Drucksache 18 / 12 745 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 21. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Umsetzungsstand des Konzeptes zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen des öffentlichen Gebäudebestandes und Antwort vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Bernd (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12745 vom 21.11.2017 über Umsetzungsstand des Konzeptes zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen des öffentlichen Gebäudebestandes Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit sind die Bezirke, die BIM und die betroffenen Senatsverwaltungen bei der Erarbeitung der Sanierungsfahrpläne für ihren jeweiligen Gebäudebestand? Antwort zu 1: Mit dem Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen soll eine einheitliche Grundlage für diese laut Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) zu erstellenden Pläne geschaffen werden, so dass sie im Ergebnis vergleichbar sind. Mit dem einheitlichen Konzept reduzieren sich Aufwand und Kosten für die einzelnen Sanierungsfahrpläne. So ist z.B. die Entwicklung bzw. Nutzung einer einheitlichen Software / Datenbank durch die verschiedenen verpflichteten Stellen sinnvoll. Die Erstellung des Konzeptes wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, die aus Vertretern einer Auswahl von Bezirken, der BIM und den Senatsverwaltungen, die Objekte verwalten, die nicht Bestandteil des Sondervermögens sind, gebildet wurde. Das Konzept, welches Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Aufstellung der Sanierungsfahrpläne ist, wurde am 16.8.2016 im Senat beschlossen. Zu den aktuellen Arbeiten der Steuerungsgruppe und der Facharbeitsgruppe Datenbankerweiterung und Datenerhebung siehe Frage 3. 2 Frage 2: Was für Schwierigkeiten zeichnen sich bei den Verwaltungen bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne ab? Antwort zu 2: Das Konzept orientiert sich vornehmlich an den Belangen der Bezirke und dem Immobiliendienstleister für das Land Berlin (BIM), da diese den mit Abstand größten Anteil der vom EWG Bln adressierten Gebäude verwalten. Bestehen für Senatsverwaltungen, die nicht Mieter des Sondervermögens sind, strukturelle oder technische Hemmnisse hinsichtlich der Einhaltung der generellen Vorgaben des Konzeptes, wird versucht, gesonderte Regelungen zu formulieren. Diese dürfen die Erreichung des Gesamtzieles nicht gefährden. Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden diverse Angaben zu den betroffenen Gebäuden benötigt. Der Umfang und die Richtigkeit dieser Basisdaten sind ausschlaggebend für die Qualität des Sanierungsfahrplans. Somit kommt der Erhebung der Basisdaten eine große Bedeutung zu. Aktuelle Schwierigkeiten sind derzeit jedoch nicht erkennbar. Frage 3: Wie oft hat seit dem Beschluss des Senats vom 16.08.2016 über das Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen für landeseigene Liegenschaften die Steuerungsgruppe getagt, wer ist Mitglied dieser Steuerungsgruppe und was waren wesentliche Inhalte der Sitzungen? Antwort zu 3: Die Steuerungsgruppe hat seitdem vier Mal getagt. Darüber hinaus gab es verschiedene Abstimmungen in der Facharbeitsgruppe Datenbankerweiterung und Datenerhebung (Anwenderkreis). Im Vorfeld gab es mehrere Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Konzepterstellung sowie eine Auftakt- und eine Informationsveranstaltung und einen Workshop zum conject FM- Datenbanksystem. Beteiligt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke, der BIM GmbH, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und z.T. externe Referenten. Die Leitung nimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wahr. Wesentliche Inhalte sind die Erweiterung der Datenbank conject FM und die Entwicklung eines einheitlichen Rechenmodells für die Sanierungsfahrpläne. Diese Erweiterung des vorhandenen Bestandsverzeichnisses wird die strukturierte Datenablage aller Sanierungsfahrplan-relevanten Basisdaten ermöglichen sowie weitere aus Facility- Management-Sicht wichtige Objektdaten erfassen können. 3 Frage 4: In der Koalitionsvereinbarung des rot-rot-grünen Senats soll das Berliner Stadtwerk die energetische Modernisierung des öffentlichen Sektors umsetzen und finanzieren helfen („Intracting-Unternehmen“). Welche Rolle soll konkret das Berliner Stadtwerk bei der Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes einnehmen? Wie ergänzen sich das Konzept und die Arbeit des Berliner Stadtwerks konkret? Antwort zu 4: Die konkrete Aufgabe der Berliner Stadtwerke GmbH im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung ist die Erneuerung der technischen Anlagen zur Energieversorgung. Hierbei werden die ökologische und ökonomische Dimension beachtet mit dem Ziel, eine Optimierung der Energieversorgung zu erreichen. Die Realisierung dieser Aufgabe unterstützt damit die Ziele des Landes aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) und verdeutlicht das Anliegen des Senates, in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einzunehmen. Frage 5: Soll das Berliner Stadtwerk den gesamten öffentlichen Gebäudebestand aus eigenen wirtschaftlichen Ressourcen bestreiten oder wird die energetische Expertise der energiewirtschaftlichen Akteure eingebunden? Antwort zu 5: Die Umsetzung der geschilderten Aufgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaftsstelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und einer beauftragten Beratungsfirma der ökologischen Branche mit Sitz in Berlin. Im Anschluss/parallel erfolgen Gespräche mit der Berlinovo Immobiliengesellschaft mbH und der Berliner Immobiliengesellschaft GmbH, um über die Art, den Umfang und den Zeitfahrplan der Sanierungsarbeiten zu verhandeln. Dabei sind die Bezirke, als Liegenschaftsverantwortliche und die zentrale Ansprechstelle bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingebunden. Die Einbeziehung der Beratungsfirma erfolgt aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln der Berliner Stadtwerke GmbH. Inwieweit darüber hinaus weitere Aktionen selbstwirtschaftend getragen werden, ist vor dem Hintergrund der relativ kurzen operativen Phase der Berliner Stadtwerke GmbH als „Startunternehmen“ derzeit noch nicht absehbar. Grundsätzlich ist die bauliche Sanierung der Gebäudesubstanz aber nicht Aufgabe der Berliner Stadtwerke GmbH. 4 Frage 6: Wie sollen die energiewirtschaftlichen Akteure im Land Berlin konkret eingebunden werden? Antwort zu 6: Die Berliner Stadtwerke GmbH arbeitet eng mit dem LHO-Betrieb Berlin Energie zusammen, insbesondere in den Bereichen Betrieb oder Sanierung von lokal betriebenen Netzen für Wärme und Strom. Eine Zusammenarbeit mit den Städtischen Gaswerken (GASAG) oder der Vattenfall erfolgt punktuell im Rahmen von InfraLab oder Quartiersentwicklungen. Berlin, den 07.12.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12745 S18-12745