Drucksache 18 / 12 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Antisemitismus I und Antwort vom 10. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – ZS - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 761 vom 20. November 2017 über Antisemitismus I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 19.11.2017 hat die Staatssekretärin Chebli über den Kurznachrichtendienst Twitter einen Artikel aus der Zeitung "Welt" unter dem Titel "Der Beginn der Unterwerfung" wie folgt kommentiert: "Scheinheiligkeit arab. Golfstaaten muss endlich aufhören. Sie kooperieren eng mit Israel, Rest ist Show. Leidtragende: Araber." Für welche konkreten Bereiche ist Frau Chebli als Staatssekretärin zuständig? Welcher Senator verantwortet diese Bereiche? Zu 1.: Frau Chebli ist Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales. Sie ist als Staatssekretärin zuständig für die Abteilungen I „Bundesangelegenheiten und Bürgerschaftliches Engagement“ und IV „Internationales und Protokoll“ der Senatskanzlei. Alle Aufgabenbereiche der Senatskanzlei sind dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet. 2. Wie wird die Tätigkeit der Frau Chebli konkret vergütet (Besoldungsgruppe, tatsächliche Jahresbruttobezüge? Zu 2.: Frau Chebli erhält als Staatssekretärin eine Vergütung der Besoldungsgruppe B 7 nach Anlage I des Landesbesoldungsgesetzes Berlin. Die aktuelle Höhe der Besoldung B 7 für das Land Berlin ergibt sich aus dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 / 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018). 3. Wie bewertet der Senat die oben zitierte Äußerung der Staatssekretärin Chebli auf Twitter, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie diese Erwiderung auf einen Beitrag gemacht hat, in dem der Vorsitzende des Vorstands der Axel Springer SE kritisch die antisemitische und israelfeindliche Haltung verschiedener arabischer Staaten kommentiert hat? Zu 3.: Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung von Frau Chebli, die der Senat nicht bewertet. 2 2 4. Teilt der Senat die Auffassung der Staatssekretärin, dass die "arabischen Golfstaaten eng mit Israel kooperieren" und "Leidtragende: Araber" seien? Oder sieht auch der Senat, dass die Leidtragenden der antisemitischen und israelfeindlichen Politik etwa Kuwaits vielmehr israelische Staatsbürger und Juden sind, denen wegen ihrer Staatsangehörigkeit - faktisch der Religion - etwa die Beförderung verweigert wird? Zu 4.: Vgl. Antwort zu Frage 3. Berlin, den 10. Dezember 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei S18-12761 S18-12761