Drucksache 18 / 12 801 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Außer Spesen nichts gewesen? Was macht der Senat bezüglich des Betruges durch Identitätsdiebstähle? und Antwort vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 801 vom 27. November 2017 über Außer Spesen nichts gewesen? Was macht der Senat bezüglich des Betruges durch Identitätsdiebstähle? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Ermittlungs- bzw. Verfahrensstand bei den 2016 vorgefallenen massenhaften Identitätsdiebstählen mit anschließender Warenbestellung? 2. Wie viele Fälle in 2015, 2016 und 2017 wurden angezeigt? 3. Wie hoch war 2015, 2016 und 2017 die Aufklärungsquote bei Identitätsdiebstählen mit anschließender Warenbestellung? Zu 1. bis 3.: Eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird im Aktenverwaltungssystem MESTA (Mehrländer- Staatsanwaltschafts-Automation) der spezielle Betrugsfall durch Identitätsdiebstahl nicht gesondert aufgeführt. Die Polizei Berlin hat zu dem Delikt Warenkreditbetrug keine statistische Aufschlüsselung zwischen illegal verwendeten echten Personalien und erfundenen oder veränderten Personalien . Mithin können auch hier die entsprechenden Verfahren nicht gesondert ausgewiesen werden. Allgemein kann zu dem beschriebenen Kriminalitätsphänomen jedoch folgendes festgestellt werden: Es handelt sich um ein System, das darauf abzielt, die Spuren der Täterinnen und Täter bestmöglich zu verschleiern. Die Personendaten werden auf unterschiedliche Weise im Internet oder durch verlorene/gestohlene Dokumente erlangt. Anschließend werden die Bestellungen über anonym erstellte „Freemailer“ mit anonymisierter IP- Adresse an die Versandhändler geschickt, durch die keine Überprüfung der Personalien und der Lieferadresse erfolgt. Folglich ist es für die Täterinnen und Täter ohne große Schwierigkeiten möglich, die Lieferungen in Empfang zu nehmen. Da der Betrug meist erst durch die Mahnungen etwa drei bis sechs Monate nach der Tat auffällt, ist mit brauchba- 2 ren Täterbeschreibungen durch potentielle Zeuginnen und Zeugen (Paketbotinnen und Paketboten, Nachbarinnen und Nachbarn) nicht mehr zu rechnen. Eine wirksame Bekämpfung dieser Bestellbetrügereien wäre daher nur möglich, wenn Versandhändler nicht mehr ohne weitere Prüfung Waren auf Rechnung versenden würden . 4. Welche Initiativen hat der Senat in verbraucherschützender Hinsicht unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Identitätsdiebstählen mit anschließender Warenbestellung zu schützen? Zu 4.: Die vom Land Berlin geförderte Verbraucherzentrale Berlin berät Betroffene darüber , auf welchem Weg Identitätsdiebstahlgefahren verringert werden können. Auch im Internet sind umfangreiche Informationsmaterialien darüber zu finden, wie der Gefahr eines sogenannten Identitätsdiebstahls vorgebeugt werden kann (z. B. https://irights.info/artikel/identitätsdiebstahl-im-internet/7227). Ferner bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen eines Inkassobüros an. Generell wird folgendes Vorgehen empfohlen: 1. Die Zahlungsaufforderung nicht ignorieren. Der Gegenseite unverzüglich mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. 2. Strafanzeige stellen. 3. Mögliche Beweismittel den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Es wird geprüft, ob bereits bestehende Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung ergänzt werden können. Die Polizei Berlin hat im Internet unter http://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/ sowohl zum „Bestellbetrug“ als auch zum Thema „Vorsicht Datenklau“ weitergehende Informationen eingestellt. Im Falle einer Häufung von Taten gegen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses wurde ein gesondert geführtes Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführt, das jedoch aus den Antworten zu 1. bis 3. erwähnten Gründen erfolglos blieb. Bereits im April 2017 wurden die Abgeordneten über das Verfahren, den modus operandi sowie Abwehr- und Schutzmöglichkeiten vom Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung informiert. 5. Welche Ergebnisse könnte die Datenschutzbeauftragte diesbezüglich mit der Schufa Holding erzielen? Zu 5.: Über Verhandlungen und Absprachen der Datenschutzbeauftragten mit der Schufa Holding liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 13. Dezember 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12801 S18-12801