Drucksache 18 / 12 748 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Polizeiausbildung – Anwesenheitspflicht in der Polizeiakademie und Antwort vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12748 vom 20. November 2017 über Polizeiausbildung – Anwesenheitspflicht in der Polizeiakademie Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Müssen sich Lehrer an der Polizeiakademie mit Deputateinheiten im elektronischen Zeiterfassungssystem an-und abmelden? Zu 1.: Nein. 2. Gibt es eine Anwesenheitspflicht für Lehrer an der Polizeiakademie mit Deputateinheiten während des laufenden Ausbildungsbetriebes in der Polizeiakademie? Zu 2.: Deputatslehrkräfte haben eine Anwesenheitspflicht für ihre Unterrichtszeit. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht unter anderem für die Betreuung ihrer Klassen, Teilnahme an Dienstbesprechungen, Gespräche mit Vorgesetzten sowie eigenen Fortbildungen. Lediglich die Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung einschließlich Klausurkorrekturen kann außerhalb der Akademie erfolgen. Berlin, den 05. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12748 S18-12748