Drucksache 18 / 12 804 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Schaffung von KITA- und Schulplätzen im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12804 vom 27. November 2017 über Schaffung von KITA- und Schulplätzen im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die bisherigen Ergebnisse des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen? Antwort zu 1: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung leistet einen deutlichen Beitrag für die zusätzliche Finanzierung und Realisierung von Kita- und Grundschulplätzen. Beispielsweise sind in einem Bauvorhaben mit 100 neu entstehenden Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau 14 Kita- und zwölf Grundschulplätze durch den Vorhabenträger zu finanzieren. Frage 2: Wie viele städtebauliche Verträge konnten seit Vorstellung des Modells im Jahre 2014 mit Investoren vereinbart werden und wie verteilen sich diese Verträge auf die Berliner Bezirke? Antwort zu 2: Seit 2014 wurden insgesamt 18 unterzeichnete städtebauliche Verträge bei der Wohnungsbauleitstelle (WBL) registriert. Diese verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: 2 Friedrichshain-Kreuzberg: 3 Lichtenberg: 2 Mitte: 4 Reinickendorf: 2 Tempelhof-Schöneberg: 4 Treptow-Köpenick: 3 Darüber hinaus liegen der WBL 56 Grundzustimmungen vor, mit denen die Vorhabenträger ihre Bereitschaft zur Anwendung des Berliner Modells und zum Abschluss städtebaulicher Verträge bekunden. Das Berliner Modell kommt stadtweit bei insgesamt 133 Bebauungsplanverfahren zur Anwendung. Frage 3: Wie hoch ist die durch städtebauliche Verträge nach dem Berliner Modell entstandene Zahl von zusätzlich geschaffenen KITA-Plätzen und welche Kindertageseinrichtungen mit wie vielen Plätzen und mit welcher dazugehörigen Fläche konnten in den einzelnen Bezirken auf dieser Grundlage neu entwickelt oder ausgebaut werden bzw. stehen gegenwärtig in Aussicht? Antwort zu 3: Durch Bauvorhaben, bei denen das Berliner Modell zur Anwendung kommt, entsteht Berlinweit ein Bedarf von insgesamt 1.831 zusätzlichen Kita-Plätzen. Davon sind 1.207 Plätze durch die jeweiligen Vorhabenträger zu schaffen; die Herstellung wird durch städtebauliche Verträge gesichert. Die Differenz der neu entstehenden Plätze ist entweder vom Land Berlin aufgrund von bereits bestehendem Baurecht zu leisten oder wird durch ungenutzte Kapazitäten im Umfeld abgedeckt. Gemäß § 12 KitaFöG ist bei der Errichtung von Tageseinrichtungen eine pädagogische Nutzfläche von 4,5 Quadratmetern pro Kind anzustreben. Demnach sind die Vorhabenträger durch das Berliner Modell verpflichtet stadtweit 5.431,5 m² Kitafläche zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Kita-Plätze, deren Herstellung auf Grundlage des Berliner Modells im städtebaulichen Vertrag vereinbart wird, stellt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt dar: Charlottenburg-Wilmersdorf: 44 Friedrichshain-Kreuzberg: 53 Lichtenberg: 149 Mitte: 265 Reinickendorf: 29 Spandau: 143 Steglitz-Zehlendorf: 293 Tempelhof-Schöneberg: 140 Treptow-Köpenick: 91 Frage 4: Wer sind die jeweiligen Träger und handelt es sich hierbei jeweils um eine öffentliche oder private Trägerschaft? 3 Antwort zu 4: Es handelt sich dabei um freie Träger der Jugendhilfe. Frage 5: Wie hoch ist die durch städtebauliche Verträge nach dem Berliner Modell entstandene Zahl von neugeschaffenen Grundschulplätzen und welche Grundschulen mit wie vielen Plätzen und mit welcher dazugehörigen Fläche konnten in den einzelnen Bezirken auf dieser Grundlage neu entwickelt oder ausgebaut werden bzw. stehen gegenwärtig in Aussicht? Antwort zu 5: Durch Bauvorhaben, bei denen das Berliner Modell zur Anwendung kommt, entsteht Berlinweit ein Bedarf von insgesamt 2.356 zusätzlichen Grundschulplätzen. Gemäß Berliner Modell sind davon 1.313 Plätze durch die jeweiligen Vorhabenträger zu finanzieren oder mit einer Kostenbeteiligung zu versehen. Die Differenz neu entstehender Plätze ist entweder vom Land Berlin aufgrund von bereits bestehendem Baurecht zu leisten oder wird durch ungenutzte Kapazitäten im Umfeld abgedeckt. Die Anzahl der Grundschulplätz, deren Herstellung auf Grundlage des Berliner Modells im städtebaulichen Vertrag vereinbart wird, stellt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt dar: Charlottenburg-Wilmersdorf: 119 Friedrichshain-Kreuzberg: 148 Lichtenberg : 206 Mitte: 201 Reinickendorf: 50 Spandau: 33 Steglitz-Zehlendorf: 330 Tempelhof-Schöneberg: 135 Treptow-Köpenick: 91 Frage 6: Wer sind die jeweiligen Träger und handelt es sich hierbei jeweils um eine öffentliche oder private Trägerschaft? Antwort zu 6: Es handelt sich bei den Trägern um die Schulämter der Bezirke. Frage 7: Unterscheidet der Senat hinsichtlich der vom Investor zu übernehmenden Verpflichtungen danach, ob ggf. vorgesehene KITA- oder Schulobjekte in privater oder öffentlicher Trägerschaft geführt werden – wenn ja, worauf gründet diese unterschiedliche Behandlung? 4 Antwort zu 7: Nein, es gibt keine Unterscheidung hinsichtlich der zu übernehmenden Verpflichtungen zwischen privater- oder öffentlicher Trägerschaft. Berlin, den 14.12.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12804 S18-12804