Drucksache 18 / 12 755 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Wie sorgt der Senat für eine reibungslose Kommunikation nicht deutschsprachiger Patienten im Krankenhaus? und Antwort vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr.Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12755 vom 20. November 2017 über Wie sorgt der Senat für eine reibungslose Kommunikation nicht deutschsprachiger Patienten im Krankenhaus? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kennt die Senatsverwaltung das Dolmetschernetzwerk Triaphon, das bei der Übersetzung zwischen Patienten und Ärzten/Pflegern in den Berliner Krankenhäusern (Krankenhäuser nach Krankenhausplan) zum Einsatz kommt? Zu 1.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist das Dolmetschernetzwerk Triaphon nicht bekannt. 2. Plant der Senat den Einsatz dieses Netzwerkes bei seiner Tätigkeit zu unterstützen? Zu 2.: Nein. 3. Wie schätzt der Senat den personellen und finanziellen Bedarf für Dolmetscher in Krankenhäusern ein? 4. Wie viele Dolmetscher kommen bereits aktuell in den Berliner Krankenhäusern (Krankenhäuser nach Krankenhausplan) zum Einsatz? Zu 3. und 4. Wenn Patientinnen oder Patienten nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen und die Aufklärung über medizinische Maßnahmen somit nicht möglich ist, ist erforderlichenfalls eine sprachkundige Person oder eine Dolmetscher oder Dolmetscherin hinzuzuziehen . - 2 - 2 Mit Ausnahme der Kostenübernahmen für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG sind die Kosten von den Patientinnen oder Patienten zu tragen. Da die Dolmetscherkosten weder Bestandteil der Krankenhausvergütung sind, noch statistische Erhebungen durchgeführt werden, hat das Land Berlin keine Kenntnisse über die Anzahl der in den Berliner Krankenhäusern bereits zum Einsatz kommenden Dolmetschenden oder zu ihrem Bedarf. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, wurden die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V (BKG) und die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahme gebeten. Die BKG hat ausgeführt, dass dazu keine berlinspezifischen konkreten Daten vorliegen. Kommunikation bzw. Übersetzungen für Patientinnen und Patienten mit geringen Deutschkenntnissen können grundsätzlich mit Hilfe ihrer Angehörigen oder Bekannten, des Krankenhauspersonals oder von professionellen Dolmetschenden erfolgen. Gemäß einer aktuellen Umfrage des DKI-Krankenhausbarometers wird für Übersetzungen bei Patientinnen und Patienten mit geringen Deutschkenntnissen vor allem krankenhauseigenes Personal aus dem ärztlichen und dem Pflegedienst mit gleicher Muttersprache genutzt. Dahingegen sind speziell ausgebildete, professionelle Dolmetscher oder Übersetzer sehr selten in den Krankenhäusern direkt, als interne Mitarbeiter, vorzufinden. Speziell ausgebildete, professionelle Dolmetscher, also Übersetzer außerhalb des Krankenhauses, z. B. Gemeindedolmetscher oder professionelle Büros, werden gelegentlich hinzugezogen . Vivantes hat mitgeteilt, dass die Aufwendungen für Dolmetscherleistungen 2015: 131 TEUR 2016: 187 TEUR 2017: 193 TEUR (1-10/2017) betrugen und von ca. 100 Dolmetschenden erbracht wurden. Für die kommenden Jahre erwartet Vivantes Leistungen in der Größenordnung von 2017. 5. Welche anderen Maßnahmen, Projekte bzw. Initiativen unterstützt der Senat für Dolmetschertätigkeiten in den Berliner Krankenhäusern (Krankenhäuser nach Krankenhausplan)? Zu 5. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) unterstützt seit mehreren Jahren den Gemeindedolmetschdienst Berlin (GDD) im Rahmen einer Zuwendung . Der GDD ist eine seit vielen Jahren etablierte Struktur mit Fokus auf dem Gesundheits - und Sozialbereich. Der GDD vermittelt seit 2003 Honorardolmetschende für Einsätze im gesundheitlichen und sozialen Bereich in über 50 Sprachen und Dialekten. Seit 2012 (Roma-Bereich des GDD) bzw. 2017 (Geflüchteten-Bereich des GDD) verfügt der GDD über qualifizierte Gemeindedolmetschende , die beim Träger Gesundheit Berlin-Brandenburg angestellt sind und vorrangig dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung stehen. - 3 - 3 Im Jahr 2016 hat der GDD mit seinen Gemeindedolmetschenden und den vermittelten Honorar-Dolmetschenden insgesamt 26.550 Dolmetscheinsätze durchgeführt. Ein Drittel dieser Dolmetscheinsätze fand in verschiedenen Berliner Krankenhäusern statt. Berlin, den 05. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12755 S18-12755a