Drucksache 18 / 12 788 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 23. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2017) zum Thema: Wird der Senat seinem Bildungsauftrag in den Grundschulen für das Fach Musik gerecht? und Antwort vom 11. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12788 vom 23. November 2017 über Wird der Senat seinem Bildungsauftrag in den Grundschulen für das Fach Musik gerecht? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Initiativen hat der Senat in den letzten 10 Jahren ergriffen, um den Musikunterricht in den Grundschulen wie folgt zu verstärken: a. wie viele musikbetonte Grundschulen wurden errichtet (bitte Anzahl nach Bezirken aufgliedern)? b. wie viele Schulen machten davon Gebrauch, den Musikunterricht durch die flexible Stundentafel zu erweitern? c.wie viele Schulen kooperieren mit Chor-Ensembles bzw. Orchestern der Stadt? d. wie viele Schulen machten davon Gebrauch, das Musikangebot in offenen Ganztagsschulen zu verstärken? e. welche und wie viele Anwerbungsaktionen gab es, um ausgebildete Musiklehrer für Berlin zu gewinnen? Zu 1.: Zu a.: Zusätzlich zu den bestehenden 15 musikbetonten Grundschulen wurden zum Schuljahr 2017/2018 zwei weitere musikbetonte Grundschulen eingerichtet, die Schinkel- Grundschule in Charlottenburg (04G12) sowie die Schule an der Wuhlheide (09G22). Somit ist nun in allen Berliner Bezirken mindestens eine musikbetonte Grundschule eingerichtet. Zu b.: Über die Verwendung der Stunden für spezifische Schwerpunkte bzw. die Schwerpunktbildung der Schule werden keine Daten erhoben. - - 2 Zu c.: Über Kooperationen mit den genannten Institutionen werden seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten erhoben. Zu d.: Über die Ausgestaltung der konkreten Angebote des Ganztages der einzelnen Schulen werden keine Daten erhoben. Zu e.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt zwei Mal im Jahr mit dem so genannten Berlin-Tag eine eigene Rekrutierungsmesse durch, die sich an ausgebildete Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher richtet. Beim Berlin-Tag können Lehrkräfte unmittelbar und direkt mit Schulaufsicht und einzelnen Schulen in Kontakt treten. Darüber hinaus ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auch auf weiteren Rekrutierungsmessen vertreten. Zugleich wirbt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit gezielten Anzeigen-, Plakat- und Postkartenaktionen in regelmäßigen Abständen um Lehrkräfte im In- und Ausland. Eine eigene Kampagne für die Rekrutierung von Musiklehrerinnen und Musiklehrer gab es nicht. 2. Wie viele Musiklehrerstellen in den Berliner Grundschulen sind aktuell durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer besetzt und wie viele der Stellen durch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger? Wie viele Stellen sind unbesetzt? (Bitte Gesamtzahl und aufgesplittet auf die Bezirke.) Zu 2.: Die Anzahl der Musiklehrkräfte an Berliner Grundschulen wird nicht differenziert nach Fachlehrkräften und Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern erfasst. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt Lehrkräfte für Musik regelmäßig ein, sowohl im Rahmen von Laufbahnbewerbungen als auch im Quereinstieg. Nach der Staatsprüfung (Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung) haben Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die volle Lehrbefähigung, sind also Laufbahnabsolventen und werden nicht mehr unterschieden. Unbesetzte Stellen sind nicht bekannt, insgesamt ist die Anzahl der Bewerbungen (inklusive Quereinstieg) ausreichend. Im Jahr 2015 wurden 71 Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger mit dem Fach Musik eingestellt, 2016 waren es 114. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. 3. Ist eine Zunahme des Erteilens des Musikunterrichts in den Grundschulen durch fachfremde Lehrer zu verzeichnen (Bitte für die letzten 5 Jahre in Prozent angeben, insgesamt und aufgesplittet auf die Bezirke.) Zu 3.: In den letzten fünf Jahren hat der Anteil des nicht fachgerecht erteilten Musikunterrichts an Grundschulen abgenommen. Weitere Angaben siehe Anlage. 4. Wie hoch belief sich der Prozentsatz in diesem Zeitraum hinsichtlich des Einsatzes von Musikerinnen und Musikern bzw. Musikpädagoginnen und -pädagogen, die in einem Teilzeit-Angestellten-Verhältnis bzw. Honorararbeitsverhältnis an den Schulen arbeiten? - - 3 Zu 4.: Von den an öffentlichen allgemein bildenden Schulen unterrichtenden Lehrkräften im Fach Musik verteilt sich der Anteil nach dem Beschäftigungsumfang im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 01.11. wie folgt: 63,2 % Vollzeitbeschäftige, 34,8 % Teilzeitbeschäftigte und 2,0% stundenweise Beschäftigte. An öffentlichen Grundschulen sind 63,1 % Vollzeitbeschäftige , 34,6 % Teilzeitbeschäftigte und 2,3 % stundenweise Beschäftigte. 5. Wie wird vor dem Hintergrund dieser Entwicklung von Expertinnen und Experten die aktuelle Qualität des Musikunterrichts in den Grundschulen eingeschätzt? Gibt es gravierende Unterschiede zu den vergangenen Jahren und ist die Erfüllung des Bildungsauftrages in Gefahr? Zu 5.: Der Sachverhalt des erheblichen Anteils fachfremd erteilten Musikunterrichts in der Grundschule ist bekannt. Betrachtet man die Zahlen (siehe Antwort zur Frage 3), lässt sich in der Tendenz der letzten fünf Jahre eine kontinuierliche Verringerung des Anteils fachfremd erteilten Musikunterrichts feststellen. Die Qualitätsentwicklung des Musikunterrichts an Grundschulen wird durch mehrere Maßnahmen vorangetrieben. Zu diesen Maßnahmen gehört z.B. die Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte durch die Schulberaterinnen und Schulberater der regionalen Fortbildung im Fach Musik. Speziell für fachfremd Musik unterrichtende Lehrkräfte wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Fortbildungen zu folgenden Themen angeboten: Unterrichtsstrukturen , Umgang mit Instrumenten, Musik in der Schulanfangsphase, Musik und Bewegung , Tanz, Unterrichtsmaterial im Medienforum, Rhythmik, Improvisation, Singen, Lieder, Arbeit mit dem neuen Rahmenlehrplan im Musikunterricht. Zum Schuljahr 2017/2018 wird eine Weiterbildung, ein Jahreskurs im Umfang von 102 Doppelstunden, zur Qualifizierung fachfremd Musik unterrichtender Lehrkräfte eingerichtet . Die Erfüllung des Bildungsauftrages ist damit auch im Fach Musik gesichert. Zu berücksichtigen bleibt außerdem das in § 8 Abs. 3 der Grundschulverordnung geregelte Klassenlehrerprinzip. Dieses hat besonders in den ersten Schuljahren aus pädagogischen Gründen Vorrang gegenüber dem Einsatz von Fachlehrkräften. 6. Wie hoch war der Ausfall von Musikunterricht in den Berliner Grundschulen in den letzten 5 Jahren und wie hoch ist er aktuell? Wie viele Stunden davon wurden insgesamt fachfremd vertreten? (Bitte Ausfall sowie fachfremde Vertretung getrennt aufführen, jeweils Gesamtstundenzahl auflisten sowie bezogen auf die einzelnen Jahresscheiben und auf die Bezirke aufsplitten.) 7. Gibt es Grundschulen in Berlin, an denen der Musikunterricht für längere Zeit ausfallen musste, weil die schlechte Gesundheitsquote der zur Verfügung stehenden Lehrerinnen und Lehrer diesen Zustand begünstigte? In wie vielen Grundschulen ist es dazu gekommen und um welche Zeiträume handelt es sich in diesen Fällen? Zu 6. und 7.: Angaben zum Vertretungsanfall und somit auch zum Unterrichtsausfall werden nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig tiefe Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. Ebenso wird bei der Meldung des Vertretungsunterrichtes nicht erfragt, ob dieser fachfremd oder fachgerecht erfolgt. 8. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um den Musikunterrichtsausfall an den Berliner Grundschulen zu stoppen? Welche Maßnahmen will er künftig ergreifen, um die damit zusammenhängenden Probleme zu lösen? - - 4 Zu 8.: In den vergangenen Schuljahren wurden in folgend genanntem Umfang Musiklehrkräfte eingestellt: Anzahl der neu eingestellten ausgebildeten aktiven Musiklehrkräfte an öffentlichen Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien Zugang bis zum Stichtag 01.11. der Schuljahre 2014/15 bis 2016/2017 Schulart Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Grundschule 57 66 88 Integrierte Sekundarschule 30 24 33 Gymnasium 24 26 24 Zusätzlich zu Neueinstellungen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 eine Weiterbildung für fachfremd Musik unterrichtende Lehrkräfte der Grundschule angeboten, in welcher pro Schuljahr zunächst 26 Lehrkräfte in einem Jahreskurs im Umfang von 102 Doppelstunden für einen fachgerechten Musikunterricht in der Grundschule qualifiziert werden. Die regionale Fortbildung setzt weiterhin einen Schwerpunkt auf Angebote für fachfremd Musik unterrichtende Lehrkräfte. In Zusammenarbeit mit der Universität der Künste und dem Bundesverband Musikunterricht wird in den Schulen verstärkt für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums für das Fach Musik geworben. 9. Wie viele Musiklehrerinnen und Musiklehrer an den Berliner Grundschulen werden in den nächsten drei Jahren in Rente gehen? Welche Bezirke werden davon besonders betroffen sein? Zu 9.: Anzahl der ausgebildeten Musiklehrkräfte an öffentlichen Grundschulen insgesamt und darunter Musiklehrkräfte in der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre im Schuljahr 2016/2017 - Stichtag: 01.11.2016 Region Anzahl ausgebildete Musiklehrkräfte an öffentlichen Grundschulen darunter: Anzahl der Lehrkräfte in der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre insgesamt absolut in % Grundschulen insgesamt 791 110 13,9 darunter besonders betroffen: Spandau 64 18 28,1 Mitte 80 18 22,5 Marzahn-Hellersdorf 40 8 20,0 Friedrichshain-Kreuzberg 62 9 14,5 Tempelhof-Schöneberg 92 13 14,1 - - 5 10. Was hat der Senat bisher getan und was will er noch tun, um zügig Nachbesetzungsverfahren in die Wege zu leiten? Wie viele Nachbesetzungsverfahren gibt es zurzeit? Zu 10.: Aufgrund der Schnellabfrage, die jeweils im September stattfindet, führen die Schulaufsichten gemeinsam mit den Schulleitungen Nachbesetzungsverfahren durch. Das Ergebnis der gesamten Lehrkräfteausstattung wird im Rahmen der Lehrkräftebedarfsfeststellung im Dezember veröffentlicht. Berlin, den 11. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam 04.12.2017 fachgerecht fachfremd fachgerecht fachfremd fachgerecht fachfremd fachgerecht fachfremd fachgerecht fachfremd Mitte 43,7 56,3 40,6 59,4 40,4 59,6 39,7 60,3 38,5 61,5 Friedrichshain-Kreuzberg 32,9 67,1 26,1 73,9 21,0 79,0 29,8 70,2 28,4 71,6 Pankow 37,7 62,3 38,6 61,4 31,0 69,0 30,3 69,7 26,1 73,9 Charlottenburg-Wilmersdorf 51,7 48,3 48,0 52,0 43,6 56,4 36,4 63,6 35,4 64,6 Spandau 44,5 55,5 42,9 57,1 31,2 68,8 43,8 56,2 32,0 68,0 Steglitz-Zehlendorf 51,6 48,4 55,7 44,3 48,5 51,5 50,8 49,2 49,2 50,8 Tempelhof-Schöneberg 54,0 46,0 51,0 49,0 45,9 54,1 46,7 53,3 50,1 49,9 Neukölln 41,0 59,0 45,7 54,3 37,2 62,8 42,8 57,2 32,6 67,4 Treptow-Köpenick 40,6 59,4 42,3 57,7 32,1 67,9 24,3 75,7 19,7 80,3 Marzahn-Hellersdorf 30,7 69,3 27,8 72,2 28,9 71,1 25,1 74,9 21,9 78,1 Lichtenberg 40,5 59,5 32,3 67,7 31,3 68,7 30,7 69,3 30,1 69,9 Reinickendorf 42,0 58,0 37,6 62,4 38,7 61,3 35,4 64,6 39,0 61,0 Grundschulen insgesamt 42,4 57,6 40,6 59,4 35,6 64,4 36,7 63,3 34,0 66,0 Bezirk Schuljahr 2013/2014 in % Schuljahr 2012/2013 in % Schuljahr 2016/2017 in % Schuljahr 2015/2016 in % Schuljahr 2014/2015 in % Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr.18/12788 Zeitreihe zum Anteil des fachgerecht und fachfremd erteilten Unterrichtes im Fach Musik an öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen in den letzten 5 Schuljahren - Stichtag: 01.11. S18-12788 S18-12788 S1812788 Anlage Frage 3_NEU