Jugend „die Falken“ e.V. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der 17. Sitzung des Hauptausschusses des AGH Berlin am 13.10.2017 hat die AfD-Fraktion versucht, von Herrn Senator Dr. Behrendt (SenJustVA) Näheres zu der Frage zu erfahren, ob und ggf. wie bei Maßnahmen , die aus Mitteln des Haushaltsplanes des Landes Berlin unter Kapitel 0601, Titel 684 06 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) Nr. 4 (Ausgaben im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus/Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt) mit Steuergeldern gefördert werden sollen, gewährleistet ist, dass die geförderten Vereine gegenüber den im Abgeordnetenhaus vertretenen politischen Parteien sich an das Gebot staatlicher Neutralität gebunden ansehen. Die Frage zielte in diesem Kontext zusätzlich darauf ab, Näheres darüber in Erfahrung zu bringen, ob und ggf. wie gewährleistet ist, dass nicht eine verfassungsrechtlich unzulässige verkappte Parteienfinanzierung stattfindet. Herr Senator Dr. Behrendt hat sich zu diesen Fragen nur ausweichend geäußert. Jede Stellungnahme zu den rechtlichen Problemen, die bei einer staatlichen Förderung privater Projekte im Bereich des genannten Landesprogramms auftreten können, wurde von ihm vermieden. So wurde von ihm beispielsweise lediglich auf eine wissenschaftliche Evaluierung der geförderten Programme verwiesen, die in den Jahren 20120, 2021 zu erwarten sei. Eine derartige Evaluierung hat zuletzt 2009, 2010 stattgefunden und hat mit dem Abschlussbericht von Roth/Gesemann/Aumüller (DESI-Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration, April 2010) geendet. Dieser, behandelt die von der AfD-Fraktion im Hauptausschuss aufgeworfen rechtlichen Fragen naturgemäß nicht. Diese Fragen waren nicht Gegenstand des den Autoren erteilten Auftrages und gehören auch nicht zu deren sozialwissenschaftlichen Fachgebiet. Auch die angekündigte künftige Evaluierung wird zur Beantwortung der Fragen der AfD-Fraktion nichts beitragen. Der von der AfD-Fraktion gestellte Berichtsauftrag, mit dem die Klärung der von ihr aufgeworfenen Fragen vorangebracht werden sollte, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Es besteht deswegen nach wie vor Klärungsbedarf. Fragen: 2 1. Ist dem Senat und insbesondere dem SenJustVA die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg bekannt , wonach die Subventionierung der parteipolitischen Jugendverbände wegen des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) im Zusammenwirken mit der hierzu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (Urt. v. 14.3.2012 – 6 B 19.11 – juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 7.7.2016 – OVG N 6 N 64.15 – juris Rn. 2)? Zu 1.: Die genannte Rechtsprechung ist dem Senat bekannt. 2. Existiert bezüglich dieser Rechtsprechung ein nicht veröffentlichter Nichtanwendungserlass? Zu 2.: Nein. 3. Welche Gründe sind nach Auffassung des Senats und insbesondere des SenJustVA als Rechtfertigung dafür geeignet, die angeführte Rechtsprechung nicht anzuwenden? Zu 3.: Der hier in Rede stehende Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken, Landesverband Berlin“ ist keine parteipolitische Jugendorganisation sondern ein parteiunabhängiger, freier Jugendverband. 4. Die Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken stellen sich in ihrem Internet-Auftritt als Jugendverband dar, dessen Neugründung auf der in Nürnberg vom 26.- 28.7. 1946 tagenden Jugendkonferenz der SPD beschlossen wurde. Inzwischen treten Sie in ihrem Internet-Auftritt zusammen mit dem Arbeiterbund für den Wiederraufbau der KPD in der „BRD incl. annektierter DDR“ zusammen mit der Freien Deutschen Jugend“ sowie der Kommunistischen Partei Polens, der Russischen Kommunistischen Arbeiterpartei und anderen inund ausländischen kommunistischen Verbänden auf und rufen zur Teilnahme an „Aktionstagen zu hundert Jahre Oktoberrevolution“ unter dem Motto „Revolution statt Krieg“ bzw. „Klassenkampf statt Weltkrieg“ in mehreren deutschen Städten auf. Der Senat hat eine Schriftliche Anfrage des MdA Ronald Gläser (AfD) unter dem 28.7.2017 (Drs. 18/11 793) dahingehend beantwortet, es lägen keine Erkenntnisse über Verbindungen des Vereins Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin zu linksextremistischen Organisationen vor. Hält der Senat daran fest, dass Verein Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin für die Erfassung von diskriminierenden Vorfällen in Charlottenburg-Wilmersdorf in den Jahren 2017 und 2018 mit Fördergeldern aus dem Haushalt des Landes Berlin bezuschusst werden soll? Zu 4.: Die der Frage 4 vorangestellten Aussagen zu einem gemeinsamen Auftreten der genannten Gruppierungen mit dem „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken Landesverband Berlin“ auf der Internet-Seite des Verbands konnten nicht verifiziert werden (Datum der Einsicht: 21.11.17; http://www.falken-berlin.de ). Es liegen nach wie vor keine Erkenntnisse über Verbindungen des Jugendverbandes „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken Landesverband Berlin“ zu linksextremistischen Organisationen vor. Der genannte Jugendverband hat für das Jahr 2017 einen fachlich angemessenen Antrag für ein Projekt mit der Bezeichnung „Register Charlottenburg-Wilmersdorf“ gestellt. Der Antrag wurde geprüft. Nach der Prüfung erhielt der Jugendverband eine Zuwendung für das Projekt als Fehlbedarfsfinanzierung für das Jahr 2017. Ein Antrag für das Jahr 2018 liegt vor. Die Antragsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Unter der Voraussetzung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel steht einer Förderung nichts im Weg, sofern alle fachlichen und formalen Kriterien erfüllt sind. 5. Ist gemäß Nr. 3.2 der Allgemeinen Fördergrundsätzen vom Juni 2012, die offenbar bisher als Rechtsgrundlage für die Förderung des Vereins Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin Anwendung finden, geprüft worden, ob dieser Verein vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist. Wenn nein, warum nicht? Wird das Wort „können“ in Nr. 3.2 der Allgemeinen Förderrichtlinie vom Senat und insbesondere vom SenJustVA dahingehend verstanden, dass diese Überprüfung im Ermessen der zuständigen Stelle steht? Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen wird auf einen Prüfung der Gemeinnützigkeit verzichtet und warum? 3 Zu 5.: Im Rahmen der Antragstellung hat der Träger die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit dargelegt. Der Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken Landesverband Berlin“ ist als gemeinnützig anerkannt. Im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sind bei Antragstellung Angaben zur Gemeinnützigkeit für alle Antragstellenden obligatorisch. 6. Ist dem Senat und dem SenJustVA bekannt, dass nach Nr. 15 AE zu § 52 AO politische Zwecke grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken zählen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)? Das gilt für die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung zugunsten politischer Parteien oder aber ebenso zum Nachteil einer politischen Partei. Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.9. 1999 – XI 63/98 – (BStBl. 2000 II S. 200) ferner entschieden, dass der Begriff der politischen Bildung auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO) zu sehen ist. Dabei ist die gemeinnützige allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nur gegeben, wenn sich eine Körperschaft mit den demokratischen Grundprinzipien befasst und diese objektiv und neutral würdigt . Gehört dies bei Bewilligungen nach den Fördergrundsätzen oder der Förderpraxis zu dem Entscheidungsprogramm der zuständigen Stelle? Zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass nach Nr. 15 Anwendererlass (AE) zu § 52 Abgabenordnung (AO) politische Zwecke grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken zählen . Die Entscheidungen zur Projektförderung stehen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel grundsätzlich im Einklang mit den Vorgaben des o. g. Anwendungserlasses zur Abgabenordnung. 7. Falls der Senat bzw. der SenJustVa sich dafür entscheiden sollte, den Verein Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin nicht als förderungswürdig einzustufen: Ist in dem Antragsverfahren sichergestellt worden, dass bisher bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückgefordert werden können? Zu 7.: Der Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken, Landesverband Berlin“ wird weiterhin als förderwürdig eingestuft. 8. Welchen Inhalt haben die im Antragsverfahren vom Beauftragten des Senats für Integration und Migration aktuell verwendete Antragsformulare? Zu 8.: Der Antrag für Zuwendungen ist schriftlich mit Hilfe des entsprechenden Antragsvordrucks über das FAZIT- Online Tool (https://www.fazit-online.verwalt-berlin.de/) zu erstellen und unterschrieben einzureichen. Hierfür wird vorab ein Geschäftskennzeichen (GKZ) benötigt. Das GKZ ist das Kennzeichen, das bei allen Formularen mit anzugeben ist, um das Projekt dann bei der Übergabe an die FAZIT-Datenbank eindeutig zuordnen zu können. Zuwendungsnehmer, die mehr als 25.000 € Landesförderung erhalten und mehr als 10 Beschäftigte haben, müssen sich mit der Antragstellung in einer gesonderten Erklärung zur Einhaltung der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) verpflichten. Dazu müssen sie insbesondere angeben, wie viele Personen beschäftigt sind und welche Maßnahmen zur Frauenförderung eingeleitet, fortgesetzt oder durchgeführt werden bzw. wurden. Zuwendungsnehmer, die juristische Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind, müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die entsprechend der Nr. 1.5.3 der Ausführungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung erforderlichen Daten eingeben. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Bewilligung möglich. 4 Des Weiteren wird ein Registerauszug, die aktuelle Vereinssatzung sowie ein aktueller Freistellungsbescheid bei der Antragstellung benötigt. Ferner sind mit dem Antrag ein Projektkonzept , ein Vorschlag für eine Zielvereinbarung, ein Finanzierungs- sowie Stellenplan (ggf. Honorarkostenübersicht) einzureichen. Für die Antragsbearbeitung sind dem Antrag alle o. g. notwendigen Formulare sowie rechtsverbindliche Unterschriften beizufügen. 9. Wie lauten die mit dem Antrag/den Anträgen auf Bewilligung von Zuwendungen vom Verein Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin in diesem Jahr und in den Vorjahren eingereichten Projektbeschreibungen einschließlich der Beschreibung der Projektziele (Bitte im vollständigen Wortlaut sämtlicher Anträge!). Zu 9.: Beschreibung und Zielsetzung des Projekts „KidsCourage – für Kinderrechte“ des Jugendverbands „Sozialistische Jugend Deutschland/Die Falken LV Berlin“ Auszug aus dem Zuwendungsantrag für das Jahr 2017 im Wortlaut: „KidsCourage wurde aus der Idee und der Erfahrung geboren, dass mit der Erziehung zu zivilgesellschaftlichem Engagement und gegen Rechtsextremismus nicht erst in der Oberschule angefangen werden darf. Seit 2003 bietet das Projekt erfolgreich Projektschultage auf Grundlage der UN Kinderrechtskonvention für Berliner Grundschulklassen an. Die Schüler*innen können zwischen 6 verschiedenen Angeboten wählen. Diese beschäftigen sich spielerisch, kreativ und informativ mit den Kinderrechten, Formen von Diskriminierungen , sowie Partizipationsmöglichkeiten und der Situation von Kindern im Krieg und auf der Flucht. Die Projekttage sind kostenlos und werden von zwei jugendlichen Teamer*innen durchgeführt. Mit unserer Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung demokratischer Werte und der Kinderrechte und damit auch zur Stärkung der beteiligten Kinder und ihrem wirkungsvollen Engagement gegen menschenverachtende Einstellungen. Das Projekt KidsCourage besteht seit 2003 und wurde seit dem vielfach ausgezeichnet und fortlaufend weiterentwickelt. KidsCourage richtet sich an Kinder der 1. bis 6. Klasse, die sich in Form von Projektschultagen, handlungs- und zielorientiert, sowie spielerisch mit den Rechten der Kinder, und daran anschließende Themenfelder wie Respekt, Toleranz und Akzeptanz, interkulturelles- und inklusives Lernen, Demokratie und Mitbestimmung auseinandersetzen. Zu unserem Angebot zählen die Projekttage „Anders sein gewinnt“ „Kinder im Krieg- Kinder auf der Flucht“ „ Stadtteilforscher*innen unterwegs“ „Misch mit“ „Vielfalt lebt“ und „Für Kinderrechte“. Ein Projekttag wird von zwei erfahrenen, jugendlichen Teamer*innen begleitet.“ (…) „Im Jahr 2017 werden wir 32 reguläre Projekttage, 3 Kinderfeste, eine Teamschulung sowie regelmäßige Teamfortbildungen durchführen und auf öffentlichen Veranstaltungen, Fachtagungen und Vernetzungstreffen präsent sein. Auf dieser Grundlage werden wir ca. 850 Teilnehmer*innen im Grundschulalter erreichen: davon 50% Mädchen, sowie mindestens 50% deprivilegierte Schüler*innen. Sowohl die Durchführung der Projekttage, als auch die Schulung der Jugendlichen haben zum Ziel, einen aktiven Beitrag zur Erziehung zu Demokratie, Toleranz und Zivilcourage zu leisten. Das Ziel von KidsCourage ist es die Kinderrechte bekannt zu machen und auf Grundlage der UN Kinderrechtskonvention Demokratiekompetenzen schon im Kindesalter zu fördern, sowie Respekt und Rücksichtnahme zu schulen und zu begleiten. Durch das Projekttagsangebot und altersgerechte 5 methodische Ansätze die sich an den Bedürfnissen der Schüler*innen orientieren, erhalten die Schüler*innen die Möglichkeit sich über Ursachen und Wirkungsweisen von Rassismus und diskriminierenden Ausschlüssen zu informieren und werden für die Entstehungsweise von Vorurteilen sensibilisiert. Sie lernen ihre Standpunkte gegen diskriminierende und gewaltverherrlichende Ansichten zu vertreten und erfahren einen respektvollen Umgang in der Interaktion mit heterogenen Gruppen. Sie lernen ihre Rechte kennen, sie lernen ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse zu formulieren, ihre Rechte einzufordern und wahrzunehmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit sich selbst, die Reflexion eigener Vorurteile und des eigenen Denken und Handelns sowie Möglichkeiten friedlicher und demokratischer Entscheidungsfindungen.“ (…) Hinweis: Die Projektbeschreibungen aus den Vorjahren sind weitgehend (bis auf die Benennung der Anzahl der Aktivitäten) identisch. Beschreibung und Zielsetzung des Projekts „Register Charlottenburg-Wilmersdorf“ Auszug aus dem Zuwendungsantrag für das Jahr 2017 im Wortlaut: „Das Register erfasst alle Vorfälle mit rassistisch, antimuslimisch, antiziganistisch, antisemitisch , homosexuellen- oder transfeindlich, sozialchauvinistisch, ableistisch, rechtsradikal , neonazistisch, neurechts, rechtspopulistisch motiviertem Hintergrund im Bezirk. Dazu zählen u.a. Angriffe (Körperverletzung, massive Bedrohungen, Angriffe auf Wohnhäuser etc.), Bedrohungen, Beleidigungen, Pöbeleien, Sachbeschädigungen (Gedenktafeln etc.), Propaganda (Aufkleber, Sprühereien, Flugblätter, Bekleidung, Symbole etc.), Veranstaltungen (Demonstrationen, Konzerte, Informationsstände, Veranstaltungen), insgesamt Alltagsbeobachtungen mit entsprechenden Inhalten, ob in der Schule, am Arbeitsplatz, in Geschäften oder auf offener Straße. Diese werden den Ortsteilen des Bezirks, Charlottenburg , Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf zugeordnet. Das Register ergänzt behördliche Statistiken, da auch Ereignisse einbezogen werden, die nicht zur Anzeige gebracht werden oder unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz liegen. Es schafft so eine detaillierte Informationsgrundlage über und Sensibilisierung für solche Vorfälle und stellt ein realistischeres und alltagsnäheres Bild zu solchen dar. Von Diskriminierung betroffene Menschen scheuen es in bestimmten Fällen wie Angst, Vorerfahrung oder Skepsis, sich an öffentliche Stellen wie die Polizei zu wenden . Indem dezentrale Anlaufstellen für Bürger*innen, die Zeugin*Zeuge oder Opfer eines derartigen Vorfalls wurden, geschaffen werden, soll ein niedrigschwelliges Angebot für sie geschaffen und ausgebaut werden. Das Register vernetzt und unterstützt demokratische Akteur*innen im Bezirk. Es recherchiert diese Vorfälle und wertet sie aus, in enger Zusammenarbeit mit der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, der Opferberatungsstelle ReachOut Berlin, anderen Registerstellen in den Berliner Bezirken sowie dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf. Das Register hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil viele Ereignisse nicht bekannt werden. Es kann also kein vollständiges Bild der Realität liefern. Das Register erstellt eine qualitative Beschreibung und Analyse. Diese bezieht wissenschaftliche Erkenntnisse zum Untersuchungsgegenstand mit ein und erfolgt selbst auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Register ersetzt weder staatliches, noch zivilgesellschaftliches Handeln, sondern ergänzt und unterstützt es durch weitere Perspektiven.“ (…) Hinweis: Die Projektbeschreibungen aus den Vorjahren sind weitgehend identisch. 6 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt gem. § 12 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch der Kinder- und Jugendhilfe /(SGB VIII) Mittel zur Förderung von Jugendverbänden , die im Landesjugendring Berlin e.V. als Dachverband organisiert sind, bereit. Hierzu gehört u.a. auch der Jugendverband Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken, Landesverband Berlin e.V. (SJD-Die Falken). Dieser erhält für seine Jugendverbandsarbeit gem. § 12 und für die in § 11 SGB VIII beschriebenen Aufgabenfelder eine Zuwendung für Personal-, Sach- und Maßnahmemittel gem. der „Förderrichtlinie über die Bedingungen der Finanzierung der Jugendverbandsarbeit im Land Berlin“ vom 13.01.2015. In den Anträgen, die der Jugendverband in den letzten drei Jahren gestellt hat, wurden die Mittel jeweils für das „Projekt Jugendverbandsarbeit“ beantragt. Zu der Projektbeschreibung und den Zielen wurde Folgendes formuliert: „Der Verband möchte junge Menschen unterstützen, ihre Selbständigkeit, ihre Selbstorganisationsfähigkeit und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Er fördert durch außerschulische Kinder- und Jugendbildung zivilgesellschaftliches Handeln auf einer nachhaltigen Grundlage . Reflexive Koedukation in der gemeinsamen Erziehung von Mädchen und Jungen ist ein traditioneller, aber trotzdem aktueller Bezugspunkt der Verbandsarbeit. Eine solidarische Praxis wie antirassistisches Handeln und Zivilcourage, Respekt und Wertschätzung sind des Weiteren Eckpfeiler unserer Jugendverbandsarbeit. Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche eine Verständnis von einem gemeinsamen und gemeinschaftlichen Handeln und Zusammenleben aller, gleich welcher Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht oder sexueller Identität entwickeln. Zum Erreichen unserer pädagogischen Ziele führen wir Kinderwochenenden, Jugendbildungsseminare, internationale Begegnungen und Freizeiten durch“. Berlin, den 4. Dezember 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12734 S18-12734