Drucksache 18 / 12 790 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2017) zum Thema: Bauarbeiten immer wieder auf denselben Bahnhöfen? und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12790 vom 24. November 2017 über Bauarbeiten immer wieder auf denselben Bahnhöfen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Warum ist die U-Bahnlinie U7 in Neukölln zwischen den Bahnhöfen Grenzallee und Britz-Süd schon wieder unterbrochen, obwohl es dort diesjährig bereits Betriebsunterbrechungen gab? Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Im betroffenen südlichen Abschnitt der U-Bahnlinie U7 werden die Bahnhöfe Grenzallee und Parchimer Allee barrierefrei ausgebaut. Im Abschnitt zwischen Blaschkoallee und Parchimer Allee finden zudem Tunnelsanierungen statt. Diese Arbeiten müssen für jedes Gleis separat erfolgen, um zu keiner Zeit die Erreichbarkeit der Betriebswerkstatt Britz zu gefährden. Diese muss permanent an das Schienennetz angebunden bleiben, da sie für den Fahrzeugpark der U-Bahnlinien U6, U7, U8 und U9 verantwortlich ist. Diese sehr aufwendigen Arbeiten können aus Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzgründen oftmals nicht im laufenden Zugbetrieb erfolgen. Soweit es möglich ist, werden hierfür bevorzugt Teilsperrungen in den Abendstunden genutzt. Einige wenige Arbeiten können nur bei gesperrtem Zugverkehr ausgeführt werden. Diese als Vollsperrung bezeichneten Maßnahmen sind auf das notwendige Minimum reduziert, lassen sich durch die besondere Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben und die eingeschränkte Möglichkeit der Logistik in einem U-Bahntunnel aber nicht vermeiden. 2 Eben auch hierdurch ist eine schrittweise Abarbeitung von verschiedensten Arbeitsschritten erforderlich.“ Frage 2: Warum ist es nicht möglich, an einem Bahnhof Bauarbeiten „in einem Zug“ durchzuführen anstatt die Strecke in Zeitabschnitten periodisch immer wieder zu schließen und die Bürger mit Schienenersatzverkehr zu "belasten"? Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Bauen im laufenden Betrieb stellt eine besondere Herausforderung dar. Hierzu zählt – neben der teilweise schwierigen Baulogistik – auch die Notwendigkeit für den öffentlichen Betrieb, eine jederzeit verkehrssichere U-Bahnanlage zu betreiben. Es gilt in der Raumnot eines U-Bahntunnels immer auch für die Sicherheit der eingesetzten Arbeitskräfte in unmittelbarer Nähe des U-Bahnverkehrs Sorge zu tragen. Ebenfalls müssen die Einschränkungen für Verkehrsströme im Stadtgebiet, also weiterer ÖPN-, Fußgänger- und Individualverkehr, so minimal wie möglich ausfallen. Am konkreten Fall befinden sich folgende Maßnahmen in der Durchführung: - Umfangreiche Tunnelsanierung - Barrierefreier Ausbau des U-Bahnhofes Parchimer Allee - Erneuerung und Umbau der Zugsicherungsanlage - Erweiterung und Erneuerung der Gleis- und Weichenanlagen - Modernisierung und Grundinstandsetzung einiger Bahnhöfe. Um diese Maßnahmen in eine Sperrung zu bündeln, wäre eine Vollsperrung des betreffenden Streckenabschnittes für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten notwendig.“ Frage 3: Werden die Bahnhöfe in Berlin bei den anstehenden Bauarbeiten, um die Bahnhöfe zwecks Barrierefreiheit mit Fahrstühlen/Rampen zu versehen, auch wieder streckenweise gesperrt? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Umfang und die Dauer von Sperrmaßnahmen sind für jeden Bahnhof individuell zu betrachten. Hier sind im Wesentlichen die jeweiligen Platzverhältnisse und die daraus resultierenden Sicherheitsauflagen zugrundezulegen. Deshalb wird auch weiterhin auf der Grundlage der Randbedingungen eine Teilsperrung von Linienabschnitten erfolgen.“ Frage 4: Welche Zeitabschnitte bzw. welcher Baubeginn sind für den Einbau von Fahrstühlen/Rampen an Berliner Bahnhöfen geplant (bitte für jeden Bahnhof einzeln angeben)? Frage 5: An welchen Bahnhöfen wird es mit der Umsetzung der Planungen bereits aus heutiger Sicht schwierig und gegebenenfalls warum (bitte für jeden Bahnhof einzeln die Gründe angeben)? Antwort zu 4. und 5.: Der Stand des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnhöfe wird regelmäßig dem Abgeordnetenhaus berichtet – zuletzt mit Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 15.06.2017 an den Hauptausschuss (rote Nr. 0445), der in der Sitzung am 20.10.2017 besprochen wurde. Darüber hinaus wurde eine entsprechende 3 Unterlage der BVG zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.10.2017 vorgelegt (rote Nr. 0445 A) und in der Sitzung am 22.11.2017 zur Kenntnis genommen. Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12790 S18-12790