Drucksache 18 / 12 742 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 16. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2017) zum Thema: Pädophile im offenen Vollzug der JVA Düppel (OVB) und Antwort vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 742 vom 16. November 2017 über Pädophile im offenen Vollzug der JVA Düppel (OVB) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage vom 04. September 2017 zum Thema „Offener Vollzug, Drogen und Pädophile“ (Drucksache 18 / 12 237) geht hervor, dass im offenen Vollzug auch wegen sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen bzw. sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilte Straftäter untergebracht sind. Trifft dies auch auf die JVA OVB Düppel zu? Zu 1.: Gemäß dem Vollstreckungsplan für das Land Berlin sind in der Teilanstalt Robertvon -Ostertag-Straße der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin (JVA OVB) männliche erwachsene Strafgefangene nach vorheriger Aufnahme in einer anderen Anstalt (in der Regel des geschlossenen Vollzuges) untergebracht. Es werden pauschal von vornherein keine Deliktgruppen von der Unterbringung in dieser Teilanstalt des Offenen Vollzuges ausgeschlossen. Untergebracht werden aber gemäß § 16 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz Berlin (StVollzG Bln) ausschließlich solche Gefangene, die für eine Unterbringung - auch mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten - geeignet sind. Diese Eignung wird in den entsendenden Anstalten des geschlossenen Vollzuges insbesondere bei Sexualstraftätern mit einer auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Sexualpräferenz (pädophilen Neigung) in einem aufwendigen Verfahren und ausnahmslos unter Einbeziehung des Psychologischen Dienstes besonderes gründlich geprüft (vgl. im Einzelnen die Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12237). 2. Wenn ja, ist dem Senat bekannt, dass sich nur wenige Meter von der JVA OVB Düppel die Kinderreitschule KJRV e.V. befindet? Zu 2.: Ja, die Nachbarschaft besteht seit Anfang der neunziger Jahre. 3. Inwiefern ist der Schutz der Kinder vor eventuellen Kontaktversuchen seitens der Straftäter gewährleistet ? 2 Zu 3.: Wie schon zu 1. beschrieben, handelt es sich bei den im Offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen ausschließlich um Personen, die für diese Vollzugsform auch mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten geeignet sind. Die intensive und besonders gründliche Prüfung dieser Eignung ist die beste Vorbeugung vor deliktstypischen Rückfällen . Auch während des gesamten Zeitraums der Unterbringung sind die Gefangenen des Offenen Vollzuges durch die Fachdienste sowie die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes individuell und bedürfnisorientiert betreut, so dass etwaige Veränderungen oder Auffälligkeiten im Verhalten frühzeitig erkannt und bearbeitet werden . In den Jahrzehnten der bestehenden Nachbarschaft hat es dementsprechend keinen einzigen Vorfall in Richtung einer devianten Kontaktaufnahme seitens eines Gefangenen mit Schülerinnen oder Schülern der Reitschule gegeben. 4. Findet ein Austausch von Fachleuten mit den Mitarbeitern und Schülern der Kinderreitschule statt, in dem diese darüber aufgeklärt werden, wie man sich in bestimmten Situationen verhalten sollte? Zu 4.: Aufklärende Gespräche mit Schülerinnen und Schülern der Reitschule finden nicht statt. Es besteht aber von Beginn dieses Standorts des Offenen Vollzuges an ein reger Austausch zwischen dem Vorstand der Kinderreitschule und den Bediensteten der Anstalt . Das Verhältnis zwischen den Mitgliedern der Reitschule und den Mitarbeitenden der Teilanstalt ist von nachbarschaftlichem Wohlwollen geprägt. Nach Wiedereinzug der Anstalt in den Neubau begrüßte der Vorstand auf einer Informationsveranstaltung im Jahre 2010 die Nutzung durch den Offenen Vollzug sogar ausdrücklich, weil sich die Vereinsmitglieder hierdurch in der eher ländlich geprägten Umgebung sicherer fühlten. Berlin, den 6. Dezember 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12742 S18-12742