Drucksache 18 / 12 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Immobilien in Steglitz-Zehlendorf und Antwort vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12802 vom 27. November 2017 über Immobilien in Steglitz-Zehlendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass die Deutsche Wohnen ungerechtfertigte Mieterhöhungen in den letzten 24 Monaten verlangt hat? Frage 2: Wenn ja, inwiefern ist in den jeweiligen Fällen von Rechtswidrigkeit auszugehen? Antwort zu 1 und 2: Über Mieterhöhungsverlangen, die die Deutsche Wohnen gegenüber einzelnen Mietparteien einfordert oder eingefordert hat, erhält der Senat keine konkreten Informationen; das Mieterhöhungsverlangen ist eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vermieter und der jeweiligen Mietpartei. Der Senat hat deshalb keine Kenntnis über die Anzahl von Mieterhöhungsverlangen, die die Deutsche Wohnen innerhalb der letzten 24 Monate eingefordert hat. Aus demselben Grund kann auch keine Einschätzung abgegeben werden, inwieweit die Mieterhöhungsverlangen ungerechtfertigt und darüber hinaus gegebenenfalls rechtswidrig waren. Es wird außerdem auf die Shriftliche Anfrage 18/12 569, dort zu Frage 9 verwiesen. Frage 3: An wie vielen Rechtsstreitigkeiten (etwa über Mieterhöhungen, über die Miethöhe bei Neuvermietungen oder wegen Sanierungen) ist die Deutsche Wohnen vor Berliner Amtsgerichten bzw. dem Land- oder dem Kammergericht Parte (bitte nach Postleitzahlen der jeweils betroffenen Objekte sortieren)? Antwort zu 3: Ausweislich der Aktenverwaltungssysteme der zivilen Amtsgerichte, des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wird die „Deutsche Wohnen“ in der nachfolgend aufgeführten Anzahl von Rechtsstreitigkeiten als Partei geführt: 2 Amtsgericht Charlottenburg 4 Verfahren Amtsgericht Köpenick 2 Verfahren Amtsgericht Lichtenberg 25 Verfahren Amtsgericht Mitte 2 Verfahren Amtsgericht Neukölln 1 Verfahren Amtsgericht Pankow/Weißensee 2 Verfahren Amtsgericht Schöneberg 10 Verfahren Amtsgericht Spandau 5 Verfahren Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 7 Verfahren Amtsgericht Wedding 7 Verfahren Landgericht Berlin 11 Verfahren Kammergericht 0 Verfahren Eine Aufschlüsselung nach Postleitzahlen der betroffenen Objekte ist durch Abfrage aus den Aktenverwaltungssystemen nicht möglich. Frage 4: Welche Wohnimmobilien hat der Senat seit 1990 an die heutige Deutsche Wohnen (also Privatisierungen an alle Rechtsvorgänger) im Bezirk Steglitz Zehlendorf verkauft (bitte eine Liste mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Anzahl der Wohnungen)? Antwort zu 4: Im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Vermögensgeschäften können hierzu keine näheren Angaben gemacht werden. Berlin, den 15.12.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12802 S18-12802