Drucksache 18 / 12 740 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 16. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2017) zum Thema: Die Hochschule als öffentlicher Raum und Antwort vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12740 vom 16.11.2017 über die Hochschule als öffentlicher Raum ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Die staatlichen Berliner Hochschulen wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Begreift der Senat die Hochschulen als „öffentlichen Raum“? Wenn ja, was heißt das? Wenn nein, wieso nicht? Zu 1.: Zum öffentlichen Raum zählen Flächen, die einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören, von ihr bewirtschaftet und unterhalten werden und der Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Die staatlichen Berliner Hochschulen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie erfüllen ihre zentrale Aufgabe, die Pflege und Entwicklung von Wissenschaft und Kunst durch Forschung , Lehre und Studium, vorrangig durch Mitglieder (§§ 43 ff. Berliner Hochschulgesetz , BerlHG). Die Hochschulen gehören daher zum sogenannten halböffentlichen Raum. Teilweise erfüllen die Hochschulen auch Aufgaben, die sich auf größere Teile der Gesellschaft beziehen (z. B. Krankenversorgung, Weiterbildung). In diesen Bereichen besteht eine Tendenz zum öffentlichen Raum. - - 2 2. Gibt es einheitliche, übergeordnete Regelungen, wer unter welchen Bedingungen zu welchen Konditionen die Hochschulgelände und Räume nutzen darf? Wenn ja, wie lauten diese? Zu 2.: Über die Flächen- und Raumnutzung entscheiden die Hochschulen autonom. Landeseinheitliche Regelungen gibt es nicht. 3. Wie sehen die konkreten Regelungen an den einzelnen Hochschulen aus (Bitte aufschlüsseln)? Welche Bedingungen muss ein Akteur erfüllen, um einen Raum in einer Hochschule oder Teile eines Hochschulgeländes nutzen zu dürfen? Zu 3.: Die allgemeinen Regeln zur Nutzung der Räume und Flächen haben die Hochschulen überwiegend in Hausordnungen zusammengefasst. Daneben gibt es durchweg gesonderte Bestimmungen für die Überlassung von Räumen an Dritte. Die konkreten Regelungen der einzelnen Hochschulen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt. Freie Universität Berlin (FU) keine Hausordnung, verwaltungsinterne Regelungen im „Rundschreiben zur Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen sowie zum Erlass von Hausverboten“, Serie: V, Nr.: 01/06, vom 20.02.06, Intranet „Neufassung der Ordnung für die Erhebung von Entgelten für zusätzliche Dienstleistungen der Freien Universität“ vom 14.07.99, FU Mitteilungen 17/99 Humboldt-Universität zu Berlin (HU) „Rahmenhausordnung“ vom 21.03.14, Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 08/14 „Entgeltregelung für die mietvertragliche Überlassung und Nutzung von Grundstücken , Räumen und Flächen, Geräten und Leistungen“ vom 19.01.07, Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 04/07 Technische Universität Berlin (TU) „Hausordnung – Technische Universität Berlin“ vom 26.01.16, Amtliches Mitteilungsblatt der TU Nr. 03/16 „Neufassung der Bestimmungen des Präsidenten über die zeitweilige Überlassung von Räumen und Flächen der Technischen Universität Berlin (Vergabebestimmungen – Räume)“ vom 03.07.02, Amtliches Mitteilungsblatt der TU Nr. 01/03 „Bestimmung des Präsidenten über die dauerhafte Überlassung von Räumen an der Technischen Universität Berlin nach der Registrierordnung vom 13.10.76 registrierten Vereinigungen“ vom 03.07.02, Amtliches Mitteilungsblatt der TU Nr. 01/03 Universität der Künste Berlin (UdK) „Hausordnung“, https://www.udk-berlin.de/public/1_ zenral/Dokument/Service/ Vermietungen/HausordnungUdKBerlin.pdf „Richtlinien für die Vermietung von Räumen und Flächen der Universität der Künste Berlin“ vom 21.09.15, UdK-Anzeiger 11/15 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM) keine Hausordnung „Richtlinien für die Vermietung von Räumen der Hochschule für Musik ‚Hanns Eisler ‘“, Amtliches Mitteilungsblatt der HfM Nr. 69/06 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) (KHB) - - 3 „Hausordnung“, Mitteilungsblatt der KHB Nr. 173 „Satzung für die Vermietung von Räumen und Flächen der Kunsthochschule Berlin -Weißensee“, Mitteilungsblatt der KHB Nr. 188 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) „Hausordnung“ vom 09.11.15, Aushang „Satzung für die Vermietung von Räumen der Hochschule für Schauspielkunst ‚Ernst Busch‘“ vom 31.03.04, Amtliches Mitteilungsblatt der HfS Nr. 01/04 Beuth-Hochschule für Technik Berlin (Beuth-Hochschule) „Hausordnung der Technischen Fachhochschule Berlin“ vom 23.01.20, Amtliches Mitteilungsblatt der TFH Nr. 06/08 „Raumnutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen und Flächen zum Zweck der Durchführung einer Veranstaltung an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin“, Amtliche Mitteilung der Beuth-Hochschule Nr. 25/16 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) „Hausordnung der HTW Berlin“, Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Nr. 41/15 „Überlassungsbedingungen für die Vergabe von Räumen, Equipment und Flächen der HTW Berlin“, https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/ZHV_II_- _Service_Technische_Dienste_und_Bauunterhaltung/UEberlassungsbedingungen _und_Nutzungsordnung_Flaechen__Raeume__Equipment_HTW.pdf „Rahmenordnung über die Erhebung von Entgelten an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin – Entgeltordnung (Rahmen-EntgeltO)“, Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Nr. 04/12 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) „Hausordnung“, Mitteilungsblatt der HWR Nr. 32/13 „Richtlinie für die Vergabe von Räumen und Flächen“, Mitteilungsblatt der HWR 22/14 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH) „Hausordnung“, Amtliches Mitteilungsblatt der ASH Nr. 05/17 „Satzung für die Überlassung von Räumen“, Amtliches Mitteilungsblatt der ASH Nr. 05/04 Darüber hinaus gibt es spezielle Nutzungsregelungen für die Bibliotheken, Sportstätten und anderen zentralen und dezentralen Einrichtungen. Inhaltlich lassen sich die Nutzungsregelungen wie folgt zusammenfassen: Innerhalb der Öffnungszeiten sind die Räume und Flächen der Hochschulen überwiegend frei zugänglich. Bei störendem Verhalten werden auf der Grundlage der Hausordnungen personenbezogene Ausnahmen verfügt (z. B. Hausverweise, Hausverbote). Die Räume, in denen die Angebote der Hochschule stattfinden, können von den entsprechenden Zielgruppen betreten werden (z. B. Lehrveranstaltungsräume von den Studierenden und Gasthörerinnen und -hörern, Bibliotheken von den Nutzerinnen und Nutzern, Räume, in denen Vorträge, Ausstellungen und Konzerte stattfinden, von den Besucherinnen und Besuchern, Sport- und Weiterbildungsstätten von den Angemeldeten usw.). Auch Funktionsräume können nur zweckbezogen genutzt werden (z. B. Studierendenbüro zur Klärung bewerbungs- oder studienbezogener Fragen). Des Weiteren unterliegen Räume mit hochwertiger Ausstattung besonderem Schutz (z. B. Sammlungsräume). - - 4 Möchten hochschulfremde Personen, Einrichtungen oder Vereinigungen Räume oder Flächen der Hochschule für eigene Angebote nutzen, müssen sie ein Raumvergabeverfahren durchlaufen. Veranstaltungen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen, werden nicht erlaubt. Zudem erfolgt die Vergabe unter Berücksichtigung des Neutralitätsgebots. Für die Überlassung an hochschulfremde Personen, Einrichtungen oder Vereinigungen ist in der Regel ein Entgelt zu zahlen. Nutzungen, die im Interesse der Hochschule liegen oder auf Kooperationen beruhen, werden dagegen meist entgeltfrei zugelassen. Auch das Studierendenwerk , das die Verpflegung der Hochschulmitglieder gewährleistet, kann die erforderlichen Räumlichkeiten entgeltfrei nutzen. Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Gebäude und Flächen der Hochschulen in der Regel verschlossen, so dass nur Mitglieder Zutritt haben. 4. Durch welche Technologien und welches Personal wird die Sicherheit an den Berliner Hochschulen gewährleistet ? Zu 4.: Funktionsräume, Technik und Postfächer werden mit mechanischen und elektronischen Schließsystemen und elektronischen Zugangskontrollsystemen geschützt. Darüber hinaus haben die Hochschulen Brandschutzanlagen, Fluchttürsteuerungen, Einbruchsmeldeanlagen , Wächterkontrollsysteme und Objektkontrollsysteme. Zu Videoüberwachungsanlagen vgl. Frage 7. Personell wird die Sicherheit durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Wachschutzfirmen gewährleistet. In den Eingangsbereichen großer Gebäude existieren Pförtnerlogen. Die übrigen Räume und Flächen werden durch Streifendienste kontrolliert, die nach einem Tourenplan bzw. konkreten Gefährdungsanalysen unterwegs sind. Für den Bereich des Unfall- und Gesundheitsschutzes sind Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte eingesetzt. 5. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die unter 4. genannten Technologien einsetzen zu dürfen? Zu 5.: Die Brandschutzvorkehrungen inklusive der Flucht- und Rettungswegkonzepte müssen den Brandschutzvorschriften entsprechen. Beim Einsatz von elektronischen Schließ- und Zugangskontrollsystemen, Einbruchsmeldeanlagen mit Chipkarten, Objektkontrollsystemen und Videoüberwachungsanlagen sind die Datenschutzvorschriften einzuhalten, deren Durchsetzung der oder dem Datenschutzbeauftragten obliegt. Darüber hinaus sind die Personalvertretungsregelungen zu beachten . Soweit die Mitwirkung oder Mitbestimmung der Personalvertretung vorgeschrieben ist, werden in der Regel Dienstvereinbarungen geschlossen. 6. Gibt es insbesondere Regelungen zu Videoüberwachung auf Hochschulgeländen oder in Hochschulgebäuden ? Zu 6.: Die FU und die KHB haben den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen durch die nachfolgend genannten Vorschriften geregelt. - - 5 FU „Richtlinie für die Aufstellung und Betrieb von Einrichtungen zur Videoüberwachung an der Freien Universität Berlin“, Version 1.2, vom 23.07.15, http://www.fu-berlin.de/sites/itsicheheit /materialien_regelwerke/Videoueberwachung---Richtlinie---1_2.pdf KHB „Regeln zur Videoüberwachung“, Amtliches Mitteilungsblatt der KHB Nr. 36 Die HU, TU und UdK setzen die personalvertretungsrechtlichen Vorgaben im Wege von Dienstvereinbarungen um. 7. An welchen Hochschulen gibt es derzeit zu welchem Zweck und mit welcher Begründung Videoüberwachung ? Bitte alle einzelnen Standorte aufzählen. Zu 7.: Videoüberwachungsanlagen existieren derzeit an der FU, der HU, der TU, der UdK, der HfM, der KHB und der HWR. Die einzelnen Standorte und Zwecke sind in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. FU Standort Zweck Zentraleinrichtung (ZE) Botanischer Garten und Botanisches Museum, variabler Einsatzort innerhalb der Einrichtung, zwei Kameras zurzeit nicht im Einsatz, jedoch kurzfristiger Einsatz nach entsprechender Meldung möglich ; häufig werden die Kameras zum Schutz von wertvollen Ausstellungsgegenständen im Rahmen von Sonderausstellungen im Botanischen Museum eingesetzt Fachbereich (FB) Geowissenschaften, Institut für Meteorologie, Eingang Schmitt-Ott-Str., eine Kamera Einlasskontrolle, Schutz von Personen FB Veterinärmedizin, Pferdezentrum Bad Saarow, Silberberg 1, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras Geburtsüberwachung bei Stuten FB Veterinärmedizin, Klinik für Pferde, Allgemeine Chirurgie und Radiologie 1, Oertzenweg 19b, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras Überwachung von Geburten, neurologischen Anfällen usw. FB Veterinärmedizin, Zentrum für Infektionsmedizin , Ostertag Weg 13, zutrittsbeschränkter Raum, fünf Kameras Überwachung von Tieren zu Kontroll- und Studienzwecken FB Veterinärmedizin, Klauentiere, Königsweg 65, Gebäude 34, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras Überwachung von Kühen (Forschungsprojekt ) FB Veterinärmedizin, Koserstr. 20, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras Beobachtung von Schafen innerhalb wissenschaftlicher Untersuchungen Gebäude Habelschwerdter Allee 45, zehn Kameras Abschreckung, Schutz von Gebäuden und/oder Gegenständen, Verhinderung von Diebstahl (Metall) Gebäude Habelschwerdter Allee 45, Einlasskontrolle, Schutz von Gebäuden, - - 6 Feuerwehrstraße, Habelschwerdter Allee und Einfahrt Fabeckstr., zwei Kameras Räumen und Personen Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 2. Stock, Vorraum vor dem Lesesaal, zwei Kameras Schutz von Personen und/oder Gegenständen (Schließfächer) Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 3. Stock, Magazinraum, drei Kameras Schutz der Bestände FB Wirtschaftswissenschaft, Kellerbereich , Garystr. 21, zwei Kameras Abschreckung, Schutz von Räumen und/oder Gegenständen HU Standort Zweck Unter den Linden 6 Raum- und Zutrittsüberwachung Raumüberwachungen zum Schutz der Beschäftigten sowie des Eigentums und Besitzes der HU, Zutrittsüberwachungen , vor allem für Fahrzeuge , an Tor-, Tür-, Schrankenund Polleranlagen Bebelplatz 2 Raumüberwachung Dorotheenstr. 24 Zutrittsüberwachung Dorotheenstr. 65 Zutrittsüberwachung Geschwister-Scholl-Str. 1-3 Raum- und Zutrittsüberwachung Geschwister-Scholl-Str. 7 Raumüberwachung Hausvogteiplatz 8 Zutrittsüberwachung Ziegelstr. 11 Zutrittsüberwachung Invalidenstr. 110 Raumüberwachung Philippstr. 13 Zutrittsüberwachung Brook-Taylor-Str. 2 Zutrittsüberwachung Brook-Taylor-Str. 6 Zutrittsüberwachung Newtonstr. 14 Zutrittsüberwachung Newtonstr. 15 Zutrittsüberwachung Rudower Chaussee 25 Zutrittsüberwachung Rudower Chaussee 26 Raum- und Zutrittsüberwachung TU Standort Zweck Gebäude EW (Eugene-Paul-Wigner- Gebäude), Eingangstüren und Zufahrtschranken erstens Kontrolle des PKW-, LKW- und Lieferverkehres , da die Parkmöglichkeiten am Gebäude EW eingeschränkt sind, zweitens Kontrolle der vom Pfortenbereich nicht einsehbaren Türen Gebäude TEL (Telefunkenhochhaus) Ausrüstung der Fluchttreppenhäuser, Aufzugvorräume und des inneren Treppenhauses mit dem Ziel, im Brandfall in den Etagen einen schnellen Überblick über die Nutzbarkeit der Fluchtwege und den Verlauf der Evakuierungsmaßnahmen zu erhalten, gleichzeitig Unterstützung der Prävention und Aufklärung unberechtigter Eingriffe und daher Sicherheit der Beschäftigten und der TU-eigenen Anlagen und Geräte, wesentlicher Bestandteil des gesamten Gebäudesicherungssystems - - 7 Gebäude BIB (Bibliothek) Unterstützung der Prävention und Aufklärung unberechtigter Eingriffe, insbesondere Bruchsicherung , Sicherheit der Beschäftigten, Schutz der TU-eigenen Anlagen und Geräte, wesentlicher Bestandteil des gesamten Gebäudesicherungssystems Gebäude E-N (Elektrotechnische Institute – Neubau) – Rechenzentrum Überwachung des Rechnerkernbereichs, Fernüberwachung der Maschinenzustände, präventiver Schutz vor unberechtigten Eingriffen von außen wie Einbruch, Sabotage, Terroranschlägen und Datendiebstahl Gebäude PTZ (Produktionstechnisches Zentrum) gemeinsamer Gebäudekomplex von TU und Fraunhofer Gesellschaft, Überwachung der Zugänge und des Zaunes zur Erhöhung der Sicherheit Gebäude H (Hauptgebäude), Einfahrt derzeit nicht in Betrieb, da der Bereich personell durch ein Wachschutzunternehmen kontrolliert wird; ursprünglich Kontrolle des Fahrzeugverkehrs über die Hauptloge UdK Standort Zweck Bundesallee 1-12 Erhöhung der Gebäudesicherheit Einsteinufer 43 Hardenbergstr. 33 Lietzenburger Str. 45 Mierendorffstr. 30 Straße des 17. Juni 118 HfM Standort Zweck Charlottenstraße 55, Studiosaal, eine Kamera die Kameras erfassen den jeweiligen Bühnenbereich , sie dienen der Kontrolle und Aufsicht , ob während der Proben mit dem Bühnenequipment sorgsam umgegangen wird, primär jedoch der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs bei Konzerten und Veranstaltungen (Charakter einer Inspizienz, vergleichbar der eines Theaters) Neuer Marstall, Krönungskutschensaal und Galakutschensäle I und II, je eine Kamera KHB Standort Zweck Bühringstraße 20, Haus A (A 3 Flur) und Haus F (F 109), Eingangstüren zum Computerstudio und zu einem weiteren Computerpool Prävention von Einbrüchen und Diebstählen HWR Standort Zweck Badensche Straße 50-51, Haus B, Schranke des Parkplatzes Gegensprechanlage mit integrierter Kamera zur Kontaktaufnahme mit der Pforte - - 8 8. Wie lange werden die Daten aus der Videoüberwachung gespeichert? Zu 8.: Die Speicherdauer ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. FU Standort Speicherdauer ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum; variabler Einsatzort innerhalb der Einrichtung, zwei Kameras nur Echtzeit (Livebild) FB Geowissenschaften, Institut für Meteorologie , Eingang Schmitt-Ott-Str., eine Kamera nur Echtzeit (Livebild) FB Veterinärmedizin, Pferdezentrum Bad Saarow, Silberberg 1, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras nur Echtzeit (Livebild) FB Veterinärmedizin, Klinik für Pferde, Allgemeine Chirurgie und Radiologie 1, Oertzenweg 19b, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras nur Echtzeit (Livebild) FB Veterinärmedizin, Zentrum für Infektionsmedizin , Ostertag Weg 13, zutrittsbeschränkter Raum, fünf Kameras Löschung nach Versuchsende FB Veterinärmedizin, Klauentiere, Königsweg 65, Gebäude 34, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras 24 Stunden FB Veterinärmedizin, Koserstr. 20, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras 24 Stunden Gebäude Habelschwerdter Allee 45, zehn Kameras drei Tage Gebäude Habelschwerdter Allee 45, Feuerwehrstraße, Habelschwerdter Allee und Einfahrt Fabeckstr., zwei Kameras drei Tage Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 2. Stock, Vorraum vor dem Lesesaal, zwei Kameras nur Echtzeit (Livebild) Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 3. Stock, Magazinraum, drei Kameras nur Echtzeit (Livebild) FB Wirtschaftswissenschaft, Kellerbereich , Garystr. 21, zwei Kameras drei Tage HU Die Bilder der Raumüberwachung werden maximal sieben Tage gespeichert. Bei der Zutrittsüberwachung an Tor-, Tür-, Schranken- und Polleranlagen werden keine Bilder gespeichert. TU Es werden nur Livebilder übertragen. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt. UdK Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert. - - 9 HfM Es werden nur Livebilder übertragen. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt. KHB Die Daten werden 48 Stunden, die Wochenenddaten 60 Stunden gespeichert. HWR Es werden nur Livebilder übertragen. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt. 9. Wer hat konkreten Zugriff auf die Daten aus der Videoüberwachung und wer hat unter welchen Bedingungen die Berechtigung, diese Daten einzusehen? Zu 9.: Die Zugriffs- und Einsichtsberechtigten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. FU Standort Zugriffs- und Einsichtsrechte ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum; variabler Einsatzort innerhalb der Einrichtung, zwei Kameras Kasse des Museums und Administratorinnen und Administratoren der Anlage FB Geowissenschaften, Institut für Meteorologie , Eingang Schmitt-Ott-Str., eine Kamera diensthabende Meteorologin oder diensthabender Meteorologe FB Veterinärmedizin, Pferdezentrum Bad Saarow, Silberberg 1, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras diensthabende Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger FB Veterinärmedizin, Klinik für Pferde, Allgemeine Chirurgie und Radiologie 1, Oertzenweg 19b, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras diensthabende Ärztinnen, Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger FB Veterinärmedizin, Zentrum für Infektionsmedizin , Ostertag Weg 13, zutrittsbeschränkter Raum, fünf Kameras Institutsleiterin oder -leiter, Versuchsleiterin oder -leiter FB Veterinärmedizin, Klauentiere, Königsweg 65, Gebäude 34, zutrittsbeschränkter Raum, vier Kameras teilnehmende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler FB Veterinärmedizin, Koserstr. 20, zutrittsbeschränkter Raum, zwei Kameras teilnehmende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Gebäude Habelschwerdter Allee 45, zehn Kameras diensthabendes Personal der Leitwarte Gebäude Habelschwerdter Allee 45, Feuerwehrstraße, Habelschwerdter Allee und Einfahrt Fabeckstr., zwei Kameras Betriebs- und Verfahrensverantwortliche oder -verantwortlicher Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 2. Stock, Vorraum vor dem Lesesaal, zwei Kameras diensthabende Lesesaaleingangskontrolle Universitätsbibliothek, Garystr. 39, 3. Stock, Magazinraum, drei Kameras diensthabende Lesesaaleingangskontrolle FB Wirtschaftswissenschaft, Kellerbereich , Garystr. 21, zwei Kameras IT-Beauftragte oder -Beauftragter des Fachbereichs - - 10 HU Die Aufzeichnungen werden nur bei erheblichen Zwischenfällen ausgewertet. Dazu gehören erhebliche Störungen, Gefährdungen von Personen, die sich im Schutzbereich der HU befinden, erhebliche materielle Schäden für die HU oder Schadensersatzforderungen Dritter gegenüber der HU. Die Auswertung erfolgt im so genannten Vier- Augen-Prinzip, das heißt mittels Passwortpaaren durch die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten der HU und eine Vertreterin oder einen Vertreter der Struktureinheit, die durch die Videoüberwachungsanlage geschützt wird. TU Die Livebilder werden von den Pfortendiensten eingesehen (Personal der TU und der Wachschutzfirmen). UdK Zugriff hat die für den technischen Betrieb zuständige Person. Etwaige Auswertungen erfolgen durch den Personalrat und die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten . HfM Die Livebilder werden durch den Pfortendienst beobachtet, in der Charlottenstraße außerdem durch Mitarbeitende des Veranstaltungsmanagements. Im Marstall gibt es ergänzende Monitore an den Bühneneingängen. KHB Die Aufzeichnungen werden ausschließlich bei Unregelmäßigkeiten wie Einbrüchen und Diebstählen ausgewertet. Die Auswertung wird protokolliert und gemeinsam von der Leitung des Computerstudios und der oder dem Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Das Ergebnis der Auswertung wird der Kanzlerin oder dem Kanzler vorgelegt. HWR Das Livebild der Gegensprechanlage wird vom Pfortendienst eingesehen. 10. Gibt es einheitliche Regelungen zur dauerhaften Raumvergabe an studentische Initiativen und studentische Gremien? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wie sehen die Regeln an den einzelnen Hochschulen aus? Zu 10.: Landesweite Regelungen zur dauerhaften Raumvergabe an studentische Organe und Initiativen gibt es nicht (s. o., Frage 2). Die einzelnen Hochschulen haben für die dauerhafte Raumüberlassung folgende Regeln: Die FU gewährt im Rahmen ihres Flächenanreizmodells (Mieter-Vermieter-Modell – Rundschreiben der FU Nr. 01/09 vom 08.01.09) einen berechenbaren Flächenanspruch je Fachrichtung für studentische Kommunikationsflächen. Dazu gehören Fachschaftsräume, studentische Cafés, Räume für studentische Initiativen und den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) sowie Kleingruppenarbeitsräume für Studierende. Die entsprechenden Flächen werden in Absprache zwischen den jeweiligen Fachbereichsverwaltungen und der Zentralen Universitätsverwaltung zur Verfügung gestellt. An der HU erfolgt die dauerhafte Überlassung von Räumen auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der Universitätsleitung mit der Studierendenvertretung (RefRat) vom 29.09.14. Zu den Aufgaben der Studierendenschaft, für die mietfrei Räume überlas- - - 11 sen werden, gehören die Wahrnehmung der Selbstverwaltung und die Aufgaben nach § 18 BerlHG, z. B. das Angebot von Kontakt- und Beratungsstellen, Projekt- und Proberäumen , Technik-, Server- und Sportanlagen, Selbsthilfe- und Reparaturstellen sowie Büroräume für die von der Studierendenschaft anerkannten und geförderten Initiativen sowie selbstverwaltete studentische Kollektive. Den Studierenden ist dauerhaft ein umfangreiches Raumkontingent zur Selbstbewirtschaftung übertragen worden, so in Adlershof der „Motorenprüfstand“ als studentisches Café, Ausstellungs- und Eventraum, in Berlin-Mitte die studentischen Cafés „Krähenfuß“ und „Florasoft“. Zurzeit wird in der Ziegelstraße 5-9 ein Gebäudekomplex für studentische Initiativgruppen und Projekte instandgesetzt und umgebaut. Das Bauprogramm beinhaltet auch eine studentische Kindertagesstätte, eine Fahrradwerkstatt, Besprechungsräume und einen kleinen Vortragsraum. Die TU überlässt den studentischen Organen, z. B. dem Studierendenparlament, dem AStA und dem Studentischen Wahlvorstand, dauerhafte Räume auf der Grundlage eines Kuratoriumsbeschlusses vom 27.03.15 und der unter Frage 3 benannten Regelungen. Studentische Initiativen, die bereits seit längerem Räume an der TU haben, können diese weiterhin nutzen. Anderen studentischen Initiativen können aufgrund des Raummangels derzeit keine dauerhaften Räume zur Verfügung gestellt werden. Studentische Organe der Fakultäten erhalten in der Regel durch die Fakultäten einen Raum. Auch studentische Cafés nutzen in der Regel Flächen von Fakultäten. An der UdK nutzt der AStA einen dauerhaften Raum aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung . Im Übrigen wird bei längerfristigem Bedarf in den Fakultäten im Einzelfall geprüft, ob ein Raum vergeben werden kann. Die HfM gewährt dem AStA dauerhaft einen Raum auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung , die Nutzungsbedingungen, Raumausstattung und Kostenerstattung regelt. An der KHB verfügt der AStA über einen dauerhaften Büroraum. Darüber hinaus können die Räume der Mensa auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden. Zudem haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Studienräume/Ateliers außerhalb der Lehrveranstaltungen für das Selbststudium und studentische Treffen zu nutzen. Die HfS stellt dem AStA kostenlos einen Büroraum zur Verfügung. Außerdem gibt es in der Schnellerstraße 104 einen Raum, der von den Studierenden in eigener Verantwortung für Bandproben oder Ähnliches genutzt werden kann. An der Beuth-Hochschule haben der AStA und die Fachschaften Räumlichkeiten für die Erledigung ihrer Aufgaben. Zudem stellt die Beuth-Hochschule ihren Studierenden derzeit sieben offene Lernräume in drei verschiedenen Gebäuden zur Verfügung. Außerdem hat sie mit dem Studierendenwerk die Nutzung von Mensa und Cafeteria für studentisches Lernen durch ausgedehnte Öffnungszeiten vereinbart. An der HTW richtet sich die dauerhafte Raumüberlassung nach einer Verwaltungs- und Nutzungsvereinbarung, die regelmäßig aktualisiert wird. Danach haben die studentischen Organe an beiden Standorten dauerhafte Räume, z. B. für das Semesterticketbüro, die Fachschaften und die „Treslounge“ (studentischer Treffpunkt). Diese Räumlichkeiten werden auch für andere Veranstaltungen genutzt, z. B. für Filmabende, Poetry Slam oder andere kleinere Formate des studentischen Lebens. Darüber hinaus können die Mensen der Hochschule als Selbstlernräume und Treffpunkte von Studierendengruppen genutzt werden . Für diese Zwecke ist eine Vereinbarung mit dem Studierendenwerk getroffen und - - 12 durch Baumaßnahmen eine Trennung zwischen dem Servicetrakt der Mensenküchen und den Aufenthalts- und Sitzmöglichkeiten umgesetzt worden. Die HWR Berlin hat dem AStA und dessen Semesterticketbüro an beiden Hochschulstandorten Räumlichkeiten überlassen. Am Campus Schöneberg wird ein Raum für ein studentisches Café gegen Erstattung der Betriebskosten zur Verfügung gestellt. An beiden Standorten gibt es zudem eine Reihe von offenen Gruppenräumen, die von studentischen Initiativen und Organisationen unbürokratisch genutzt werden können. An der ASH haben die studentischen Gremien dauerhafte Räume. Außerdem wird den Studierenden dauerhaft kostenlos eine Fläche für ein studentisches Café zur Verfügung gestellt. 11. Welche Möglichkeiten haben Studierende an Räume abseits von offiziellen Gremien zu kommen, um diese für studentische Selbstorganisation, Basisinitiativen, studentische Cafés und ähnliches zu nutzen? Zu 11.: Alle Hochschulen bieten neben der dauerhaften Überlassung von Räumen an studentische Gremien und Initiativen (Frage 10) temporäre Nutzungsmöglichkeiten für die studentische Selbstorganisation und studentische Basisinitiativen. Die Überlassung setzt in der Regel einen Antrag nach dem hochschulinternen Raummanagementsystem voraus. Sie erfolgt überwiegend kostenlos. Soweit die Hochschulen Räume zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung stellen (z. B. FU, HU, TU, HTW, Beuth-Hochschule, HWR, HfS), werden kleinere Events überwiegend in diesen Räumen durchgeführt, so dass es keiner gesonderten Antragstellung bedarf. Berlin, den 7. Dezember 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12740 S18-12740