Drucksache 18 / 12 746 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Krankenstand in der Polizeiakademie und Antwort vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12746 vom 20. November 2017 über Krankenstand in der Polizeiakademie ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war die Krankheitsquote im Jahr 2015 und im Jahr 2016 in der Landespolizeischule? 2. Wie hoch war die Krankheitsquote in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, August , September und Oktober 2017 in der Polizeiakademie? 3. Wie hoch war die Krankheitsquote in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, August , September und Oktober 2017 in der Polizeiakademie untergliedert in: ZSE PA FB I, ZSE PA FB II, ZSE PA FB III, ZSE PA FB IV, ZSE PA MV und Akademiestab? Zu 1. bis 3.: Angaben über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten werden über das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) erfasst. Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2016 zu entnehmen. Für die Polizeibehörde sind die Angaben dort nur bis zur Ebene der Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinne heruntergebrochen und die Polizeiakademie/Landespolizeischule ist im erfragten Zeitraum Teil der Zentralen Serviceeinheit (ZSE). Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Erkrankungsdauer - insbesondere des laufenden Jahres - sind nicht möglich. Berlin, den 29. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12746 S18-12746