Drucksache 18 / 12 765 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2017) zum Thema: Zugang zur Berliner Polizei und Antwort vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12765 vom 20. November 2017 über Zugang zur Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welcher Einrichtung liegt organisatorisch die Verwaltung der Zugangsmöglichkeiten (Karten, Schlüssel, Chips etc.) zu Gebäuden und Räumlichkeiten der Berliner Polizei? Zu 1.: Die Sicherung von Polizeidienststellen und -einrichtungen und damit die Verwaltung der Zugangsmöglichkeiten obliegen dezentral den Objektverantwortlichen der jeweils genutzten Dienstgebäude. 2. Nach welchen Richtlinien (Wortlaut, ggf. bitte Link anfügen) erhalten Personen eigene Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden und Räumlichkeiten der Berliner Polizei? Gibt es hierbei unterschiedliche Abstufungen? Falls ja, welche? Zu 2.: Die Regelungen für Zugangskontrollen ergeben sich aus der Geschäftsanweisung (GA) Polizeipräsidium Stab Nr. 4/ 2012 über die Sicherung von Polizeidienststellen und -einrichtungen. Unterschiedliche Abstufungen gehen aus der Vorschrift nicht hervor. Bei dieser GA handelt es sich um eine Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch; eine Veröffentlichung des Wortlautes ist daher nicht möglich. 3. Wer (ggf. welche einzelnen Gruppen wie etwa Hausmeister) erhält neben den Beamten und Angestellten der Berliner Polizei (Verwaltungs- und Vollzugsdienst) noch eigene Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden und Räumlichkeiten der Berliner Polizei? Zu 3.: Neben den Dienstkräften der Polizei Berlin können Mitarbeitende von Reinigungsund Wachschutzunternehmen, des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung sowie von Handwerksbetrieben eingeschränkt für den Bereich der jeweils auszuführenden Arbeiten eigene Zugangsmöglichkeiten erhalten. Seite 2 von 3 4. Hat es in den letzten Jahren den Verlust von Schlüsseln oder anderweitigen Zugangsmöglichkeiten zu Räumlichkeiten der Berliner Polizei gegeben? Falls ja, wie häufig ist das seit 2001 vorgekommen und was ist jeweils nach dem Verlust konkret veranlasst worden? Sofern Schließsysteme ausgetauscht worden sind, welche Kosten waren damit verbunden? 5. Sofern bei einem Verlust Schließsysteme nicht ausgetauscht worden sind, weshalb nicht? Zu 4. und 5.: Es ist trotz aller gebotenen Vorsicht nie vollständig zu vermeiden, dass Schlüssel in Verlust geraten. Von der Polizei Berlin werden in einem solchen Fall anlassbezogen die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Welche Maßnahmen dies im Einzelnen sind, wie oft solche Verlustfälle in den letzten 16 Jahren eingetreten sind und welche Kosten damit ggf. verbunden sind oder waren, wird von der Polizei Berlin nicht zentral erfasst. 6. Werden alle Personen, die eigene Zugangsmöglichkeiten zu Räumlichkeiten der Berliner Polizei erhalten, auf Ihre persönliche Zuverlässigkeit hin überprüft? Wenn ja, durch wen geschieht dies? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 6.: Mitarbeitende von Fremddienstleistern werden vor ihrem Einsatz in Dienstgebäuden der Polizei Berlin durch das Landeskriminalamt Berlin zuverlässigkeitsüberprüft. 7. Unterhält die Polizei Berlin eine oder mehrere Asservatenkammern? Wie viele Personen verfügen über eine eigene Zugangsmöglichkeit zur jeweiligen Asservatenkammer? Hat es in den Jahren 2011 ff. hier den Verlust von Zugangsmitteln (Schlüssel, Codekarte etc.) gegeben? Zu 7.: Die Polizei Berlin unterhält beim Landeskriminalamt - Kriminaltechnisches Institut (LKA KTI) - folgende amtliche Aufbewahrungsstellen: - Allgemeine Asservatenstelle bei LKA KTI 14, - Betäubungsmittel-Asservatenstelle bei LKA KTI 14, - Chemieasservatenlager bei LKA KTI 23, - Asservatenlager für Explosivstoffe, Pyrotechnik, Munition bei LKA KTI 25. Alle Mitarbeitenden der Asservatenstellen haben Zugang zu den jeweiligen Lagerräumen . Aktuell sind - 21 Dienstkräfte bei LKA KTI 14, - 8 Dienstkräfte bei LKA KTI 23 und - 8 Dienstkräfte bei LKA KTI 25 beschäftigt. Ausgabe und Rücknahme der Zugangsmittel erfolgen ausschließlich gegen Quittung. Ein Verlust von Zugangsmitteln zu den Asservatenstellen ist nicht bekannt. 8. Sind in den Jahren 2011 ff. Beweismittel im Gewahrsam der Polizei Berlin abhanden gekommen oder beschädigt worden? Falls ja, in wie vielen Fällen? Hat dies auch dazu geführt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen nachträglichen Fehlens eines Beweismittels eingestellt werden musste ? Seite 3 von 3 Zu 8.: Ja, in den Jahren 2011 ff. gab es Vorfälle, die zu einem Verlust von oder Beschädigungen an Beweismitteln geführt haben. Statistisch werden diese Fälle jedoch nicht erfasst, eine Fallzahl kann daher nicht benannt werden. Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 geltend sinngemäß. Bei den Strafverfolgungsbehörden findet keine statistische Erfassung nach dem in der Frage benannten Kriterium statt. Berlin, den 07. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12765 S18-12765