Drucksache 18 / 12 799 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak und Stefan Ziller (GRÜNE) vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen in Marzahn-Hellersdorf im Jahre 2013 und Antwort vom 11. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 35 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (Grüne) und Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12799 vom 17. November 2017 über Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen in Marzahn-Hellersdorf im Jahre 2013 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Fragen nach den strafprozessualen Folgen der im Jahre 2013 eingeleiteten Ermittlungsfragen beziehen sich auf alle Maßnahmen und Rechtsfolgen, die im Verfahrensverlauf. Dazu zählen Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens (z.B. Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Untersuchungshaft etc.) genauso wie Beschlüsse im Zwischenverfahren (z.B. Einstellung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht) und Beschlüsse sowie Urteile im Hauptverfahren. Es wird darum gebeten, die Darstellung jeweils tabellarisch nach Einzelfällen aufzubauen und mit Tatzeitpunkt und Tatort zu ergänzen. Wenn Verfahren noch keinen Abschluss gefunden haben, wird um einen entsprechenden Vermerk in der Auflistung gebeten. Wo keine genauen statistischen Angaben möglich sind, wird darum gebeten, die nächstgröbere statistische Erfassung heranzuziehen oder die Frage aus den generalisierten Erkenntnissen des Senats und der ihm nachgeordneten Behörden zu beantworten. Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der Fragen zu Straftaten bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Seite 2 von 35 Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstandssowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). 1. Wie viele Straftaten mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen Hintergrund und/oder mit thematischen Bezug zum Protest gegen Asyl, Asylbewerber*innen oder geplante und existierende Einrichtungen, die Asylbewerber*innen beherbergen, musste der Senat im Bezirk Marzahn- Hellersdorf insgesamt für das Jahr 2013 feststellen (exklusive der Straftaten in sozialen Medien, vgl. Frage 2)? Zu 1.: Fallaufkommen PMK - rechts in Marzahn-Hellersdorf 2013 (ohne soziale Medien) Die Sortierung erfolgt nach Tatzeit. Die Erläuterungen der Abkürzungen sind am Ende der Tabelle aufgeführt. Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil § 306a StGB Gewalt 01.01.2013 00:15:00 asm; Marzahner Promenade Marzahn § 86a StGB Propaganda 01.01.2013 15:30:00 V/P; Blenheimstr. Marzahn § 185 StGB sonstige 04.01.2013 13:35:00 fref; Oberfeldstr. Biesdorf § 86a StGB Propaganda 07.01.2013 07:00:00 V/P; Roßweiner Ring Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 07.01.2013 07:00:00 V/P; Roßweiner Ring Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 07.01.2013 polGeg;V/P; Alt-Biesdorf Biesdorf Seite 3 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 19:00:00 § 86a StGB Propaganda 07.01.2013 23:00:00 V/P; U-Bhf. Grottkauer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 09.01.2013 07:15:00 V/P; Spitzmühler Str. Marzahn § 86a StGB Propaganda 11.01.2013 18:15:00 V/P; Landsberger Allee Marzahn § 303 StGB sonstige 22.01.2013 08:30:00 ggli;polGeg; Marzahner Promenade Marzahn § 86a StGB Propaganda 24.01.2013 14:31:00 V/P; Landsberger Allee Marzahn § 86a StGB Propaganda 12.02.2013 07:30:00 V/P; Havelländer Ring Hellersdorf § 130 StGB sonstige 22.02.2013 11:00:00 asm; Oberweißbacher Str. Marzahn § 86a StGB Propaganda 24.02.2013 18:10:00 V/P; S-Bhf. Ahrensfelde Marzahn § 86a StGB Propaganda 28.02.2013 13:30:00 V/P; Adele-Sandrock-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 01.03.2013 14:09:00 V/P; Hultschiner Damm Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 08.03.2013 12:00:00 V/P; Beilsteiner Str. Marzahn § 223 StGB Gewalt 16.03.2013 01:13:00 fref;Rass; U-Bhf. Hönow Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 26.03.2013 20:30:00 V/P; Schkeuditzer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 29.03.2013 13:50:00 V/P; S-Bhf. Mahlsdorf Mahlsdorf § 185 StGB sonstige 12.04.2013 21:25:00 asm; Hönower Str. Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 15.04.2013 12:00:00 V/P; Coswiger Str. Marzahn § 86a StGB Propaganda 05.05.2013 20:00:00 V/P; S-Bhf. Ahrensfelde Marzahn § 86a StGB Propaganda 06.05.2013 15:45:00 V/P; Schneeberger Str. Hellersdorf § 223 StGB Gewalt 09.05.2013 21:00:00 fref; Havemannstr. Marzahn § 86a StGB Propaganda 15.05.2013 18:45:00 V/P; Märkische Allee Marzahn § 86a StGB Propaganda 20.05.2013 22:00:00 V/P; Schneeberger Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 21.05.2013 10:00:00 V/P; Rosenbecker Str. Marzahn § 224 StGB Gewalt 21.05.2013 fref; Helene-Weigel-Platz Marzahn Seite 4 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 20:50:00 § 86a StGB Propaganda 22.05.2013 07:30:00 fref;V/P; Jan-Petersen-Str. Marzahn § 224 StGB Gewalt 25.05.2013 15:20:00 fref;Rass; Riesaer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 27.05.2013 09:00:00 fref;V/P; Finkelsteinstr. Kaulsdorf § 304 StGB sonstige 28.05.2013 11:33:00 fref;Rel; Naumburger Ring Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 02.06.2013 02:00:00 V/P; Belziger Ring Marzahn § 86a StGB Propaganda 04.06.2013 08:50:00 V/P; S-Bhf. Mehrower Allee Marzahn § 86a StGB Propaganda 05.06.2013 20:00:00 V/P; Am Niederfeld Kaulsdorf § 86a StGB Propaganda 07.06.2013 07:00:00 V/P; Grenzstr. Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 09.06.2013 07:00:00 V/P; Kressenweg Mahlsdorf § 223 StGB Gewalt 12.06.2013 22:30:00 fref;V/P; S-Bhf. Ahrensfelde Marzahn § 86a StGB Propaganda 17.06.2013 06:00:00 V/P; Elsenstr. Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 17.06.2013 09:30:00 V/P; Schneeberger Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 17.06.2013 22:00:00 fref;V/P; Marzahner Promenade Marzahn § 224 StGB Gewalt 23.06.2013 06:10:00 fref; S-Bhf. Friedrichsfelde- Ost Marzahn § 86a StGB Propaganda 24.06.2013 08:30:00 V/P; Bergedorfer Str. Kaulsdorf § 86a StGB Propaganda 28.06.2013 23:30:00 V/P; Landsberger Allee Marzahn § 303 StGB sonstige 01.07.2013 09:00:00 fref;Rel; Ulmenstr. Kaulsdorf § 303 StGB sonstige 03.07.2013 15:41:00 fref;Rel; Tangermünder Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 03.07.2013 20:11:00 V/P; Elisabethstr. Marzahn § 86a StGB Propaganda 04.07.2013 14:14:00 V/P; Hultschiner Damm Mahlsdorf § 140 StGB sonstige 09.07.2013 19:20:00 UvA;fref; Klingenthaler Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 10.07.2013 10:00:00 V/P; Kastanienallee Hellersdorf § 303 StGB sonstige 12.07.2013 fref; Mannheimer Str. Mahlsdorf Seite 5 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 11:30:00 § 86a StGB Propaganda 12.07.2013 16:15:00 V/P; Blumberger Damm Biesdorf § 303 StGB sonstige 14.07.2013 12:03:00 fref; An der Wuhle Kaulsdorf § 223 StGB Gewalt 15.07.2013 19:30:00 fref; Warener Str. Biesdorf § 303 StGB sonstige 16.07.2013 10:00:00 fref; Mannheimer Str. Mahlsdorf § 303 StGB sonstige 17.07.2013 06:00:00 UvA;fref; Jelena-Santic- Friedenspark Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 19.07.2013 00:40:00 V/P; Freiburger Str. Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 20.07.2013 09:05:00 UvA;fref;V/P ; U-Bhf. Cottbusser Platz Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 22.07.2013 09:30:00 UvA;fref;V/P ; Schneeberger Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 23.07.2013 10:00:00 V/P; Brachfelder Str. Biesdorf § 303 StGB sonstige 24.07.2013 00:30:00 UvA;fref;Bu Wa; Hönower Str. Mahlsdorf § 111 StGB sonstige 24.07.2013 01:35:00 UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.07.2013 23:30:00 UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 201 StGB sonstige 25.07.2013 13:00:00 UvA;fref;pol Geg; Riesaer Str. Hellersdorf § 303 StGB sonstige 31.07.2013 13:00:00 fref;Rel; An der Wuhle Kaulsdorf § 86a StGB Propaganda 31.07.2013 13:53:00 V/P; Cecilienstr. Biesdorf § 130 StGB sonstige 02.08.2013 19:17:00 fref;V/P; Biesdorfer Baggersee Biesdorf § 86a StGB Propaganda 03.08.2013 02:40:00 UvA;fref;V/P ; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 05.08.2013 13:00:00 V/P; Adele-Sandrock-Str. Hellersdorf § 303a StGB sonstige 06.08.2013 UvA;fref;pol Geg; Alt-Biesdorf Biesdorf § 303 StGB sonstige 08.08.2013 11:38:00 fref;Rel; An der Wuhle Kaulsdorf § 185 StGB sonstige 09.08.2013 18:18:00 UvA;fref;Pol; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 111 StGB sonstige 09.08.2013 18:47:00 UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 26 VersG sonstige 09.08.2013 I/S;UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf Seite 6 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 19:08:00 § 185 StGB sonstige 09.08.2013 20:29:00 UvA;fref;Pol; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 26 VersG sonstige 16.08.2013 21:40:00 I/S;UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 18.08.2013 16:05:00 V/P; Maxie-Wander-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 19.08.2013 16:51:00 UvA;fref;V/P ; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 19.08.2013 19:40:00 UvA;fref;V/P ; Maxie-Wander-Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 19.08.2013 19:45:00 UvA;fref;ggli; Cottbusser Platz Hellersdorf § 303 StGB sonstige 20.08.2013 03:10:00 UvA;fref; Maxie-Wander-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 20.08.2013 17:30:00 V/P; Hellersdorfer Str. Hellersdorf § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 19:50:00 UvA;fref;ggli; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 130 StGB sonstige 20.08.2013 20:46:00 UvA;fref;Rel; Ren; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 20:50:00 UvA;fref;ggli; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 185 StGB sonstige 20.08.2013 20:52:00 UvA;Pol; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 185 StGB sonstige 20.08.2013 21:00:00 UvA;Pol; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 21:20:00 UvA;Pol; Stendaler Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 21.08.2013 08:26:00 K/P;UvA;fref ; Alt-Biesdorf Biesdorf § 86a StGB Propaganda 21.08.2013 17:30:00 V/P; Marzahner Promenade Marzahn § 304 StGB sonstige 22.08.2013 07:30:00 fref;Rel; Tangermünder Str. Hellersdorf § 130 StGB sonstige 22.08.2013 23:50:00 asm; Jan-Petersen-Str. Marzahn § 303 StGB sonstige 23.08.2013 22:14:00 BuWa;ggli; Grottkauer Brücke Hellersdorf § 223 StGB Gewalt 24.08.2013 UvA;fref;Bu Wa;ggli; Stendaler Brücke Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.08.2013 02:00:00 fref; Hultschiner Damm Mahlsdorf § - WaffG sonstige 24.08.2013 16:30:00 UvA;fref;Bu Wa; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 24.08.2013 UvA;BuWa; Stendaler Brücke Hellersdorf Seite 7 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 16:56:00 V/P; § 185 StGB sonstige 24.08.2013 17:00:00 UvA;fref;Bu Wa; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.08.2013 17:00:00 UvA;fref;Bu Wa; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.08.2013 17:30:00 UvA;BuWa;g gli; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 24.08.2013 17:54:00 UvA;fref;Bu Wa;V/P; Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.08.2013 18:15:00 UvA;fref;Bu Wa;Pol; Stendaler Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 25.08.2013 17:40:00 UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 303 StGB sonstige 28.08.2013 21:45:00 BuWa;ggli; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 30.08.2013 10:30:00 UvA;fref;V/P ; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 241 StGB sonstige 30.08.2013 21:00:00 UvA;fref; Hellersdorfer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 30.08.2013 22:15:00 UvA;fref;V/P ; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 303 StGB sonstige 03.09.2013 00:20:00 UvA;fref;ggli; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 304 StGB sonstige 03.09.2013 01:40:00 BuWa;ggli; Quedlinburger Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 07.09.2013 02:57:00 V/P; Ehm-Welk-Str. Hellersdorf § 240 StGB sonstige 09.09.2013 13:10:00 BuWa;ggli; Brodowiner Ring Marzahn § 187 StGB sonstige 10.09.2013 08:00:00 UvA;fref; Nossener Str. Hellersdorf § 304 StGB sonstige 10.09.2013 11:50:00 fref;Rel; Nelly-Sachs-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 14.09.2013 10:17:00 V/P; S-Bhf. Mahlsdorf Mahlsdorf § 303 StGB sonstige 14.09.2013 17:10:00 UvA;fref; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 19.09.2013 07:00:00 V/P; Märkische Allee Marzahn § 303 StGB sonstige 19.09.2013 23:40:00 BuWa;V/P;A N; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 303 StGB sonstige 20.09.2013 03:35:00 BuWa;ggli; Stendaler Brücke Hellersdorf § 185 StGB sonstige 20.09.2013 03:36:00 Pol; Stendaler Brücke Hellersdorf § 130 StGB sonstige 21.09.2013 fref;Rass;Bu Riesaer Str. Hellersdorf Seite 8 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil 17:20:00 Wa; § 185 StGB sonstige 21.09.2013 22:30:00 BuWa;ggli; Neue Grottkauer Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 21.09.2013 22:30:00 UvA;fref; Neue Grottkauer Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 22.09.2013 00:30:00 fref; S-Bhf. Springpfuhl Marzahn § 303 StGB sonstige 22.09.2013 01:22:00 BuWa;ggli; Janusz-Korczak-Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 22.09.2013 02:15:00 ggli; Kokoschkaplatz Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 23.09.2013 07:30:00 V/P; Alt-Biesdorf Biesdorf § 185 StGB sonstige 26.09.2013 07:30:00 fref; Brodowiner Ring Marzahn § 224 StGB Gewalt 27.09.2013 22:30:00 fref; Hönower Str. Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 28.09.2013 23:30:00 V/P; Neue Grottkauer Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 28.09.2013 23:30:00 ggli; Neue Grottkauer Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 30.09.2013 Beh; Raoul-Wallenberg-Str. Marzahn § 223 StGB Gewalt 12.10.2013 18:40:00 fref; Fritz-Lang-Str. Hellersdorf § 224 StGB Gewalt 19.10.2013 10:55:00 fref; Gothaer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 24.10.2013 08:23:00 V/P; S-Bhf. Mahlsdorf Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 25.10.2013 11:00:00 V/P; Cottbusser Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 26.10.2013 14:55:00 ggli; Nossener Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 30.10.2013 10:00:00 V/P; Hellersdorfer Promenade Hellersdorf § 130 StGB sonstige 31.10.2013 Beh;V/P; Jan-Petersen-Str. Marzahn § 86a StGB Propaganda 31.10.2013 07:27:00 V/P; Zipser Weg Mahlsdorf § 86a StGB Propaganda 12.11.2013 13:30:00 UvA;fref;V/P ; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 13.11.2013 fref;V/P; Mark-Twain-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 16.11.2013 00:40:00 V/P; S-Bhf. Raoul- Wallenberg-Str. Marzahn § 86a StGB Propaganda 17.11.2013 12:30:00 V/P; Wuhlestr. Marzahn § 303 StGB sonstige 18.11.2013 07:00:00 UvA;fref; Neue Grottkauer Str. Hellersdorf Seite 9 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil § 303 StGB sonstige 20.11.2013 08:00:00 UvA;fref; Geithainer Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 28.11.2013 12:00:00 V/P; Allee der Kosmonauten Marzahn § 86a StGB Propaganda 29.11.2013 13:15:00 V/P; Helene-Weigel-Platz Marzahn § 130 StGB sonstige 04.12.2013 10:20:00 asm; Oberfeldstr. Biesdorf § 303 StGB sonstige 23.12.2013 02:50:00 AnAm;UvA; Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 86a StGB Propaganda 27.12.2013 11:30:00 V/P; Helene-Weigel-Platz Marzahn § 130 StGB sonstige 27.12.2013 12:00:00 N/S;asm;Be h;fref;Rass; Allee der Kosmonauten Marzahn § 308 StGB Gewalt 30.12.2013 22:30:00 UvA;polGeg; Wurzener Str. Hellersdorf Terrorismusdelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Zähldelikt“ VersG Versammlungsgesetz WaffG Waffengesetz Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt Propaganda Propagandadelikt sonstige sonstiges Delikt Spalte „Thema“ A/A Ausländer-/Asylthematik AN Autonomer Nationalismus AnAm Antiamerikanismus asm antisemitisch Beh Behinderung BuWa Bundestagswahl fref fremdenfeindlich ggli gegen links I/S Innen- und Sicherheitspolitik K/P Konfrontation/politische Einstellung N/S Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus Pol Polizei polGeg gegen sonstige politische Gegner Rass Rassismus Rel Religion Ren Renten UvA Unterbringung von Asylbewerbern Seite 10 von 35 Spalte „Thema“ V/P Verherrlichung Propaganda a. Welche strafprozessualen Folgen hatten die im Jahr 2013 festgestellten Straftaten im weiteren Bearbeitungsverlauf bis heute? Zu 1 a.: Für die Beantwortung der Frage, soweit sie sich auf die in den Vorbemerkungen zur Schriftlichen Anfrage aufgezählten Maßnahmen im Ermittlungsverfahren bezieht, wären manuelle Auswertungen der einzelnen Ermittlungsverfahren notwendig, die durch die Polizei Berlin nicht zu leisten sind. Soweit die Staatsanwaltschaft Berlin Straftaten mit fremdenfeindlichem, antisemitischem oder ähnlichem Bezug im Aktenverwaltungsprogramm MESTA gesondert erfasst, erfolgt dies nicht differenziert nach Bezirken und konkret bestehenden oder geplanten Einrichtungen. Eine gesonderte Erfassung nach der Person der Geschädigten oder einzelner Gruppen von Verletzten findet ebenso wenig statt. Zu einschlägigen Straftaten aus dem Jahr 2013 können deswegen diesbezüglich keine Auskünfte erteilt werden. b. Welche Opferschutzmaßnahmen wurden für die Betroffenen dieser Straftaten ergriffen? Zu 1 b.: Im Datenbestand der Polizei Berlin kann keine automatisierte Suche zur Beantwortung der Frage durchgeführt werden. Grundsätzlich ist der Opferschutz in den Aufgaben der Polizei Berlin implementiert. Die opferorientierte Sensibilisierung und Befähigung der Polizeibediensteten für die Belange auch und gerade von Opfern rechtsextremistischer Gewalt ist durch zentrale und regionale Opferschutzbeauftragte in Zusammenwirken mit den Fachdienststellen des Polizeilichen Staatsschutzes beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gewährleistet. 2. Wie viele Straftaten mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen Hintergrund und/oder mit thematischen Bezug zum Protest gegen Asyl, Asylbewerber*innen oder geplante und existierende Einrichtungen, die Asylbewerber*innen beherbergen, musste der Senat im Bezirk Marzahn- Hellersdorf insgesamt für das Jahr 2013 in den sozialen Medien feststellen und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 2.: Fallaufkommen PMK - rechts im Zusammenhang mit sozialen Medien in Marzahn- Hellersdorf 2013 Die Sortierung erfolgt nach Tatzeit. Die Erläuterungen der Abkürzungen sind am Ende der Tabelle aufgeführt. Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil § 111 StGB sonstige 10.07.2013 10:30:00 UvA;fref; Rabensteiner Str. Marzahn § 240 StGB sonstige 19.07.2013 02:00:00 UvA;fref;pol Geg; Alt-Biesdorf Biesdorf § 240 StGB sonstige 19.07.2013 12:00:00 UvA;fref;pol Geg; Hans-Fallada-Str. Biesdorf § 140 StGB sonstige 24.07.2013 09:00:00 UvA;fref; Grottkauer Str. Kaulsdorf Seite 11 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Thema Straße Ortsteil § 140 StGB sonstige 24.07.2013 23:59:00 UvA;fref;pol Geg; Hellersdorfer Promenade Hellersdorf § 130 StGB sonstige 09.09.2013 21:52:00 UvA;fref; Maxie-Wander-Str. Hellersdorf § 111 StGB sonstige 10.09.2013 23:59:00 A/A;fref; Schneeberger Str. Hellersdorf § 140 StGB sonstige 10.09.2013 23:59:00 A/A;fref; Schneeberger Str. Hellersdorf § 111 StGB sonstige 10.09.2013 23:59:00 UvA;fref; Ludwigsluster Str. Hellersdorf § 111 StGB sonstige 28.10.2013 A/A;fref; Blumberger Damm Marzahn § 86a StGB Propaganda 29.10.2013 20:13:00 V/P; Kastanienallee Hellersdorf § 111 StGB sonstige 16.11.2013 00:01:00 A/A;fref; Gothaer Str. Hellersdorf Terrorismus- und Gewaltdelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Art“ Propaganda Propagandadelikt sonstige sonstiges Delikt Spalte „Thema“ A/A Ausländer-/Asylthematik fref fremdenfeindlich polGeg gegen sonstige politische Gegner UvA Unterbringung von Asylbewerbern V/P Verherrlichung Propaganda Eine Datenerfassung danach, ob Straftaten, die Gegenstand der bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Verfahren sind, in den sozialen Medien feststellbar waren, erfolgt nicht. Eine Auskunft zu strafprozessualen Folgen kann deshalb nicht erteilt werden. a. Insbesondere welchen Kontakt zu Anbietern von Sozialen Medien hat der Senat und die Berliner Behörden im Jahre 2013 oder 2014 gesucht und welche Rolle spielten die massenhaften Straftaten in ihren Netzwerken und welche Ergebnisse wurden ggf. vereinbart? Zu 2 a.: Der Kontakt der Polizei Berlin zu Dienstanbietern im Internet, wie Facebook, Google, Twitter und anderen erfolgt regelmäßig im Rahmen von Auskunftsersuchen in Strafverfahren, wie auch bei Vorgängen der Gefahrenabwehr. b. Wie bewertet der Senat die damalige Situation unter dem Hinblick auf das neue NetzDG? Seite 12 von 35 Zu 2 b.: Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zielt auf die Löschung inkriminierter Beiträge in sozialen Medien innerhalb von 24 Stunden ab. Hätte es das Gesetz 2013 bereits gegeben, hätten entsprechende Beiträge gelöscht werden können. 3. Wie viele Waffen und pyrotechnische Erzeugnisse wurden im Jahr 2013 bei polizeilichen Maßnahmen festgestellt, die sich im Besitz von Personen mit rechtsextremistischem und / oder flüchtlings- bzw. asylfeindlichem Hintergrund befanden? a. Wie viele Waffen wurden dabei mit entsprechender Berechtigung durch diese Personen geführt? Zu 3. und 3 a.: Zur Beantwortung dieser Fragen wäre eine automatisierte Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (POLIKS) erforderlich, die jedoch aufgrund der großen Menge an zu bewertenden Daten im vorgegebenen Zeitraum nicht abschließend durchgeführt werden kann. b. Gab es Fälle, in denen per Haftbefehl gesuchte Rechtsextremist*innen nach bewaffnet oder mit Waffen in ihrem Besitz angetroffen wurden? Zu 3 b.: Im Datenbestand der Polizei Berlin kann keine automatisierte Suche zur Beantwortung der Frage durchgeführt werden. c. Welche generellen Erkenntnisse über eine Entwicklung hinsichtlich der Bewaffnung des genannten Personenspektrums in Marzahn-Hellersdorf hat der Senat? Zu 3 c.: Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Marzahn-Hellersdorf zeichnet sich zum Teil durch eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft aus, die mit einer Affinität zu Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen einhergeht. 4. Welche Erkenntnisse bestehen über die Hintergründe und die personellen Initiatoren einer Unterschriftensammlung im „Maxie-Treff“ gegen die geplante Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in Hellersdorf am 8. Juli 2013? Zu 4.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Erkenntnisse hinsichtlich rechtsextremer Einflussnahme bestehen zur bezirklichen Veranstaltung am 9. Juli 2013 auf dem Hof der „Schule am Rosenhain“? Zu 5.: An der genannten Veranstaltung nahmen auch Berliner Rechtsextremisten teil, die durch ihre Wortbeiträge zur Emotionalisierung der Veranstaltung beitrugen. a. Wie viele der Redebeiträge kamen von rechtsextremen Teilnehmer*innen und welchen organisatorischen Zusammenhängen waren die Redner*innen zuzuordnen? Zu 5 a.: Redebeiträge von rechtsextremistischen Akteuren kamen insbesondere von NPD- Aktivisten wie beispielsweise dem damaligen NPD-Landesvorsitzenden. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Redebeiträge liegt nicht vor. Seite 13 von 35 b. Aus welchen rechtsextremen Strukturen und Parteien kamen die Teilnehmer*innen? Zu 5 b.: Teilnehmende aus dem rechtsextremistischen Spektrum kamen insbesondere aus der NPD, dem Netzwerk Freie Kräfte, dem sonstigen subkulturellen Spektrum und der Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf c. Wie viele der anwesenden Teilnehmer*innen waren insbesondere der ehemaligen „Kameradschaft Marzahn-Hellersdorf“ zuzuordnen? Zu 5 c.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. d. Wie viele der anwesenden Teilnehmer*innen konnten insbesondere der „Bürgerinitiative Marzahn- Hellersdorf zugeordnet werden? Zu 5 d.: Die „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ (BMH) war ein organisationsübergreifendes, überwiegend virtuelles Projekt der rechtsextremistischen Szene, das von der NPD dominiert wurde. Insofern lässt sich eine genaue Zuordnung des rechtsextremistischen Teilnehmerkreises zur BMH nicht vornehmen. e. Wie viele Straftaten wurden im Rahmen der Veranstaltung und in der An- und Abreise festgestellt und welchen Phänomenbereichen sind sie jeweils zuordenbar gewesen? Zu 5 e.: Fallaufkommen PMK am 09.07.2013 im Zusammenhang mit einer Informationsveranstaltung auf dem Gelände der „Schule am Rosenhain“ Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil PhB § 140 StGB sonstige 09.07.2013 19:20:00 Klingenthaler Str. Hellersdorf PMK - rechts § 27 VersG sonstige 09.07.2013 20:25:00 Riesaer Str. Hellersdorf PMK - links Terrorismus-, Gewalt- und Propagandadelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung allgemeine Abkürzungen PhB Phänomenbereich Spalte „Zähldelikt“ VersG Versammlungsgesetz Spalte „Art“ sonstige sonstiges Delikt Spalte „PhB“ PMK - rechts Politisch motivierte Kriminalität - rechts PMK - links Politisch motivierte Kriminalität - links f. Welche strafprozessualen Folgen ergaben sich für die festgestellten Straftaten? Seite 14 von 35 Zu 5 f.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. g. Wie vielen Personen wurden, ggf. unter der Angabe des Grundes, der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt? Zu 5 g.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. h. Wie viele Einsatzkräfte waren in der Betreuung der Veranstaltung im Einsatz, insbesondere wie viele Einsatzkräfte ohne Uniformierung waren im Publikum anwesend? Zu 5 h.: Zum Schutz der Veranstaltung waren ursprünglich 75 Dienstkräfte der Polizei eingesetzt. Aufgrund verbaler Auseinandersetzungen zwischen den widerstreitenden politischen Lagern und einer daraus resultierend zunehmend aufgeheizten und aggressiven Stimmung unter den Anwesenden musste die Anzahl der Dienstkräfte auf insgesamt 226 erhöht werden. Ob davon Einsatzkräfte ohne Uniformierung anwesend waren, kann bei der Polizei Berlin nicht mehr nachvollzogen werden. i. Welche Versammlungslagen mit wie vielen Teilnehmer*innen haben sich vor und / oder nach der Veranstaltung ergeben? Zu 5 i.: Nach Beendigung der bezirklichen Veranstaltung wurden zwei Versammlungen angemeldet und durchgeführt. Bei einer handelte es sich um einen linksmotivierten Spontanaufzug mit ca. 100 Teilnehmenden. Dieser verlief durch den örtlichen Kiez. Die zweite war eine Spontankundgebung mit 30 Teilnehmenden aus dem rechtsmotivierten Bereich. Diese wurde unmittelbar vor der Schule am Rosenhain durchgeführt. 6. Wie bewertet der Senat das Auftauchen von Kreideparolen im Juli 2013 und den darauffolgenden Wochen, wie viele Strafanzeigen lagen diesbezüglich vor und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 6.: Im Rahmen des KPMD-PMK können ausschließlich Sachverhalte ausgewertet werden, bei denen der Inhalt des Schriftzuges als strafrechtlich relevant bewertet wurde. Das Aufbringen von Schriftzügen mit Kreide für sich genommen stellt keine Rechtsgutverletzung dar, da in einem solchen Fall keine Substanzverletzung im Sinne einer Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB vorliegt. Der Parameter „Kreide“ stellt keinen katalogisierten Wert im Rahmen des KPMD- PMK dar. Ersatzweise wurde automatisiert in den erfassten Sachverhaltsdarstellungen recherchiert. Seite 15 von 35 Fallaufkommen mit Tatmittel „Kreide“ in Marzahn-Hellersdorf 2013 Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 86a StGB Propaganda 20.07.2013 09:05:00 U-Bhf. Cottbusser Platz Hellersdorf Terrorismus-, Gewalt- und sonstige Delikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Propaganda Propagandadelikt Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1a.) verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu den Internetberichten über eine Verwendung von Buttersäure oder ähnlichen Reizstoffen auf dem ehemaligen Schulgelände in der Carola-Neher- Straße im Juli bis Oktober 2013; falls es ein solches Vorkommnis gab, welche Erkenntnisse bestehen zu Tätern, Struktur und Motivation und welche strafprozessualen Folgen sind zu verzeichnen? Zu 7.: Einem seinerzeit in den Medien thematisierten Hinweis auf einen vermeintlichen Buttersäureanschlag ist die Polizei Berlin nachgegangen. Die geführten Ermittlungen konnten eine derartige Straftat nicht bestätigen. 8. Welche Erkenntnisse bestehen zu einer unangekündigten Demonstration am 9. August 2013 in der Carola-Neher-Straße? a. Wie viele Teilnehmer*innen hatte diese Demonstration? Zu 8. und 8 a.: Die Versammlung begann mit 65 Teilnehmenden. Im Verlauf der Versammlung steigerte sich die Zahl der Teilnehmenden auf 95. b. Wer konnte als Versammlungsleiter behördlich festgestellt werden und welche strafprozessualen Folgen hatte die Leitung der Demonstration für die Person? Zu 8 b.: Die Versammlung wurde ca. 30 Minuten vor ihrem Beginn durch den späteren Versammlungsleiter bei der Polizei Berlin angekündigt. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 14 in Verbindung mit § 26 Nr. 2 VersG gegen den Versammlungsleiter eingeleitet. Eine namentliche Benennung der anmeldenden Privatpersonen ist unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht möglich. Hinsichtlich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1a.) verwiesen. c. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Vorbereitung dieser Demonstration und die Bewerbung unter den Teilnehmer*innen? Zu 8 c.: Seitens der BMH wurde über soziale Netzwerke zur Teilnahme aufgerufen. Seite 16 von 35 d. Mitglieder welcher rechtsextremen Strukturen und Parteien nahmen an dieser Demonstration teil? Zu 8 d.: Über die Zusammensetzung liegen hier keine Erkenntnisse vor. e. Wie viele Polizeibeamte wurden für die Begleitung im Demonstrationsverlauf eingesetzt? (Bitte um Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten.) Zu 8 e.: Im Rahmen der Einsatzdokumentation erfolgt grundsätzlich keine Erfassung der genauen Anzahl von Dienstkräften im Sinne der Fragestellung. Die Anzahl der insgesamt eingesetzten Dienstkräfte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dienststelle Anzahl der Dienstkräfte Direktion 6 68 LKA 6 2 f. Welche Straftaten wurden im Demonstrationsverlauf und während des Zu- und Abflusses der Teilnehmer*innen festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 8 f.: Fallaufkommen PMK - rechts anlässlich einer nicht angemeldeten Versammlung am 9. August 2013 in Marzahn-Hellersdorf Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 185 StGB sonstige 09.08.2013 18:18:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 111 StGB sonstige 09.08.2013 18:47:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 26 VersG sonstige 09.08.2013 19:08:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 09.08.2013 20:29:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf Terrorismus-, Gewalt- und Propagandadelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Zähldelikt“ VersG Versammlungsgesetz Spalte „Art“ sonstige sonstiges Delikt Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. g. Welche Redner*innen wurden festgestellt und wie sind die Äußerungen zu bewerten, nachdem die geplante Unterkunft abgebrannt werden sollte (vgl. AGH-Dokumentation, Inhaltsprotokoll VerfSch Seite 17 von 35 17/24, S. 6); insbesondere warum konnte die Demonstration danach fortgesetzt werden, welche strafprozessualen Folgen gab es für die Redner*innen und wie bewertet der Senat die Entscheidung der Polizei aus heutiger Sicht, die Durchführung der Demonstration auch nach diesen Redebeiträgen nicht zu unterbinden? Zu 8 g.: Eine namentliche Erfassung von Rednerinnen und Rednern auf einer Versammlung erfolgt grundsätzlich nicht. Aus der Versammlung heraus wurde von einer Person „das Heim abbrennen“ skandiert. Diese Aussage wurde als strafrechtlich relevante öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB eingestuft. Ein Strafermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinsichtlich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1a.) verwiesen. Eine Auflösung der Versammlung wäre nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz möglich und müsste als schwerwiegender Eingriff in Art. 8 des Grundgesetzes, der in seiner Ausprägung durch das Bundesverfassungsgericht überragende Bedeutung für die Meinungsfreiheit, die Demokratie und das Staatswesen an sich hat, angesehen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Auflösung entgegen des Wortlautes des § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz nicht nur auf Grund einer fehlenden oder verspäteten Anmeldung möglich ist, sondern nach herrschender Rechtsmeinung zusätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz, die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vorliegen müssen. Eine Gefahr solcher Art liegt, gemessen an der Wertigkeit der Versammlungsfreiheit, primär dann vor, wenn gegen strafrechtlich bewehrte Vorschriften verstoßen wird. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist eine Auflösung aber selbst dann nur zulässig, wenn es zu massiven Verstößen gegen Strafvorschriften kommt. Da bei vorliegender Versammlung lediglich vereinzelt Straftaten festzustellen waren und diese unterbunden wurden, war eine Auflösung der Versammlung nicht zu priorisieren. 9. Wie bewertet der Senat die Ereignisse um den Einzug der Geflüchteten in die Unterkunft in der Carola-Neher-Straße am 19. August 2013? a. Wie viele Straftaten unter Berücksichtigung der Phänomenbereiche wurden im örtlichen Bereich um die Unterkunft festgestellt und welche strafprozessuale Folgen hatten sie für die Täter? Zu 9. und 9 a.: Fallaufkommen PMK im Zusammenhang mit dem Einzug der Geflüchteten am 19. August 2013 in die Unterkunft Carola-Neher-Straße Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil PhB § 86a StGB Propaganda 19.08.2013 16:51:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB Propaganda 19.08.2013 19:40:00 Maxie-Wander- Str. Hellersdorf PMK -rechts § 125 StGB Gewalt 19.08.2013 19:45:00 Cottbusser Platz Hellersdorf PMK - links § 224 StGB Gewalt 19.08.2013 19:45:00 Cottbusser Platz Hellersdorf PMK - rechts § 90 StGB sonstige 19.08.2013 22:26:00 Zossener Str. Hellersdorf PMK - nicht zuzuordnen Seite 18 von 35 Terrorismusdelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung allgemeine Abkürzungen PhB Phänomenbereich Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt Propaganda Propagandadelikt sonstige sonstiges Delikt Spalte „PhB“ PMK - rechts Politisch motivierte Kriminalität - rechts PMK - links Politisch motivierte Kriminalität - links PMK - nicht zuzuordnen Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. b. Gab es im Nachgang zu diesem Tag eine Opfer- oder Beratungshilfe, insbesondere gegenüber den traumatisierten Geflüchteten? Zu 9 b.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 b. verwiesen. c. Welche rechtsextremen Strukturen und Parteien wurden im Nahbereich um die Unterkunft festgestellt? Zu 9 c.: Erkenntnisse über die genaue Zusammensetzung der Personenkreise liegen nicht vor. d. Welche Organisierungsvorleistung hinsichtlich der Störung der Anreise der Geflüchteten durch rechtsextreme Strukturen gab es und ab wann sind sie behördlich bekannt geworden? Zu 9 d.: Im Vorfeld der Eröffnung wurde nicht nur auf Facebook, sondern auch im direkten Umfeld der Unterkunft mit Plakaten, Flyern und Kreideschmierereien gegen die Flüchtlingsunterkunft gehetzt. e. Welche Straftaten wurden rund um den nahegelegenen Imbiss „Viwa“ und im Bahnhofsbereich des U-Bahnhof Cottbusser Platz bekannt, welchen Phänomenbereichen sind sie zuzuordnen und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 9 e.: Es wurde das Fallaufkommen rund um den U-Bahnhof Cottbusser Platz zugrunde gelegt. Seite 19 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil PhB § 86a StGB Propaganda 06.05.2013 15:45:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB Propaganda 20.05.2013 22:00:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB Propaganda 17.06.2013 09:30:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB Propaganda 20.07.2013 09:05:00 U-Bhf. Cottbusser Platz Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB Propaganda 22.07.2013 09:30:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts KUG sonstige 01.08.2013 11:53:00 Klingenthaler Str. Hellersdorf PMK - links § 185 StGB sonstige 09.08.2013 18:18:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 111 StGB sonstige 09.08.2013 18:47:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 26 VersG sonstige 09.08.2013 19:08:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 86a StGB PropagandaS 09.08.2013 19:26:00 John-Heartfield- Str. Hellersdorf PMK - nicht zuzuordnen § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 19:05:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - links § 224 StGB Gewalt 20.08.2013 22:45:00 John-Heartfield- Str. Hellersdorf PMK - links § 86a StGB Propaganda 30.08.2013 10:30:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 303 StGB sonstige 03.09.2013 00:20:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - rechts § 111 StGB sonstige 10.09.2013 23:59:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts § 140 StGB sonstige 10.09.2013 23:59:00 Schneeberger Str. Hellersdorf PMK - rechts § 27 VersG sonstige 26.10.2013 13:08:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 26.10.2013 13:10:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 26.10.2013 13:15:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 26.10.2013 14:00:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf PMK - links Legende: Abkürzung Bezeichnung allgemeine Abkürzungen PhB Phänomenbereich Seite 20 von 35 Spalte „Zähldelikt“ KUG Kunsturheberrechtsgesetz VersG Versammlungsgesetz Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt Propaganda Propagandadelikt PropagandaS Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation1 sonstige sonstiges Delikt Spalte „PhB“ PMK - rechts Politisch motivierte Kriminalität - rechts PMK - links Politisch motivierte Kriminalität - links PMK - nicht zuzuordnen Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. f. Welche Stellung besaß 2013 der Viwa-Imbiss in der rechtsextremen Szene in Marzahn-Hellersdorf und Mitglieder welcher Strukturen und Parteien konnten an dem Tag dort angetroffen werden? Zu 9 f.: Zu den Besuchenden des Lokals Viwa-Imbiss gehörten auch Angehörige der rechtsextremistischen Szene. Es handelt sich jedoch nicht um einen originären rechtsextremistischen Treffort. Nach hiesiger Erkenntnis waren am 19. August 2013 insbesondere Angehörige des „Netzwerks Freie Kräfte“, der BMH und der NPD anwesend. 10. Welche Straftaten wurden bei den Kundgebungen der NPD am 20. August 2013, von Pro Deutschland am 21. August 2013 und der NPD am 24. August 2013 in jeweils welchen Phänomenbereichen festgestellt und welche strafprozessualen Folgen ergaben sich daraus? Zu 10.: Fallaufkommen im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen am 20., 21. und 24. August 2013 in Marzahn-Hellersdorf Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil PhB § 125 StGB Gewalt 20.08.2013 19:43:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 20:50:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - rechts § 226 StGB Gewalt 20.08.2013 21:15:00 Stendaler Str. Hellersdorf PMK - links § 223 StGB Gewalt 20.08.2013 21:20:00 Stendaler Str. Hellersdorf PMK - rechts § 223 StGB Gewalt 24.08.2013 Hellersdorfer Str. Hellersdorf PMK - links 1 Gemäß dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ werden bestimmte Tatbestände, wie zum Beispiel der § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Seite 21 von 35 Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil PhB 16:52:00 § 125 StGB Gewalt 24.08.2013 16:53:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links § 224 StGB Gewalt 24.08.2013 17:15:00 Stendaler Str. Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 24.08.2013 17:28:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links § 224 StGB Gewalt 24.08.2013 17:40:00 Fritz-Lang-Str. Hellersdorf PMK - links § 223 StGB Gewalt 24.08.2013 17:49:00 Kurt-Weill-Gasse Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 24.08.2013 17:50:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links § 125 StGB Gewalt 24.08.2013 18:35:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links § 27 VersG sonstige 24.08.2013 18:48:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf PMK - links Terrorismus- und Propagandadelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung allgemeine Abkürzungen PhB Phänomenbereich Spalte „Zähldelikt“ Gewalt Gewaltdelikt Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt sonstige sonstiges Delikt Spalte „PhB“ PMK - rechts Politisch motivierte Kriminalität - rechts PMK - links Politisch motivierte Kriminalität - links PMK - nicht zuzuordnen Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse bestehen zu einem Vorfall am 22. August 2013 in den frühen Morgenstunden an einer Dauerkundgebung in der Carola-Neher-Straße, bei dem es zu Einschüchterungen der Mahnwachen-Teilnehmer*innen gekommen sein soll? a. Wie viele Beteiligte aus der rechtsextremen Szene wurden festgestellt? b. Wie viele Beteiligte aus dem Bereich Organisierte Kriminalität / Rocker wurden festgestellt? c. Welche Straftaten wurden gegen die Teilnehmer*innen der Mahnwache oder in deren Umfeld in diesem Zusammenhang festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 11., 11 a. bis c.: Ein solcher Vorfall ist bei der Polizei Berlin für den 22. August 2013 nicht registriert. Seite 22 von 35 d. Welche Straftaten wurden im Umfeld des ehemaligen Schulgeländes in der Carola-Neher-Straße / Maxi-Wander-Straße festgestellt (bzw. sich gegen das Gelände und die dort lebenden Menschen) und welche strafprozessualen Folgen sind zu verzeichnen? Zu 11 d.: Als Abfrageparameter im KPMD-PMK für das „Umfeld des ehemaligen Schulgeländes in der Carola-Neher-Straße“ wurden die Kontaktbereiche (KOB) 6306, 6307, 6308, 6311, 6314, 6315, 6316, 6317 und 6318 zugrunde gelegt. Fallaufkommen PMK - rechts im Umfeld Carola-Neher-Str. 65 mit Tatzeit 22. August 2013 Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 304 StGB sonstige 22.08.2013 07:30:00 Tangermünder Str. Hellersdorf Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Art“ sonstige sonstiges Delikt Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen e. Sind die Internetberichte zutreffend, nach denen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Vandalen“ an dem Vorfall beteiligt waren? f. Sind die Internetberichte zutreffend, dass ein rechtsextremer Musiker an dem Vorfall beteiligt war; wenn ja, welchen Band-Strukturen gehört er an, war er 2013 wohnhaft im Bezirk und welche weiteren Erkenntnisse liegen zu ihm vor? Zu 11 e. und 11 f.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 11 a. – 11 c. verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse bestehen zu den rechtsextremen Versammlungen am 26. Oktober 2013, jeweils ausgehend vom U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße? a. Wie viele Teilnehmer*innen hatten diese Demonstrationen jeweils und, soweit bekannt, aus welchen Bundesländern kamen sie? Zu 12. und 12 a.: Am 26. Oktober 2013 wurden zwei Versammlungen mit den Themen „Tag der Meinungsfreiheit – für Identität, Mitbestimmungsrecht und Zukunft“ und „Gegen Repression der BRD“ sowie diverse Gegenversammlungen im Bereich des U- Bahnhofs Neue Grottkauer Straße durchgeführt. Am erstgenannten durch die „Bürgerinitiative Hellersdorf“ angemeldeten Aufzug beteiligten sich in der Spitze bis zu 140 Personen. Diese kamen aus Berlin, dem Land Brandenburg und Thüringen. 85 Personen konnten der rechten Szene zugeordnet werden. Nach Beendigung dieser Versammlung verblieben die 85 der rechten Szene zuzuordnenden Personen vor Ort und bildeten die Teilnehmenden der Versammlung „Gegen Repression der BRD“. Seite 23 von 35 b. Wie viele Straftaten durch die Teilnehmer*innen wurden jeweils im Versammlungsverlauf festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 12 b.: Im Zusammenhang mit Versammlungen am 26. Oktober 2013 in Marzahn- Hellersdorf wurden im Phänomenbereich PMK - rechts keine Fälle registriert. c. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Vorbereitung der zeitlich ersten Demonstration und die Bewerbung unter den Teilnehmer*innen; insbesondere durch welche Personenzusammenhänge oder Parteien wurde die Vorbereitung der Demonstration und die Bewerbung in sozialen Medien und auf Flugblättern getragen? Welche Erkenntnisse hat der Senat außerdem über die zweite Demonstration insbesondere hinsichtlich eines eventuellen spontanen Charakters oder einer vorbereiteten Ausweichdemonstration und wie bewertet er dieses Agieren rechtlich aus heutiger Sicht? Zu 12 c.: Die Mobilisierung zur ersten angemeldeten Demonstration erfolgte unter anderem in sozialen Netzwerken durch NPD, BMH und Angehörige des „Netzwerks Freie Kräfte“. Nach blockadebedingter vorzeitiger Beendigung der ersten Demonstration meldete der damalige NPD-Landesvorsitzende den Spontanaufzug an (siehe Antwort zu 12. und 12 a.. d. Mitglieder welcher rechtsextremen Strukturen und Parteien nahmen an dieser Demonstration teil? Zu 12 d.: An der Demonstration nahmen Angehörige der NPD, dem Netzwerk Freie Kräfte, der BMH und subkulturelle Rechtsextremisten teil. e. Wie viele Polizeibeamte wurden für die Begleitung im Demonstrationsverlauf eingesetzt? (Soweit möglich mit Aufschlüsselung.) Zu 12 e.: Im Rahmen der Einsatzdokumentation erfolgt grundsätzlich keine Erfassung der genauen Anzahl von Dienstkräften im Sinne der Fragestellung. Die Gesamtzahl der Dienstkräfte, die im Rahmen der Versammlungen und den dazu angemeldeten Gegenversammlungen eingesetzt waren, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dienststelle Anzahl der Dienstkräfte Polizeiführerin/Polizeiführer 1 Befehlsstelle 28 Direktion 6 81 Direktion Zentrale Aufgaben 308 Direktion 1 62 Direktion 2 62 Direktion 3 21 Direktion 5 63 Alarmhundertschaft 1 45 Seite 24 von 35 Alarmhundertschaft 6 73 LKA 5 5 LKA 6 28 auswärtige Kräfte 84 Antikonfliktteam 17 Taktischer Lautsprechertrupp 2 Zentrale Serviceeinheit 34 weitere Unterstützungskräfte 10 Entscheidungsbeamte Freiheitsentzug 3 f. Welche Straftaten wurden während des Zu- und Abflusses der Teilnehmer*innen festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 12 f.: Im Zusammenhang mit Versammlungen am 26. Oktober 2013 in Marzahn- Hellersdorf wurden im Phänomenbereich PMK - rechts keine Fälle registriert. g. Welche Redner*innen wurden festgestellt und wurden in den Reden strafrechtlich relevante Aussagen festgestellt, ggf. welche strafprozessualen Folgen sind zu verzeichnen? Zu 12 g.: Eine namentliche Erfassung von Rednerinnen und Rednern auf einer Versammlung erfolgt grundsätzlich nicht. Strafrechtlich relevante Aussagen sind nicht bekannt geworden. 13. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Angriffen auf Mandatsträger*innen, Parteiimmobilien und Abgeordnetenimmobilien mit rechtsextremen Hintergründen für das Jahr 2013? Zu 13.: Straftaten zum Nachteil von Mandatsträgerinnen und Mandatsträger können für das Jahr 2013 nicht ausgewertet werden, da zu diesem Zeitpunkt zu geschädigten Personen keine ausgeübten Tätigkeiten, gesellschaftliches Engagement oder Ähnliches erfasst wurden. Das entsprechende Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“ wurde erst zum 1. Januar 2016 eingeführt. Als Abfrageparameter zu „Angriffen“ auf Parteiimmobilien und Abgeordnetenimmobilien wurden bei der Recherche im KPMD-PMK diejenigen Sachverhalte der PMK zugrunde gelegt, bei denen als angegriffenes Objekt der Katalogbegriff „Parteigebäude“ erfasst wurde. Eine detaillierte Erfassung, ob es sich um ein Partei- oder Abgeordnetenbüro handelt, erfolgt im KPMD-PMK nicht. Für das Jahr 2013 wurde im Bezirk Marzahn-Hellersdorf kein entsprechender Fall registriert. 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu „Streife laufenden“ Personengruppen und / oder „Streife fahrenden“ PKWs um Einrichtungen für Asylbewerber*innen für das Jahr 2013; insbesondere wie viele Personengruppen oder PKWs inkl. Insassen wurden festgestellt, aus welchen Bundesländern kamen die PKWs und welche gefahrenabwehrrechtlichen oder strafprozessualen Maßnahmen wurden ergriffen? Seite 25 von 35 Zu 14.: Im Herbst 2013 wurde auf einer Internetseite ein Beitrag festgestellt, in welchem zur Bildung einer Bürgerwehr aufgerufen wurde. In der Folge wurden strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen geprüft und schließlich gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen initiiert, die in der Löschung des entsprechenden Beitrags mündeten. Erkenntnisse, dass es im Kontext zu diesem Aufruf tatsächlich zur Bildung von Bürgerwehren kam, liegen der Polizei Berlin nicht vor. Bezüglich der gefahrenabwehrrechtlichen bzw. strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zu der rechtsextremen Gruppierung „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ (BMH) und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf? Zu 15.: Die „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ beziehungsweise die Nachfolgeinitiative „Bürgerbewegung Hellersdorf“ formierte sich im Jahr 2013 und begann gegen die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Marzahn-Hellersdorf zu protestieren. Durch das gezielte Schüren von Ängsten in der Bevölkerung wurde zu Beginn der Proteste eine Mobilisierung von Teilen der Bevölkerung mit Personenanzahlen im unteren dreistelligen Bereich erreicht. Handelnde Personen der Initiative konnten der rechten Szene zugeordnet werden. Mittlerweile kann ein fast vollständiges Erliegen konstatiert werden. a. Welche Personen gründeten die Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf und wie lief die Gründung nach behördlichen Erkenntnissen ab? Zu 15 a.: Öffentlich trat die „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ erstmals Anfang Juli 2013 mit dem Flugblatt „Asylbewerberheim in Marzahn-Hellersdorf Verhindern!“ in Erscheinung. Konkrete Erkenntnisse zu den Umständen der Gründung liegen nicht vor. b. Wie viele Mitglieder hatte die Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf; wie viele davon wurden davor als rechtsextrem geführt und wie viele wurden danach als rechtsextrem geführt? c. Wie viele Mitglieder waren 2013 außerdem der NPD, der „Die Rechte“ oder „Pro Deutschland“ zuordenbar? d. Wie viele Mitglieder entstammten der ehemaligen „Kameradschaft Marzahn-Hellersdorf“? e. Wie viele Mitglieder waren damals oder heute der Reichsbürgerszene zuordenbar gewesen? f. Wie viele Mitglieder sind 2013 der Organisierten Kriminalität und / oder der Rockerszene zu zuordnen; wie viele Mitglieder sind 2013 als Sicherheitsdienstleister tätig gewesen, wie viele Mitglieder wurden als gewaltbereite Fans (Hooligans oder Ultras) von jeweils welchen Vereinen geführt? g. Waren Mandatsträger*innen als Mitglied der BMH festzustellen? h. Wurden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder der Berufsfeuerwehr als BMH-Mitglieder festgestellt? Zu 15 b. bis 15 h.: Es handelte sich um ein virtuelles und gesichtsloses Netzwerk. Neben einigen bekannten Personen sind die Anhängenden der BMH im virtuellen Raum verblieben und daher unbekannt. Unter den Angehörigen der BMH waren auch Personen, die vorher nicht als Seite 26 von 35 Rechtsextremisten bekannt waren. Mit Blick auf die weitgehend unbekannte Anhängerstruktur ist eine Aufschlüsselung im Sinne der Anfrage nicht möglich. i. Wurden Beamte oder Angestellte der Ordnungsbehörden von Berlin, Bund oder anderen Ländern als Mitglieder der BMH oder als Kontaktpersonen zu Mitgliedern der BMH festgestellt; insbesondere welche Straf- oder Disziplinarverfahren ergaben sich aus diesem Kontext, ggf. welche strafprozessualen oder disziplinarischen Maßnahmen wurden ergriffen und zu welchem Abschluss kamen diese Verfahren? Zu 15 i.: Hier liegen Erkenntnisse zu einem eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen vor. Hinsichtlich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. j. Ist die mediale Behauptung korrekt, dass ein Mitglied der BMH als IT-Mitarbeiter in einem Jobcenter des Bezirks arbeitete; wenn dass der Fall ist, welche Erkenntnisse hat der Senat über den Missbrauch dieser Funktion, Datenentwendung sowie strafprozessuale Maßnahmen und dienstrechtliche Konsequenzen? Zu 15 j.: Nein. k. Wie viele Mitglieder sind dem ehemaligen Umfeld des NSU zuordenbar? Zu 15 k.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. l. Wie viele Mitglieder sind dem Netzwerk „NW Berlin“ zuzuordnen gewesen und sind dem Senat Fälle bekannt, in denen auf die Ressourcen der Gruppe, insbesondere der „Anti-Antifa-Datenbank“, zurückgegriffen wurde? Zu 15 l.: Siehe Antwort zu Frage 15 b.. m. Welche Verbindungen hatte die BMH zu anderen rechtsextremen und/oder asylfeindlichen Initiativen in Berlin und wie gestalteten sich diese Verbindungen konkret aus? Zu 15 m.: Zumindest virtuelle Kontakte zwischen BMH und rechtsextremistischen Parteien (NPD und „Die Rechte“), dem „Netzwerk Freie Kräfte“ sowie subkulturellen Rechtsextremisten waren feststellbar. Darüber hinaus gab es eine Vielzahl von „Nein-zum-Heim“-Profilen/-Seiten in sozialen Netzwerken, die wechselseitig aufeinander Bezug nahmen. n. Welche Personen administrierten die Facebook-Seite und den Twitter-Account sowie die spätere Webseite der Gruppe und in welchen Personenzusammenhängen waren sie neben der BMH ehemals oder zeitgleich aktiv? Zu 15 n.: Mit der Frage werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ nach § 7 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft Seite 27 von 35 werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz, dem die Fragestellerin angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. o. Wie viele und welche Strafanzeigen wurden aufgrund der Veröffentlichungen auf der BMH- Facebook-Seite oder anderen Publikationsmedien der Gruppe registriert, wie viele davon sind strafprozessual abgeschlossen und wie viele noch offen? Zu 15 o.: Folgende Fälle wurden im Zusammenhang mit sozialen Medien der „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ im Jahr 2013 bekannt: Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 111 StGB sonstige 10.07.2013 10:30:00 Rabensteiner Str. Marzahn § 240 StGB sonstige 19.07.2013 12:00:00 Hans-Fallada-Str. Biesdorf § 240 StGB sonstige 19.07.2013 02:00:00 Alt-Biesdorf Biesdorf Terrorismus-, Gewalt- und Propagandadelikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Art“ sonstige sonstiges Delikt Bezüglich der strafprozessualen Folgen wird auf die Beantwortung der Frage 1 a. verwiesen. p. Woher bezog die BMH nach Erkenntnissen des Senats auf ihren Seiten veröffentlichte Bild- und Videoaufnahmen? Zu 15 p.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. q. Welche Straftaten wurden durch Mitglieder der Gruppe, in ihrem Namen oder in ihrem Kontext verübt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 15 q.: Zur Beantwortung können nur Fälle zugrunde gelegt werden, zu denen Tatverdächtige bekannt wurden. Zu politisch motivierten Straftaten im Jahr 2013 in Marzahn-Hellersdorf mit Organisationsbezug „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Marzahn-Hellersdorf e.V.“ liegen im KPMD-PMK keine Erkenntnisse vor. r. Welche öffentlichen Veranstaltungen werden in Organisation und Bewerbung der BMH und ihren Mitgliedern in 2013 oder 2014 zugeschrieben? Zu 15 r.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Seite 28 von 35 s. Welche internen Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten und Reisen wurden durch die Mitglieder der BMH in 2013 oder 2014 durchgeführt? Zu 15 s.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. t. An welchen Veranstaltungen nahmen Vertreter oder Mitglieder der BMH in 2013 und 2014 berlinund /oder bundesweit teil und in welcher Funktion traten sie ggf. auf? Zu 15 t.: Siehe hierzu Antwort zu Frage 15 b.. u. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich einer möglichen Radikalisierung der Mitglieder der BMH, sowohl inhaltlich als auch in den Straftaten, die im Gruppenkontext begangen wurden? Zu 15 u.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. v. Welche Rolle nahmen die weiblichen Mitglieder der BMH nach Erkenntnissen des Senats in der Gruppe und den Aktivitäten der Gruppe ein? Zu 15 v.: Eine spezifische Rollenverteilung nach Geschlechtern in der BMH konnte nicht festgestellt werden. Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 15 b.. w. Welche behördliche Unterstützung und Beratung wurde den Betroffenen von Rechtsgutverletzungen der BMH angeboten und wie wurden diese Angebote im Nachgang bis heute evaluiert und verändert bzw. falls keine Evaluierung erfolgte, plant der Senat diese noch? Zu 15 w.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 b. verwiesen. 16. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zum Verein „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Marzahn-Hellersdorf e.V.“ (Registernummer: VR 32751 B) und sein Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? a. Wie viele Mitglieder umfasste der Verein 2013, wie viele 2014? b. Wie viele Mitglieder sind dem Senat als rechtsextrem bekannt? Zu 16., 16 a. und b.: Über die Ausführungen in den Antworten auf die Kleinen Anfragen DS 17/12500 und DS 17/12582 hinaus, liegen hier keine Erkenntnisse vor. c. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 16 c.: Es können nur Fälle zugrunde gelegt werden, zu denen Tatverdächtige bekannt wurden. Zu politisch motivierten Straftaten im Jahr 2013 in Marzahn-Hellersdorf mit Organisationsbezug „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Marzahn-Hellersdorf e.V.“ liegen im KPMD-PMK keine Erkenntnisse vor. d. Welche Einschätzung hat der Senat aus heutiger Kenntnis zu (fortgesetzten Rolle) seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung um die Aufnahme von Geflüchteten in Marzahn- Hellersdorf? Seite 29 von 35 Zu 16 d.: Siehe hierzu Antwort zu den Fragen 16., 16 a. und b.. 17. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zu Pro Deutschland und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Zu 17.: Pro Deutschland beteiligte sich mit mehreren Kundgebungen an den rechtsextremistischen Protesten gegen das Flüchtlingsheim in Hellersdorf. a. Wie viele Mitglieder umfasste Pro Deutschland in Marzahn-Hellersdorf in 2013? Zu 17 a.: Über die personelle Stärke des Kreisverbands Marzahn-Hellersdorf liegen keine Erkenntnisse vor. b. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 17 b.: Soweit dieser polizeilich bekannt wird, erfasst die Polizei Berlin im KPMD-PMK zum Tatverdächtigen einen Organisationsbezug, gegliedert nach Mitglied und Unterstützer. Dieser wird hier als Auswertekriterium im Sinne der Fragestellung herangezogen. Zu politisch motivierten Straftaten im Jahr 2013 in Marzahn-Hellersdorf mit Organisationsbezug Pro Deutschland liegen im KPMD-PMK keine Erkenntnisse vor. c. Welche Einschätzung hat der Senat aus heutiger Kenntnis zu (fortgesetzten Rolle) seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung um die Aufnahme von Geflüchteten in Marzahn- Hellersdorf? Zu 17 c.: Größere öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, gelang der Partei zu keinem Zeitpunkt. Speziell in Hellersdorf blieb Pro Deutschland mit ihren wenigen Anhängern bestenfalls eine Randnotiz der dortigen Vorkommnisse. 18. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zur AfD und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? a. Wie viele Mitglieder umfasste die AfD in Marzahn-Hellersdorf in 2013? Zu 18. und 18 a.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. b. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 18 b.: Soweit dieser polizeilich bekannt wird, erfasst die Polizei Berlin im KPMD-PMK zum Tatverdächtigen einen Organisationsbezug, gegliedert nach Mitglied und Unterstützer. Dieser wird hier als Auswertekriterium im Sinne der Fragestellung herangezogen. Zu politisch motivierten Straftaten im Jahr 2013 in Marzahn-Hellersdorf mit Organisationsbezug „Alternative für Deutschland“ (AfD) liegen im KPMD-PMK keine Erkenntnisse vor. Seite 30 von 35 c. Welche Einschätzung hat der Senat aus heutiger Kenntnis zu (fortgesetzten Rolle) seiner Mitglieder in der politischen Auseinandersetzung um die Aufnahme von Geflüchteten in Marzahn- Hellersdorf? Zu 18 c.: Die Haltung der AfD zum Thema Geflüchtete wird u.a. auf der Facebookseite https://de-de.facebook.com/afd.marzahn.hellersdorf/ unmissverständlich dargestellt. 19. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zur NPD und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Zu 19.: Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf war im Jahr 2013 einer der Aktionsschwerpunkte der NPD. Dies wurde insbesondere durch zahlreiche Kundgebungen sowie eine enge Kooperation mit der Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf deutlich, die soweit führte, dass nahezu textgleiche Flugblätter von NPD und BMH verteilt wurden. a. Wie viele Mitglieder umfasste die NPD in Marzahn-Hellersdorf 2013? Zu 19 a.: 2013 hatte der Berliner Landesverband der NPD 230 Mitglieder. Die Stärke des Kreisverbands Marzahn-Hellersdorf lag damals im unteren zweistelligen Bereich. b. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder der NPD in Marzahn-Hellersdorf für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 19 b.: Soweit dieser polizeilich bekannt wird, erfasst die Polizei Berlin im KPMD-PMK zum Tatverdächtigen einen Organisationsbezug, gegliedert nach Mitglied und Unterstützer. Dieser wird hier als Auswertekriterium im Sinne der Fragestellung herangezogen. Im KPMD-PMK wurden folgende Fälle von Unterstützern mit Organisationsbezug NPD registriert: Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 86a StGB Propaganda 30.08.2013 22:15:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 185 StGB sonstige 24.08.2013 17:30:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf WaffG sonstige 24.08.2013 16:30:00 Alice-Salomon-Platz Hellersdorf § 303 StGB sonstige 14.09.2013 17:10:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf § 303 StGB sonstige 14.09.2013 17:10:00 Carola-Neher-Str. Hellersdorf Terrorismus- und Gewaltdelikte waren nicht zu verzeichnen. Seite 31 von 35 Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Zähldelikt“ WaffG Waffengesetz Spalte „Art“ Propaganda Propagandadelikt sonstige sonstiges Delikt c. Wie viele Mitglieder der NPD in Marzahn-Hellersdorf sind dem (ehemaligen) Umfeld des NSU zuordenbar? d. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Partei in Marzahn-Hellersdorf sind Combat 18 zuordenbar? e. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Partei in Marzahn-Hellersdorf sind weiteren rechtsterroristischen Gruppen zuordenbar? f. Welche öffentlichen Veranstaltungen hat die NPD in Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert und verantwortet? Zu 19 c. – 19 f.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. g. Welche internen Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten hat die NPD in Marzahn-Hellersdorf oder mit mehrheitlich Mitgliedern aus Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert? Zu 19 g.: Mit der Frage werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ nach § 7 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz, dem die Fragestellerin angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. 20. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zu „Die Rechte“ und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Zu 20.: Der Berliner Landesverband der Partei „Die Rechte“ wurde am 15. September 2013 gegründet. Ein maßgeblicher Aktionsschwerpunkt der Partei lag später in Marzahn- Hellersdorf. a. Wie viele Mitglieder umfasste die „Die Rechte“ in Marzahn-Hellersdorf 2013? Zu 20 a.: Für Marzahn-Hellersdorf sind keine Kreisverbandsstrukturen bekannt. b. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder der „Die Rechte“ in Marzahn-Hellersdorf für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 20 b.: Soweit dieser polizeilich bekannt wird, erfasst die Polizei Berlin im KPMD-PMK zum Tatverdächtigen einen Organisationsbezug, gegliedert nach Mitglied und Seite 32 von 35 Unterstützer. Dieser wird hier als Auswertekriterium im Sinne der Fragestellung herangezogen. Im KPMD-PMK wurde folgender Fall eines Mitglieds mit Organisationsbezug „Die Rechte“ registriert: Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 224 StGB Gewalt 19.08.2013 19:45:00 Cottbusser Platz Hellersdorf Terrorismus-, Propaganda- und sonstige Delikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt c. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf sind dem (ehemaligen) Umfeld des NSU zuordenbar? d. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Partei in Marzahn-Hellersdorf sind Combat 18 zuordenbar? e. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Partei in Marzahn-Hellersdorf sind weiteren rechtsterroristischen Gruppen zuordenbar? Zu 20 c. – 20 e.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. f. Welche öffentlichen Veranstaltungen hat die „Die Rechte“ in Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert und verantwortet? Zu 20 f.: Veranstaltungen, die die Partei „Die Rechte“ 2013 in Marzahn-Hellersdorf organisiert oder verantwortet hatte, sind hier nicht bekannt. Allerdings beteiligten sich die Mitglieder der Partei „Die Rechte“ auch an den rechtsextremistischen Protesten gegen das neu eröffnete Flüchtlingsheim in Hellersdorf. g. Welche internen Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten hat die „Die Rechte“ in Marzahn- Hellersdorf oder mit mehrheitlich Mitgliedern aus Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert? Zu 20 g.: Der Berliner Landesverband wurde erst im September 2013 gegründet und verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine Strukturen in Marzahn-Hellersdorf. Es liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten der Partei im Jahr 2013 in Marzahn-Hellersdorf vor. 21. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus heutiger Perspektive zu den Freien Kameradschaften und Autonomen Nationalisten und ihr Wirken im Jahre 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf? Zu 21.: Die Freien Kameradschaften und die „Autonomen Nationalisten“ wirkten als das so genannte „Netzwerk Freie Kräfte“ an den Protesten gegen die Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2013 mit. Seite 33 von 35 a. Wie viele Mitglieder und / oder Sympathisanten umfasste diese Gruppierungen in Marzahn- Hellersdorf 2013? Zu 21 a.: Marzahn-Hellersdorf ist einer der Schwerpunkte des „Netzwerks Freie Kräfte“. Die Anzahl der Anhängenden des Netzwerks lag 2013 dort im mittleren zweistelligen Bereich. b. Welche Straftaten wurden durch die Mitglieder oder Sympathisanten dieser Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf für 2013 festgestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten diese? Zu 21 b.: Soweit dieser polizeilich bekannt wird, erfasst die Polizei Berlin im KPMD-PMK zum Tatverdächtigen einen Organisationsbezug, gegliedert nach Mitglied und Unterstützer. Dieser wird hier als Auswertekriterium im Sinne der Fragestellung herangezogen. Im KPMD-PMK wurde folgender Fall eines Unterstützers mit Organisationsbezug „Freien Kräfte Berlin-Neukölln“ (FKBN) registriert: Zähldelikt Art Tatzeit Straße Ortsteil § 223 StGB Gewalt 24.08.2013 Stendaler Brücke Hellersdorf Terrorismus-, Propaganda- und sonstige Delikte waren nicht zu verzeichnen. Legende: Abkürzung Bezeichnung Spalte „Art“ Gewalt Gewaltdelikt c. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf sind dem (ehemaligen) Umfeld des NSU zuordenbar? d. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf sind Combat 18 zuordenbar? e. Wie viele Mitglieder oder Sympathisanten dieser Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf sind weiteren rechtsterroristischen Gruppen zuordenbar? Zu 21 c. – 21 e.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. f. Welche öffentlichen Veranstaltungen haben diese Gruppen in Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert und verantwortet? Zu 21 f.: Öffentliche Aktivitäten fanden nahezu ausschließlich unter dem Label einer Partei statt. Mit Ausnahme einer Spontandemonstration im Anschluss an eine NPD- Kundgebung am 24. August fand 2013 keine Veranstaltung statt, die direkt dem „Netzwerk Freie Kräfte“ zuzurechnen gewesen wäre. g. Welche internen Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten hat diese Gruppierungen in Marzahn-Hellersdorf oder mit mehrheitlich Mitgliedern aus Marzahn-Hellersdorf 2013 organisiert? Seite 34 von 35 Zu 21 g.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 22. Welche dedizierten Trefforte der rechtsextremen oder asylfeindlichen Personenzusammenhänge wurden 2013 in Marzahn-Hellersdorf genutzt? (Mit Bitte um Angabe von Name, Straße, Ortsteil und Art des Ortes.) Zu 22.: Dedizierte Trefforte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind nicht bekannt. 23. Welche öffentlich zugänglichen Trefforte wurden auch, aber nicht ausschließlich durch rechtsextreme oder asylfeindliche Personenzusammenhänge 2013 in Marzahn-Hellersdorf genutzt? (Mit Bitte um Angabe von Name, Straße, Ortsteil und Art des Ortes.) Zu 23.: Der Senat ist bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen gehalten, das Recht der Abgeordneten auf Information und das Recht der von der Fragestellung betroffenen Bürger und Bürgerinnen auf informationelle Selbstbestimmung und weitere Grundrechte abzuwägen. Dem Senat ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, personenbezogene Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Gewerbetreibende, die keiner extremistischen Szene zugerechnet werden können, allerdings in Einzelfällen geschäftlich mit Extremisten zu tun haben. 24. Welche Konzerte, Feiern, Schulungstreffen oder andere Zusammenkünfte der rechtsextremen Szene wurden 2013 in Marzahn-Hellersdorf veranstaltet? a. Welche Orte und Immobilien wurden dafür genutzt? (Mit Bitte um Angabe von Name, Straße, Ortsteil und Art des Ortes.) b. Wie viele Teilnehmer*innen konnten jeweils festgestellt werden? c. Welche Bands, Einzelinterpreten, Referenten o.ä. traten in diesem Rahmen jeweils auf? d. Welche Personenzusammenhänge, Gruppen oder Parteistrukturen waren für die Organisierung verantwortlich; gab es eine organisatorische Beteiligung von ggf. welchen Rocker-Gruppierungen oder Fußball-Gruppierungen oder Personenspektren, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden konnten? Zu 24. und 24 a. - d.: Außer rechtsextremistischen Demonstrationen sind für 2013 keine weiteren rechtsextremistischen Veranstaltungen in Marzahn-Hellersdorf bekannt geworden. e. Welche Straftaten wurden während der Veranstaltungen sowie bei An- und Abreise oder im Umfeld der Veranstaltungen festgestellt werden und welche strafprozessualen Folgen hatten sie? Zu 24 e.: Im Rahmen des KPMD-PMK können politisch motivierte Straftaten im Kontext zu konkreten Veranstaltungen nur ausgewiesen werden, wenn ein örtlicher und zeitlicher Bezug bekannt ist. 25. Wie viele Anzeigen 2013 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden durch Rechtsextreme aufgegeben, wie oft wurde durch die Anzeigenersteller oder ihre rechtliche Vertretung ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt und welche strafprozessualen Folgen hatten die Anzeigen? Zu 25.: Die politische Einstellung der Person des Anzeigenden wird bei Anzeigenaufnahme nicht durch die Polizei Berlin erhoben. Seite 35 von 35 Eine zur Beantwortung durchzuführende Einzelauswertung zu allen Personen, denen im polizeilichen Vorgangssystem POLIKS der personengebundene Hinweis “Politisch motivierter Straftäter“ mit der Ausprägung „PMK - rechts“ zugeordnet wurde, ist nicht möglich. Berlin, den 11. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12799 S18-12799