Drucksache 18 / 12 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 23. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2017) zum Thema: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo): Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung der Approbation als Ärztin / Arzt und Antwort vom 11. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12778 vom 23. November 2017 über Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo): Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung der Approbation als Ärztin / Arzt _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Approbationsanträge zur Ausübung des ärztlichen Berufs wurden beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bisher von Personen gestellt, die - im Land Berlin die ärztliche Prüfung bestanden haben, - in einem der übrigen EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben, - außerhalb der übrigen EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben? Zu 1.: - im Land Berlin die ärztliche Prüfung bestanden haben, 2015: 637 - davon 291 online 2016: 590 – davon 312 online 2017: 430 (Stand: 31.10.2017) – davon 308 online - in einem der übrigen EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben, 2015: 149 2016: 134 2017: 128 (Stand: 29.11.2017) - außerhalb der übrigen EU-Vertragsstaaten die ärztliche Ausbildung beendet haben 2015: 360 2016: 552 2017: 493 (Stand: 29.11.2017). - 2 - 2 2. Wie viele Anträge wurden jeweils davon postalisch, wie viele online eingereicht? Zu 2.: Die Möglichkeit, Approbationsanträge online zu stellen, gibt es nur für Personen, die die ärztliche Prüfung im Inland bestanden haben. Die Zahlen sind unter 1. aufgeführt. Online- Anträge für Antragsteller mit ausländischer Ausbildung sind nicht möglich. 3. Wie viele Personalstellen (Vollzeitäquivalent) waren in 2015, 2016 und sind derzeit für die Bearbeitung der Approbationsanträge beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe besetzt? Gibt es unbesetzte Stellen, wenn ja, wie viele? Zu 3.: Approbationen – Inland: 2015: 0,7 VZÄ 2016: 0,7 VZÄ 2017: 0,7 VZÄ Die Stellen waren und sind besetzt. Approbationen – Ausland (BQFG) 2015: 2,55 VZÄ für die Sachbearbeitung + 1,0 VZÄ Geschäftsstelle 2016: 3,55 VZÄ für die Sachbearbeitung + 1,0 VZÄ Geschäftsstelle 2017: 3,55 VZÄ für die Sachbearbeitung + 1,0 VZÄ Geschäftsstelle Derzeit ist ein VZÄ im Umfang von 0,25 aufgrund von Elternzeit unbesetzt. Die Stellen(anteile) sind gleichzeitig auch für die Approbationserteilung für Zahnärzte /innen, Apotheker/innen, Psychotherapeuten/innen und Tierärzte/innen mit ausländischer Ausbildung zuständig. 4. Wie oft wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bisher – bei Vorlage aller entscheidungsrelevanten Unterlagen – die gesetzliche Vorgabe von vier Monaten für eine Entscheidung über einen Approbationsantrag nicht eingehalten? Wie oft wurde sie eingehalten? Zu 4.: Die gesetzlich vorgegebene Frist von drei Monaten ab Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen für Antragsteller mit EU-Ausbildung wurde und wird ausnahmslos eingehalten . 5. Um welche Dauer hat sich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bisher die Bearbeitungszeit der Approbationsanträge durchschnittlich verzögert? Zu 5.: Die Dauer der Bearbeitungszeit (vom Eingang des Antrages bis zur Erteilung einer Approbation oder Ablehnung des Antrages) hängt von sehr vielen, auch nicht steuerbaren Fak- - 3 - 3 toren ab (Dauer bis zur Vorlage aller notwendigen Unterlagen in geeigneter Form, automatische Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung, Feststellung wesentlicher Unterschiede mit anschließender einmaliger oder mehrmaliger Kenntnisprüfung oder Gleichwertigkeit mit direkter Approbation, Fachsprachentest, Widerspruchsverfahren, Gerichtsverfahren etc.). 6. Aus welchen Gründen hat sich die Bearbeitungszeit verzögert? Zu 6.: Während die Anzahl der Anträge gestiegen ist, sind die Personalkapazitäten 2016/2017 gleichgeblieben. 7. Ist der Senat der Ansicht, dass die vorgegebene Bearbeitungszeit von vier Monaten zukünftig regelhaft eingehalten werden kann? 8. Ist der Senat der Ansicht, dass durch zusätzlich besetzte Personalstellen die Bearbeitungsfrist von vier Monaten regelhaft eingehalten würde? Zu 7. und 8.: Der Senat hat bereits reagiert. Der gesamte BQFG-Bereich wird ab 2018 personell um vier VZÄ verstärkt. Ziel ist, hierdurch eine regelhafte Einhaltung der Frist zu gewährleisten. 9. Welche zusätzlichen – technischen oder organisatorischen – Maßnahmen würden nach Ansicht des Senats eine Antragsbearbeitung verbessern? Zu 9.: Die personelle Verstärkung um vier VZÄ im gesamten BQFG-Bereich dürfte die Antragsbearbeitung verbessern. Die zunehmende Arbeitsfähigkeit der von den Bundesländern aufgebauten länderübergreifenden Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dürfte perspektivisch den einzelfallbezogenen Aufwand für die Feststellung der Gleichwertigkeit oder von wesentlichen Unterschieden von ausländischen Ausbildungen aus über 80 Ausbildungsstaaten mit zahlreichen Universitäten und Schulen für die ca. 30 reglementierten Gesundheitsberufe reduzieren und so eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Berlin, den 11. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12778 S18-12778