Drucksache 18 / 12 793 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 22. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2017) zum Thema: Tempohome Altglienicke und Neubau Spielplatz und Antwort vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12793 vom 22. November 2017 über Tempohome Altglienicke und Neubau Spielplatz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die eigenen nachgeordneten Behörden und Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Wurden bzw. werden im Zuge der Planungen des Berliner Haushalts 2018/2019 benötigte Gelder zum Rückbau dieser mobilen Unterkunft berücksichtigt und eingestellt, bzw. wurden an anderer Stelle oder auch schon zu einem anderen Zeitpunkt entsprechende Gelder eingeplant? Wenn JA, wo genau findet sich der Nachweis dieser Gelder? Wenn NEIN, warum nicht? Zu 1.: Für den Rückbau der Containersiedlungen wurde im Einzelplan 11 entsprechende Vorsorge getroffen. 2. Aus welchem Grund wurde im Oktober / November 2017, also mehr als ein Jahr nach der Inbetriebnahme und zwei Jahre vor dem Rückbau des Tempohomes damit begonnen einen neuen Spielplatz/Bolzplatz, der aufgrund seiner Einzäunung offensichtlich auch nur zur Nutzung durch Bewohner des Tempohomes vorgesehen ist, direkt neben dem Tempohome anzulegen? 2 Zu 2.: Der zeitliche Unterschied zwischen der Errichtung des Tempohome und den Außenanlagen, zu denen die genannte Spielfläche zu rechnen ist, resultiert aus unterschiedlichen Ausschreibungsverläufen. Aufgrund nicht ausreichender Kapazitäten der Anbieter für die Außenanlagen kam es zudem zu Verzögerungen. 3. Warum wird an o.g. Stelle ein Spielplatz gebaut, obwohl unmittelbar daran eine ca.12.000 qm große Fläche angrenzt, die durch Waslala (Abenteuerspielplatz, 6.000 qm) und Cabuwazi (Kinder- und Jugendzirkus, 6.000 qm) auch ausschließlich für Kinder und Jugend-Freizeitaktivitäten vorgesehen ist? Zu 3.: Die Angebote von Waslala und Cabuwazi sind terminlich eingeschränkt und richten sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche, sind aber weniger für Kleinkinder geeignet . Diese Angebote sind insofern kein Ersatz für einen Spielplatz, der möglichst durchgängig tagsüber und ohne Anmeldung zu benutzen sein soll. Am Standort befinden sich hinreichend Kinder der entsprechenden Altersgruppe. Zudem sieht das Betriebskonzept einer solchen Anlage Spielflächen vor. 4. Wie hoch sind die Baukosten dieses Spielplatzes? Zu 4.: Aussagen zu den Baukosten können erst nach Abschluss der Einrichtung getroffen werden. 5. Wann und wo wurde die Baumaßnahme vorab veröffentlicht? Wenn sie nicht veröffentlicht wurde, warum nicht? 6. Welche Einspruchsfristen bestehen oder bestanden? 7. Auf welcher juristischen Grundlage wird hier gebaut? Wo findet sich die Baugenehmigung? Wenn es keine Baugenehmigung gibt, warum nicht? 8. Wurde die Baugenehmigung des Tempohomes vom Juli 2016 rechtswirksam erweitert? 9. Welche Absichten verfolgt der Senat mit der Durchführung der gelegentlich geführten Gespräche mit Vertretern der vor Ort bestehenden Bürgerinitiative? Sollen hier tatsächlich Lösungen gefunden werden, oder geht es eher darum, die Bürger dort ruhig zu halten? Warum wurde die Bürgerinitiative nicht im Vorfeld über den Bau dieses Spielplatzes in Kenntnis gesetzt? Zu 5. – 9.: Die Errichtung der Spielfläche erfolgt im Rahmen der Baugenehmigung für den Standort und war deshalb nicht zu veröffentlichen. Die Genehmigungsbehörde hat bestätigt, dass die Einrichtung von Sport- und Spielflächen auf dem Areal genehmigungsfrei im Rahmen der vorliegenden Baugenehmigung erfolgen kann. 10. Wie wird mit den Einsprüchen der Anwohner bzw. der Bürgerinitiative verfahren? Zu 10.: Es handelt sich nicht um Einsprüche im Rechtssinne, sondern Hinweise der Anwohnerinnen und Anwohner. Diese wurden geprüft und dabei festgestellt, dass sie bereits im 2016 geführten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin dem Grunde nach abgearbeitet wurden. 11. Wurde im Vorfeld des Baus des Spielplatzes / Bolzplatzes in unmittelbarer Nähe zur Anwohnerbebauung ein Lärmgutachten beauftragt bzw. liegt eins vor um dem Anwohnerschutz Rechnung zu tragen? 3 Zu 11.: Zu dem o. a. Klageverfahren wurde bereits festgehalten, dass dem Lärmschutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner durch Einrichtung eines geeigneten Erdwalls im genehmigungsfreien Umfang Rechnung getragen wird und bei später feszustellendem Bedarf auch Lärmmessungen durchgeführt werden sollen. Derartige Maßnahmen kommen jedoch erst in Betracht, wenn die Spielflächen in Benutzung sind. 12. Welcher aktuelle Stand wurde bisher bei der Umsetzung der Auflagen von Bauamt und Naturschutzamt zur Baugenehmigung (Juli 2016) des Tempohomes erreicht? Zu 12.: Aus der Frage wird nicht deutlich, welche Auflagen gemeint sind. Der Standort befindet sich in einem genehmigungskonformen Zustand. Berlin, den 13. Dezember 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12793 S18-12793