Drucksache 18 / 12 781 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 21. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2017) zum Thema: Implizite Staatsschulden - Wie hoch sind Pensionsverpflichtungen als Teil der „Schattenschulden“ des Kernhaushaltes Berlins? - Teil 4 und Antwort vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 781 vom 21. November 2017 über Implizite Staatsschulden – Wie hoch sind Pensionsverpflichtungen als Teil der „Schattenschulden“ des Kernhaushaltes Berlins?- Teil 4 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage baut auf folgende Anfragen auf: Drs. 18/12122, „Implizite Staatsschulden – Wie hoch sind die „Schattenschulden“ des Kernhaushaltes Berlins“ Drs. 18/12123, „Implizite Staatsschulden – Wie entwickelt sich die Generationenbilanz von Berlin“ Drs. 18/12124, „Implizite Staatsschulden – Wird das Geld der Versorgungsrücklage des Landes Berlins durch links-grün-ideologisch ausgerichtete Investitionsvorgaben gefährdet?“ Für die Bewertung der Haushaltslage Berlins ist es von entscheidender Bedeutung, sämtliche Verpflichtungen Berlins zu kennen. Dazu gehören insbesondere die Pensionsverpflichtungen des Landes . In der schriftlichen Anfrage 18/12122 vom 21.August 2017 wird unter Pkt. 4 durch die Senatsverwaltung für Finanzen geantwortet: „Wegen des besonderen Charakters der Pensionsverpflichtungen als implizite Verbindlichkeiten, die sich nicht buchungstechnisch, sondern versicherungsmathematisch ergeben, ist eine Einbeziehung in die Vermögensrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.“ 1. Ist es korrekt, dass die Pensionsverpflichtungen bisher nicht in der Rechnungslegung des Berliner Haushaltes erfasst sind? Zu 1.: Es trifft zu, dass akkumulierte Verpflichtungen in die Zukunft, wie z.B. Pensionsverpflichtungen , derzeit nicht in der Rechnungslegung abgebildet werden. In der Rechnungslegung wird lediglich das Ist der Buchungsstellen ausgewiesen, die mit den Buchungsstellen der Versorgungsrücklage bzw. der Versorgungsausgaben wirtschaften . Seite 2 von 4 2. Wann genau sollen die Pensionsverpflichtungen des Landes in die Vermögensrechnung einbezogen werden? Zu 2.: Sobald belastbare Ergebnisse zu den tatsächlichen Pensionsverbindlichkeiten vorliegen , ist geplant, diese in die Vermögensrechnung zu übernehmen (vgl. auch Antwort zu Frage 3). 3. Warum wird bisher keine versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen vorgenommen? Nach Aussage der Finanzverwaltung (Pkt. 8. und 9) sollen sowohl die vorhandenen als auch die künftig entstehenden Pensionsanwartschaften für neu eingestellte verbeamtete Dienstkräfte versicherungsmathematisch ermittelt werden. Zu 3.: Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Erstellung versicherungsmathematischer Berechnungen für die bestehenden und künftigen Pensionsverpflichtungen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung derartiger Berechnungen besteht für das Land Berlin jedoch nicht. 4. Wann liegen die errechneten Daten vor? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Finanzen geht davon aus, dass erste verwertbare Daten voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres vorliegen werden. 5. In welchem Turnus sollen die Daten erhoben werden? Zu 5.: In welchem Turnus die Datenerhebung konkret erfolgen soll, lässt sich derzeit noch nicht genauer einschätzen. Es ist aber geplant, die Daten einmal pro Jahr zu aktualisieren . 6. Werden Pensionsverpflichtungen beifolgender Art von Öffentlichen Unternehmen ausgewiesen? a) solchen, die finanzstatistisch noch Teil des Sektors Staat sind? b) solchen, die nicht mehr Teil des Sektors Staat, aber noch Teil des Öffentlichen Bereichs sind? Zu 6.: Gemäß nachstehender Übersicht wurden per 31.12.2016 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bei den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin in den Jahresabschlüssen ausgewiesen. Unter diesem Bilanzposten sind alle Rückstellungen zu bilanzieren, die auf Grund unmittelbarer Zusagen (Direktzusagen) für Pensionsanwartschaften und laufende Pensionen gebildet werden. Für unmittelbare Zusagen besteht bei sogenannten Neuzusagen grundsätzlich eine Verpflich- Seite 3 von 4 tung zur Rückstellungsbildung, bei sogenannten Altzusagen ein Wahlrecht. Rechtsansprüche aus Altzusagen konnten jedoch letztmalig zum 31.12.1986 erworben werden. Zu den ähnlichen Verpflichtungen zählen die unmittelbaren oder mittelbaren Zusagen vergleichbarer sonstiger Verbindlichkeiten wegen betrieblicher Altersversorgung . Die Zusagen müssen zu Bezügen führen, die den Ruhestand ermöglichen und der Versorgung dienen sollen (MüKoBilanzR/Suchan HGB § 266 Rn. 112-118, beck-online). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen können finanzstatistisch dem Sektor Staat zugeordnet werden, wenn es sich um öffentliche Unternehmen handelt, die sogenannte Extrahaushalte darstellen. Die als Extrahaushalte geltenden Unternehmen sind nachstehender Übersicht ebenso gekennzeichnet. Unternehmensname Anteil Land Pensions- Rückstellung zum 31.12.16 in Mio. € Extrahaushalt ja/nein Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts 50,00 % 4,4 ja, länderübergreifend BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 % 3,8 nein Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % 0,2 ja Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % 16,8 nein Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % 165,4 nein BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % 9,2 nein Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 100,00 % 2,2 nein, Berlinwasser Holding GmbH 100,00 % 1,3 nein DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH Berlin 5,91 % 0,9 ja, länderübergreifend degewo Aktiengesellschaft 100,00% 1,6 nein Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 % 5,6 nein FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH 6,25 % 0,7 nein GESOBAU AG 100,00% 2,1 nein Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin 96,69% 23,6 nein Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie Gesellschaft mit beschränkter Haftung 10,00 % 7,7 nein Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % 112,6 nein Messe Berlin GmbH 99,70 % 15,6 nein Seite 4 von 4 Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige ) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Berlin 20,00 % 3 nein STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100,00% 1,1 nein Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 100,00 % 1,6 nein WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin -Mitte mit beschränkter Haftung 100,00% 1,1 nein Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH 25,00 % 5,4 nein Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft 0,03 % 15,4 nein Zu Teilfrage a): Summe Extrahaushalte (quotal), d.h. finanzstatistisch Sektor Staat: 2,5 Mio. € Zu Teilfrage b): Summe öffentlicher Bereich, aber nicht mehr Sektor Staat: 401,3 Mio. € 7. Was unterscheidet die Rechnungslegung solcher privatrechtlichen (öffentlichen) Unternehmen, von der Rechnungslegung der Öffentlichen Verwaltung bzw. dem sogenannten Kernhaushalt (gemäß Schalenkonzept)? Zu 7.: Die Rechnungslegung der Berliner Beteiligungsunternehmen hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu erfolgen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. für Banken), in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu prüfen (§§ 264 ff. HGB, siehe TZ. 16 der Beteiligungshinweise). Die Rechnungslegung des Senats von Berlin, die gemäß Verfassung von Berlin im September des Folgejahres erfolgt, betrifft das kamerale Endergebnis der Mittelbewirtschaftung des Kernhaushalts (Einzelpläne 01 – 45 zuzüglich des ProFiskal- Bereichs „außerhalb des Haushalts“) und bildet ihren Endstand ab. Die Vermögensrechnung bildet alle Vermögensbuchungen (mittels Zusatzkontierung ), die diesem Mittelbewirtschaftungsbereich (Einzelpläne 01 – 45 zzgl. des Pro- Fiskal-Bereichs „außerhalb des Haushalts“) zugeordnet sind, in ihrem Anfangs- und Endbestand ab. Berlin, den 06. Dezember 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12781 S18-12781