Drucksache 18 / 12 747 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Polizeiausbildung – Anwesenheitspflicht zu den Unterrichtseinheiten in der Polizeiakademie für die angehenden Polizeivollzugsbeamten/innen und Antwort vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12747 vom 20. November 2017 über Polizeiausbildung – Anwesenheitspflicht zu den Unterrichtseinheiten in der Polizeiakademie für die angehenden Polizeivollzugsbeamten/innen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Müssen sich die angehenden Polizeivollzugsbeamten/innen an der Polizeiakademie im elektronischen Zeiterfassungssystem an-und abmelden? Zu 1.: Alle angehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nehmen grundsätzlich nicht an dem elektronischen Zeiterfassungssystem teil. Lediglich während der Dienststellenpraktika unterliegen die Studierenden des Bachelorstudiengangs gehobener Polizeivollzugsdienst und die Auszubildenden des mittleren Polizeivollzugsdiensts den Arbeitszeitmodellen der Verwendungsdienststellen. Für diese Zeiträume werden die Dienstzeiten im elektronischen Zeiterfassungssystem Personal- und Zeitmanagement (PuZMan) erfasst. 2. Gibt es eine Anwesenheitspflicht für die angehenden Polizeivollzugsbeamten/innen an der Polizeiakademie während des laufenden Ausbildungsbetriebes in der Polizeiakademie? Zu 2.: Für alle angehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte besteht Anwesenheitspflicht für die Unterrichtszeiten an der Polizeiakademie. Berlin, den 05. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12747 S18-12747