Drucksache 18 / 12 792 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2017) zum Thema: Zuwanderer in Berlin und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12792 vom 24.11.2017 über Zuwanderer in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Aussage des BAMF in der Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses vom 24.11.2017 liegen dem BAMF detaillierte, tagesaktuelle Zahlen zu Zuwanderern in den einzelnen Bundesländern vor. 1. Wie viele Zuwanderer (Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber/ Kontingent- /Bürgerkriegsflüchtlinge /Illegal Aufhältige) haben sich zum 31.12.2016 sowie zum Ende eines jeden Quartals 2017 in Berlin aufgehalten? Zu 1.: Zu den erbetenen Stichtagen konnten mit Hilfe der Ausländerbehörde (ABH) bzw. der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegebenen Statistik aus dem Ausländerzentralregister (AZR) folgende Zahlen für Berlin ermittelt werden: Stichtag Vollziehbar Ausreisepflichtige Personen in Berlin (Zahlen ABH) Abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Berlin (Zahlen AZR) 31.12.2016 10.512 39.464 31.03.2017 11.417 40.095 30.06.2017 11.410 40.329 30.09.2017 11.519 41.943 Zur Erläuterung der Diskrepanz der Zahlen wird auf die Antwort des Senats vom 26.9.2017 auf die Anfrage des Abgeordneten Herrn Luthe (18/12247, Ziffer 1) verwiesen. 2 Der Begriff der „illegal Aufhältigen“ ist in diesem Zusammenhang missverständlich, da hierunter zumeist „untergetauchte Personen“ verstanden werden. In der Zahl der ausreisepflichtigen Menschen sind Personen mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthalten, sie sind aber nicht notwendigerweise untergetaucht . Unter „Kontingentflüchtlingen“ werden hier Geflüchtete verstanden, die im Rahmen einer internationalen humanitären Aktion aus Krisengebieten aufgenommen werden und Aufenthaltstitel nach den §§ 23 Abs. 1, 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Stichtag Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels Personen 31.12.2016 § 23 Abs. 1 AufenthG 2.529 § 23 Abs. 2 AufenthG 1.102 § 23 Abs. 4 AufenthG 52 Gesamt: 3.683 31.03.2017 § 23 Abs. 1 AufenthG 3.529 § 23 Abs. 2 AufenthG 1.089 § 23 Abs. 4 AufenthG 100 Gesamt: 4.718 30.06.2017 § 23 Abs. 1 AufenthG 3.469 § 23 Abs. 2 AufenthG 1.099 § 23 Abs. 4 AufenthG 100 Gesamt: 4.668 30.09.2017 § 23 Abs. 1 AufenthG 3.455 § 23 Abs. 2 AufenthG 1.124 § 23 Abs. 4 AufenthG 99 Gesamt: 4.678 Die Anzahl der Asylsuchenden, die Leistungen vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erhalten, hat sich ausweislich des Gesundheits- und Sozialinformationssystems (GSI) wie folgt entwickelt: Personenkreis Datenstand 31.12.2016 31.03.2017 30.06.2017 Asylsuchende, soweit beim LAF im Leistungsbezug 36.389 29.062 23.573 Ausgehend davon, dass der weit überwiegende Teil der Asylsuchenden nicht über ausreichende Mittel verfügt, um unabhängig von staatlichen Leistungen zu leben, ist davon auszugehen, dass die Zahl der in Berlin lebenden asylsuchenden Menschen etwa der Anzahl der Menschen entspricht, die Leistungen erhalten. Die Auswertung zum Ende des dritten Quartals 2017 liegt aktuell noch nicht vor. Die in der Vorbemerkung erwähnte Tagesstatistik des BAMF gibt ausschließlich Aufschluss über den Zugang an asylsuchenden Personen und deren Herkunftsländer. 3 Eine Fortschreibung der Anzahl der sich in Berlin tatsächlich aufhaltenden Asylsuchenden ist damit nicht verbunden. Berlin, den 12. Dezember 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12792 S18-12792