Drucksache 18 / 12 806 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Täglich grüßt das Murmeltier – BER-Probleme und kein Ende in Sicht? und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12806 vom 27. November 2017 über Täglich grüßt das Murmeltier – BER-Probleme und kein Ende in Sicht? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Antworten einbezogen. 1. Trifft der Bericht des Tagesspiegels vom 23. November 2017 zu, demzufolge ein vom 2. November 2017 datierender Statusbericht des TÜV Rheinland gravierende Defizite der technischen Systeme des Mainpier Nord am BER konstatiert? Zu 1.: Die in dem Bericht des Tagesspiegels zitierten monatlichen Statusberichte über die prüfpflichtigen Anlagen bilden die jeweils aktuelle Situation ab. Die Statusberichte sind wesentliche Arbeitsgrundlage für die Qualitätskontrolle und Fortschrittsverfolgung . Werden Defizite festgestellt, erfolgt routinemäßig eine kontinuierliche Abarbeitung und Gegensteuerung. 2. Wann hat der Senat Kenntnis von diesem Bericht erhalten und wann hat er beabsichtigt, das Parlament in angemessener Weise über diese und andere aktuellen Risiken für eine zeitnahe Fertigstellung des BER zu informieren? Zu 2.: Dem Senat liegen die Berichte nicht vor. Der Baufortschritt am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und die jeweilige Situation bei der Abnahme der technischen Anlagen durch die Prüfsachverständigen des Technischen Überwachungsvereins Rheinland (TÜV Rheinland) sind aber regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung der Geschäftsführung in den Sitzungen des Aufsichtsrates. 3. Wie bewertet der Senat den Inhalt und die bekannt gewordenen Schlussfolgerungen des Statusberichts hinsichtlich der darin beschriebenen Risiken für die bauliche Fertigstellung und Abnahmefähigkeit des BER bis Ende 2019? 2/2 Zu 3.: Die Statusberichte haben keinen unmittelbaren Bezug zu einem Eröffnungstermin . Maßgeblich ist vielmehr, wie schnell die festgestellten Mängel abgestellt werden können. Diese Bewertung erfolgt in den zuständigen Gremien der Gesellschaft. 4. Trifft der Bericht der Berliner Morgenpost vom 26. November 2017 zu, demzufolge ein aktueller Sachstandsbericht der für die Terminplanung zuständigen Ingenieure von RKS den angestrebten Fertigstellungstermin als „stark gefährdet“ bezeichnet? Zu 4.: Der Sachstandsbericht der RKS Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsberatung (RKS Ingenieure) analysiert auftragsgemäß Risiken der Terminplanung. Er beinhaltet sachdienliche Hinweise, strukturelle Anregungen und abwägende Überlegungen, deren Nichtbeachtung den angestrebten Fertigstellungstermin gefährden könnten. Die FBB hat die Vorschläge bereits umgesetzt bzw. sie finden prozessuale Berücksichtigung . Das entspricht der Zielsetzung, durch den externen Sachverstand der RKS Ingenieure eine weitere Validierung der Terminplanung zu erreichen. 5. Wann hat der Senat Kenntnis von diesem Bericht erhalten und welche Schlüsse zieht er daraus? 6. Welche weiteren Berichte mit vergleichbaren Schlussfolgerungen sind dem Senat bekannt? Zu 5. und 6.: Siehe Antwort zu Frage 2. 7. Welche Haushaltsrisiken für das Land Berlin folgen aus einer Inbetriebnahme des BER später als Ende 2019? Zu 7.: Nach Bekanntgabe des Inbetriebnahmetermins wird die FBB den Businessplan aktualisieren. Ob hieraus ggf. weiterer Kapitalbedarf folgt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. 8. Welche Auswirkungen hätte eine spätere Inbetriebnahme des BER insbesondere hinsichtlich des Anspruchs der Anwohner in der Einflugschneise des Flughafens Tegel auf umfassenden Lärmschutz? Zu 8.: Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12323 vom 20. September 2017. 9. Welche Vorsorge hat der Senat angesichts der von den aktuellen Berichten übereinstimmend festgestellten hohen Risiken für eine Inbetriebnahme des BER bis Ende 2019 für den Fall einer weiteren Verzögerung getroffen? Zu 9.: Siehe Antworten zu Fragen 7 und 8. Berlin, den 14.12.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12806 S18-12806