Drucksache 18 / 12 753 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Polizeiausbildung – Schwimmen und Retten und Antwort vom 08. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12753 vom 20. November 2017 über Polizeiausbildung – Schwimmen und Retten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Anforderungen im Schwimmen und Retten wurden an die angehenden Polizeivollzugsbeamten/innen bis zum Jahr 2011 gestellt? Zu 1.: Im Bereich Schwimmen und Retten waren zwei Prüfungen in bestimmten Zeiten abzulegen: 1. 300m Streckenschwimmen und 2. Rettungsübung. 2. Gab es beim Sportunterricht Schwimmen und Retten Polizeischüler die trotz eines Freischwimmerzeugnisses nicht schwimmen konnten? Zu 2.: Voraussetzung für die Einstellung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber durchgehend 200 Meter schwimmen können. Diese Fähigkeit wird bei der Einstellung nicht praktisch überprüft, sondern durch Belege nachgewiesen (z.B. durch das Schwimmabzeichen “Bronze” oder ein Freischwimmerzeugnis). In der Vergangenheit gab es Einzelfälle, in denen Polizeischülerinnen und Polizeischüler nicht schwimmen konnten. 3. Welche Anforderungen im Schwimmen und Retten werden Zurzeit gestellt? Zu 3.: Die in der Antwort zur Frage 1 aufgeführten Anforderungen bestehen unverändert für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sowie für den mittleren Polizeivollzugsdienst bis einschließlich Einstellungsjahrgang 2017 fort. 2 Mit dem Einstellungsjahrgang Herbst 2017 hat es zunächst nur für die Ausbildung des mittleren Dienstes eine Änderung gegeben. Diese besteht darin, dass Schwimmen und Retten als Teilgebiet in die Gesamtnote Sport eingeht. Das Teilgebiet Schwimmen und Retten muss in seinen Anforderungen bestanden werden, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Der Fokus liegt dabei auf dem erfolgreichen Bestehen einer Rettungsübung mit Zeitvorgabe. Berlin, den 08. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12753 S18-12753