Drucksache 18 / 12 756 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Wie weit ist die Videosprechstunde in Berlin? – Welche telemedizinischen Konzepte verfolgt der Senat? und Antwort vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12756 vom 20. November 2017 über Wie weit ist die Videosprechstunde in Berlin? – Welche telemedizinischen Konzepte verfolgt der Senat? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) um eine Stellungnahme gebeten. Die KV Berlin hat zu den Fragen 1. und 2. wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele Ärzte bieten in Berlin eine Videosprechstunde an (aufgelistet nach Bezirk und Fachärzten)? Zu 1.: Die Möglichkeit zur Abrechnung von Videosprechstunden steht seit dem 01.04.2017 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Verfügung. Die KV Berlin hat an die Berliner Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Praxisinformation verschickt, um diese mit einer direkten Ansprache über diese neue Leistung zu informieren. Zum Stichtag 23.11.2017 hat bisher eine Praxis die Voraussetzungen für die Abrechnung der Videosprechstunde nachgewiesen. Es handelt sich um die Fachgruppe Neurochirurgie mit Praxissitz im Bezirk Köpenick. 2. Wie viele Videosprechstunden gab es in Berlin seit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen? Zu 2.: Der unter 1. beschriebene Nachweis der Voraussetzungen für die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgte erst im November 2017. Aus diesem Grund kann die Videosprechstunde erst im IV. Quartal 2017 abgerechnet werden. - 2 - 2 Im Hinblick auf die quartalsweise erfolgenden Abrechnungen, die erst im Januar 2018 für das IV. Quartal 2017 abgegeben werden, können derzeit noch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie häufig die Videosprechstunde über die KV Berlin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird. 3. Welche Maßnahmen hat bzw. will der Senat ergreifen, um telemedizinische Behandlungsangebote wie die Videosprechstunde in Berlin zu stärken und auszubauen? Zu 3.: Der Senat teilt die Auffassung, dass der Ausbau der Telemedizin notwendig ist. Die 90. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 21. und 22. Juni 2017 in Bremen hat sich einstimmig für die Förderung der telemedizinischen Versorgung ausgesprochen. Der Senat wirkt im Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung darauf hin, dass die telemedizinischen Verfahren zügig den notwendigen Weg in die Regelversorgung finden. 4a. Hat der Senat diesbezüglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den regionalen Krankenkassenvertretern Gespräche geführt? 4b. Wer hat an diesen Gesprächen von Seiten der Senatsverwaltung teilgenommen? 4c. Welche Inhalte und Ergebnisse hatten diese Gespräche? Zu 4a. bis 4c.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht sowohl auf Hausleitungs - als auch auf Fachebene in ständigem Austausch mit der Selbstverwaltung zu allen Fragen der Versorgung. Dazu gehören auch Fragen der Digitalisierung des Gesundheitswesens . Berlin, den 05. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12756a S18-12756