Drucksache 18 / 12 800 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Hygieneversorgung für obdachlose Menschen in Berlin - Zugang zu Duschen und Toiletten und Antwort vom 08. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Fadime Topaç (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12800 vom 27.11.2017 über Hygieneversorgung für obdachlose Menschen in Berlin - Zugang zu Duschen und Toiletten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Hygieneangebote (Duschen und Toiletten) gibt es speziell für obdachlose Menschen in Berlin (sortiert nach Bezirken, Trägern, Anzahl der Duschen und Toiletten nach Geschlecht mit Berücksichtigung des 3. Geschlechts sowie Informationen zu Kosten und Barrierefreiheit)? Hat der Senat Informationen über die Nutzung dieser Angebote? Wenn ja, wie stark werden diese Angebote frequentiert? 2. Hält der Senat das Angebot für ausreichend? Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots sind geplant? 3. Gibt es ein zugrundeliegendes gesamtstädtisches Gesamtkonzept zur Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen? Wenn ja, bitte ausführen. Wenn ein Gesamtkonzept geplant ist, bitte um Angabe, wann die zeitliche Umsetzung erfolgen soll. Wenn nein, warum nicht und wie wird die Notwendigkeit vom Senat eingeschätzt? 4. Wurde bzw. wird von Seiten des Senates geprüft, inwieweit bereits bestehende Infrastrukturen für die Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen genutzt werden können (z.B. Zugang zu den Sanitäranlagen von Sporthallen oder Schwimmbädern zu bestimmten Zeiten oder Zugang zu öffentlichen Toiletten ohne Kosten)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (sortiert nach Bezirken, Betreibern, Anzahl der Duschen und Toiletten sowie Kosten- und Barrierefreiheit)? Wenn nein, warum nicht? 2 Zu 1. bis 4.: Der Berliner Senat stimmt fachpolitisch der Auffassung zu, dass es ein wichtiges sozialpolitisches Ziel ist, die Hygienesituation wohnungsloser, auf der Straße lebender Menschen weiter zu verbessern. Im Leistungsspektrum der niedrigschwelligen Berliner Wohnungslosenhilfe vor Eintritt in die Regelversorgung sind Hygieneangebote wichtige Versorgungsbestandteile des Gesamtsystems. Aus fachlichen Gründen sind diese komplementären Versorgungsangebote regelmäßig mit einem sozialpädagogischen Beratungsangebot zu koppeln. Diese Angebote wurden seit 1990 systematisch ausgebaut. Zudem wurde bereits im Rahmen des Aufwuchses des Doppelhaushaltes 2016/2017 das Hygieneprojekt in der Jebensstr. in die Förderung aufgenommen. Zielstellung bleibt neben der Hygieneleistung zur Versorgung konzeptionell der Ansatz zur Vermittlung in die Regelversorgung. Vor Eintritt in die Regelversorgung sind Hygieneangebote auch Bestandteil bestimmter niedrigschwelliger Angebotsbereiche, so z. B. Notübernachtungen. Der Berliner Senat fördert eine Vielzahl Einrichtungen und Diensten im Integrierten Sozialprogramm (ISP) mit gesamtstädtischer Prägung, um Menschen einen bei dem Weg aus der Wohnungslosigkeit zu unterstützen. Dabei wurde das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe immer weiter ausdifferenziert und optimiert, um zielgruppenspezifischen Bedarfen immer wieder Rechnung zu tragen. Ziel aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Vermittlung in die Regelversorgung. Der Berliner Senat fördert dazu im ISP 18 niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. In diesen Einrichtungen bestehen vielfältige Möglichkeiten der Körper- und Wäschehygiene. Zuletzt wurde im Jahr 2016 das Hygieneprojekt am Bahnhof Zoo in die Förderung aufgenommen, das ein umfassendes Hygieneangebot bereitstellt. Der Senat wird das Segment auch im kommenden Doppelhaushalt ab dem Haushaltsjahr 2018 weiterhin ausbauen. Die Planung sieht einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. EUR vor. Darüber hinaus fördern die Bezirke seit 1995 als bezirkliche Aufgaben Wohnungslosentagesstätten (oder auch Tee- und Wärmestuben genannt) und sind verantwortlich für deren Planung. Auch diese bieten für den Personenkreis der auf der Straße lebenden Menschen, die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen, Beratungs- und Versorgungsleistungen an, u. a. auch die Möglichkeit der Körper- und Wäschehygiene. Der Berliner Senat hat im Rahmen der Drucksache 18/0503 den Berichtsauftrag erhalten, in den bestehenden zuwendungsgeförderten (im ISP und in bezirklicher Förderung) Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe zu prüfen, ob weitere ungedeckte Bedarfe an Hygieneangeboten erkannt werden. Der Senat erhebt dazu den Bestand an Sanitäreinrichtungen in die vorhandenen Dienste/ Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Bei festgestelltem Bedarf an Hygieneangeboten sollte geprüft werden, ob bestehende Einrichtungen nachträglich mit Sanitärvorrichtungen ausgestattet werden können. Eine Nachsteuerung sollte ausschließlich dort erfolgen. 3 Der Berliner Senat legt die Erhebung, Auswertung und eine weitere Handlungsempfehlung bis zum 30.04.2018 vor. Berlin, den 08. Dezember 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12800 S18-12800