Drucksache 18 / 12 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2017) zum Thema: Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVI): Wie viele Spielhallen sind beim Auswahlverfahren bereits ausgeschieden und was zeigen die letzten Razzien ? und Antwort vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 12/12784 vom 24. November 2017 über Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XVI): Wie viele Spielhallen sind beim Auswahlverfahren bereits ausgeschieden und was zeigen die letzten Razzien? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen haben im Zuge des Auswahlverfahrens gemäß Berliner Spielhallengesetz und dem Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz bereits Schließungsverfügungen erhalten (bitte tabellarisch aufführen nach Bezirken sowie summarisch für Berlin, jeweils getrennt nach Schließungsgründen wie Nichtbeantragung einer neuen Erlaubnis, nicht fristgerechtem oder unvollständigem Antrag , fehlende Zuverlässigkeit, Nähe zu Oberschulen oder anderen Spielhallen, Verbot von Mehrfachstandorten und ggf. weitere)? 2. In wie vielen Fällen ist die Versagung der Spielhallenerlaubnis bereits rechtskräftig und wie viele dieser Spielhallen sind bereits geschlossen (bitte tabellarische Antwort, jeweils nach Bezirken sowie summarisch für Berlin)? 3. In wie vielen Fällen der Erlaubnisversagung sind Rechtsschutzverfahren anhängig, wie viele sind ggf. bereits entschieden und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte tabellarische Antwort nach Bezirken sowie summarisch für Berlin)? Zu 1. bis 3.: Die Beantwortung erfolgt in tabellarischer Form. 2 Bezirk Anzahl Bestandsbetriebe Anzahl Versagungen Nichtbeantragung einer neuen Erlaubnis (Erlöschen durch Gesetz ) fehlende Antragsberechtigung Antrag unvollständig / verfristet zurückgezogen / sonstige Unzuverlässigkeit : unzulässiger Schulabstand unzulässiger Spielhallenabstand Negatives Ergebnis im Losverfahren Versagungen Verbot von Mehrfachkomplexen gesamt Erlaubnis nach § 33i GewO [01] Mitte 133 1 3 3 4 3 10 N.N. N.N. N.N. 24 [02] Friedrichshain -Kreuzberg 59 4 0 4 0 6 12 N.N. N.N. N.N. 26 [03] Pankow 26 2 0 0 1 1 2 N.N. N.N. N.N. 6 [04] Charlottenburg -Wilmersdorf 62 0 1 0 0 18 6 N.N. N.N. N.N. 25 [05] Spandau 39 2 0 1 0 0 3 N.N. N.N. N.N. 4 [06] Steglitz- Zehlendorf 9 0 0 2 0 0 0 N.N. N.N. N.N. 2 [07] Tempelhof- Schöneberg 44 0 0 1 0 1 2 N.N. N.N. N.N. 4 [08] Neukölln 49 1 0 3 0 17 2 N.N. N.N. N.N. 23 [09] Treptow- Köpenick 15 0 2 0 0 1 1 N.N. N.N. N.N. 4 [10] Marzahn- Hellersdorf 31 0 0 2 1 11 0 N.N. N.N. N.N. 14 [11] Lichtenberg 10 0 0 0 0 0 0 N.N. N.N. N.N. 0 [12]Reinickendorf 29 0 0 0 0 5 6 N.N. N.N. N.N. 11 gesamt 506 10 6 16 6 63 44 N.N. N.N. N.N. 143 3 Bezirk rechtskräftige Versagungen bereits geschlossene Spielhallen Anzahl Widersprüche Verfahrensausgang Anzahl Eilrechtsschutz Verfahrensausgang Anzahl Klageverfahren Verfahrensausgang § 68 VwGO Zurückweisung / Rücknahme Abhilfe § 123 VwGO § 80 VwGO Ablehnung / Rücknahme Anordnung Abweisung / Rücknahme Stattgabe [01] Mitte 5 7 17 6 1 0 8 4 0 3 3 0 [02] Friedrichshain -Kreuzberg 1 0 8 1 0 4 3 0 0 0 0 0 [03] Pankow 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 [04] Charlottenburg -Wilmersdorf 5 6 23 20 0 0 11 0 0 13 0 0 [05] Spandau 0 1 3 1 0 1 0 0 1 0 0 [06] Steglitz- Zehlendorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 [07] Tempelhof- Schöneberg 2 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 [08] Neukölln 0 0 16 0 0 3 5 0 0 0 0 0 [09] Treptow- Köpenick 0 2 2 1 0 1 0 1 0 1 0 0 [10] Marzahn- Hellersdorf 0 2 11 0 0 1 1 1 1 0 0 0 [11] Lichtenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 [12]Reinickendorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gesamt 14 20 81 29 1 9 29 6 1 19 3 0 4 4. Wie und wann wird nach dem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und der Entscheidung zwischen gleichwertigen „Standortinseln von Spielhallen“ das notwendige Losverfahren durchgeführt? Bleibt es dabei, dass die Durchführung durch die Bezirke erfolgt und nicht zentral durch den Senat, was die Sicherung eines einheitlichen Standards ermöglichen würde? Zu 4.: Ein Losverfahren ist in § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbstUmsG) nur als letzter möglicher Schritt im Auswahlverfahren vorgesehen. Es wird lediglich dann durchgeführt, wenn die Betreiberin bzw. der Betreiber zuverlässig ist, der Standort den 200-Meter-Mindestabstand zu Oberschulen wahrt, eine Unterschreitung des 500-Meter-Mindestabstands zu anderen zuverlässigen Betrieben, die den Mindestabstand von 200 Metern zu Oberschulen wahren, gegeben ist und nach dem Ergebnis des mathematischen Berechnungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 2 MindAbstUmsG die sog. Standortkapazität nicht eindeutig nur in einer Standortkombination ausgeschöpft werden kann. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Durchführung des Losverfahrens gem. § 7 Absatz 2 SpielhG in die Zuständigkeit der Erlaubnisbehörden gegeben. Der Senat koordiniert das berlinweite Sonderverfahren und wird den zuständigen Ordnungsämtern zum gegebenen Zeitpunkt Anwendungsempfehlungen für die Durchführung des Losverfahrens zur Verfügung stellen. 5. Wann rechnet der Senat mit dem Abschluss des Auswahlverfahrens und der Erteilung neuer Erlaubnisse sowie der Umsetzung aller Schließungsverfügungen? Zu 5.: Die Prüfung der Anträge im Sonderverfahren ist ein aufwändiges, mehrstufiges Verfahren. Neue Erlaubnisse werden dem gesetzgeberischen Willen entsprechend erst am Ende des gesamten Verfahrens erteilt. Erst dann steht fest, ob sämtliche Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das gesamte Verfahren wird von den Bezirken mit hoher Priorität durchgeführt. Aufgrund einer Vielzahl anhängiger Rechtsschutzverfahren nimmt das Verfahren einige Zeit in Anspruch. Die Rechtssicherheit des Verfahrens hat Priorität. Daher ist bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die Auffassung des Gerichts (z.B. im Eilrechtsschutzverfahren) abzuwarten. Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlusses können daher nicht getroffen werden. Wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist, ist eine erhebliche Anzahl solcher gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren derzeit anhängig. 6. Wie bewertet der Senat den bisherigen Verlauf des Verfahrens, nachdem bereits am 31. Juli 2016 gemäß Berliner Spielhallengesetz die Erlaubnisse für bestehende Betriebe erloschen sind? Zu 6.: Wie den obigen Tabellen zu entnehmen ist, haben die zuständigen Ordnungsämter im Sonderverfahren bereits unabhängig vom 500-Meter-Abstand zwischen Spielhallen 143 Versagungsbescheide aus unterschiedlichen Versagungsgründen erlassen. Die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie des Mindestabstands von 200 m zu Oberschulen sind in den Bezirken abgeschlossen. Aus der obigen Übersicht ergibt sich jedoch auch, dass zahlreiche Rechtsbehelfe und gerichtliche Eilanträge gegen diese Versagungen derzeit anhängig sind. Die Bemessung der Abstände zwischen den im Sonderverfahren verbleibenden Standorten kann im Interesse eines rechtssicheren Auswahlverfahrens und zur effektiven Umsetzung des gesetzgeberischen Willens nach Auffassung des Senats erst dann erfolgen, wenn die von den Erlaubnisbehörden getroffene qualitative Vorauswahl auch gerichtlichen Bestand hat. Die Bezirke übermitteln dann im nächsten Schritt die Geokoordinaten der im Sonderverfahren verbleibenden Standorte zur Vorbereitung der Abstandsmessungen an das Amt für Statistik. 5 7. Aus welchen Gründen verzögert sich die Einführung eines landesweiten Sperrsystems für Spielhallen , das zum Schutz der Spielerinnen und Spieler bereits im März 2016 mit der Änderung des Spielhallengesetzes Berlin gesetzlich verankert wurde? Wann ist mit der Vorlage der Verordnung zu rechnen ? Zu 7.: Als erstes Bundesland hat Hessen bereits ein landesweites Sperrsystem für Spielhallen eingeführt. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde darüber hinaus ein bundesweites Sperrsystem für Spielbanken errichtet, welchem das Land Berlin ebenfalls angeschlossen ist. Die bisherigen unterschiedlichen Erfahrungen mit diesen Sperrsystemen werden bei der Einführung des Berliner Sperrsystems für Spielhallen mit einbezogen. Die Evaluation des Hessischen Sperrsystems wird zum Jahresende 2017 erwartet. Der Senat befindet sich im fachlichen Austausch mit den zuständigen Behörden im Land Hessen sowie in einem laufenden Abstimmungsprozess der betroffenen Ressorts. Darüber hinaus wurden datenschutzrechtliche Fragen mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten erörtert. 8. Zu welchen Zeitpunkten wurden in Berlin seit Beginn des Jahres 2017 Schwerpunkt-Kontrollen (Razzien) in Spielhallen und anderen Spielstätten durchgeführt? Zu 8.: Schwerpunktkontrollen wurden an folgenden Tagen durchgeführt: 23. Februar 2017 23. März 2017 29. Mai 2017 27. Juli 2017 26. September 2017 25. Oktober 2017. 9. Mit welchem Fokus und regionalem Schwerpunkt wurden die Razzien 2017 jeweils durchgeführt? Zu 9.: Es werden keine Razzien, sondern konzertierte Schwerpunktkontrollen in Verbundeinsätzen mit weiteren Behörden durchgeführt. Die Wahl der zu kontrollierenden Spielstätten erfolgte vorrangig unter Berücksichtigung von Hinweisen und Ersuchen der beteiligten Behörden, wobei auf eine proportionale Verteilung von Kontrollen in den unterschiedlichen Betriebsarten geachtet wurde. Schwerpunkte ergaben sich, wie in den vorangegangenen Jahren, in den Bezirken Mitte und Neukölln. 10. Welche Ergebnisse hatten die einzelnen Schwerpunkt-Kontrollen seit Anfang 2017 (bitte tabellarisch aufführen jeweils unterteilt nach Spielhallen, Wettbüros, Gaststätten, Café-Casinos etc.): a) Anzahl der bei der jeweiligen Razzia kontrollierten Spielstätten je Typ, Zu 10 a): Zeitpunkt Betriebe gesamt davon Spielhallen davon Wettbüros davon Gaststätten davon erlaubnisfreie Gaststätten 23.02.2017 29 0 8 18 3 23.03.2017 39 2 5 29 3 29.05.2017 33 2 6 21 4 27.07.2017 36 4 7 9 16 26.09.2017 33 4 7 21 1 25.10.2017 28 5 5 15 3 6 Zu 10 b): b) Anzahl der jeweils festgestellten Straftaten, davon wie viele wegen illegalen Glücksspiels und sonstiger Straftaten, Zeitpunkt Straftaten gesamt davon Glücksspiel sonstige Straftaten 23.02.2017 33 29 4 23.03.2017 26 15 11 29.05.2017 21 20 1 27.07.2017 24 22 2 26.09.2017 18 17 1 25.10.2017 21 20 1 c) Anzahl der jeweils festgestellten Ordnungswidrigkeiten, davon wie viele wegen Verstößen gegen welche Rechtsvorschriften (Spielhallengesetz Berlin, Spielverordnung, Nichtraucherschutzgesetz etc.), Zu 10 c): Zeitpunkt OWi gesamt davon Spielhallengesetz Berlin davon Spielverordnung davon Nichtraucher - schutzgesetz davon Gewerbeordnung sonstige 23.02.2017 39 0 15 2 9 13 23.03.2017 44 0 11 7 4 22 29.05.2017 40 2 21 4 2 11 27.07.2017 69 13 25 6 4 21 26.09.2017 98 21 29 6 13 29 25.10.2017 45 8 14 5 1 17 d) Quote der bei der jeweiligen Razzia kontrollierten Spielstätten, bei denen eine Beanstandung festgestellt wurde, Zu 10 d): Zeitpunkt Beanstandungsquote 23.02.2017 90 % 23.03.2017 61,5 % 29.05.2017 82 % 27.07.2017 98 % 26.09.2017 81 % 25.10.2017 89 % e) Anzahl der jeweils sofort geschlossenen Spielstätten und der eingezogenen Geldgewinnspielgeräte , Zu 10 e): Zeitpunkt sichergestellte Geldspielgeräte sonstige Spielgeräte Schließung von Betrieben 23.02.2017 13 0 2 23.03.2017 10 0 0 29.05.2017 6 0 0 27.07.2017 9 7 1 26.09.2017 35 0 0 25.10.2017 5 2 0 7 Zu 10 f): f) Anzahl der jeweils vollstreckten Haftbefehle? Zeitpunkt Haftbefehle 23.02.2017 0 23.03.2017 0 29.05.2017 1 27.07.2017 0 26.09.2017 0 25.10.2017 0 Berlin, den 07.12.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12784 S18-12784