Drucksache 18 / 12 811 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Teenager in Not und Antwort vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 811 vom 27. November 2017 über Teenager in Not ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Berlin auf der Straße, sind also obdachlos? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche sind wohnungslos, leben also in Einrichtungen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist? 3. Welche speziellen Hilfsangebote gibt es für diese Gruppen jeweils und welche Finanzmittel sind in Land und Bezirken dafür jeweils vorgesehen? Zu 1. bis 3.: Statistische Angaben zu Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, liegen nicht vor. Verwiesen werden kann auf die Kontaktzahlen der Kontakt- und Beratungsstelle für Straßenjugendliche (KuB) aus dem Jahr 2016: 382 Kinder und Jugendliche wurden über die Straßensozialarbeit der KuB erreicht. 443 Kinder und Jugendliche wurden von der KuB kontinuierlich beraten und betreut. 191 Kinder und Jugendliche haben in der Notübernachtung der KuB, das „Sleep In“, übernachtet. Mit der Kontakt- und Beratungsstelle für Straßenjugendliche (KuB) steht in Berlin ein gesamtstädtisches , niedrigschwelliges Hilfeangebot für junge Menschen, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist, zur Verfügung. Zu den Angeboten gehören Straßensozialarbeit, kontinuierliche Beratung und Notübernachtung. Die (KuB) ist Bestandteil des überregional tätigen „Berliner Notdienst Kinderschutz“ (BNK). Die Beratungsstelle berät und betreut schwer erreichbare junge Menschen bis zu 21 Jahren, deren Lebensmittelpunkt die Straße bzw. die jeweiligen Szenetreffpunkte sind. Für diese Zielgruppe unterhält die KuB darüber hinaus ein niedrigschwelliges Übernachtungsangebot (Sleep In) für Jugendliche und junge Erwachsene mit 16 Notschlafplätzen. Daneben steht der rund um die Uhr geöffnete Kinder-, Jugend- und Mädchennotdienst zur Verfügung. Bei einer akuten oder drohenden Gefahr werden Minderjährige im Rahmen einer kurzfristigen Schutzmaßnahme in Obhut genommen. Die Inobhutnahme (§ 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII) dient primär der Gefahrenabwehr und kann erforderlich sein, wenn die Personensorgeberechtigten trotz För- - - 2 derung und Hilfe nicht bereit oder in der Lage sind, eine akute oder drohende Gefahr abzuwenden . Das gesamtstädtische Angebot der Kontakt- und Beratungsstelle mit dem „Sleep In“ sowie der Kindernotdienst, der Jugennotdienst, der Mädchennotidenst und die „Hotline Kinderschutz“ werden mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 9,2 Mio. Euro finanziert. Für den Personenkreis der Drogen missbrauchenden Jugendlichen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, hält der Träger Karuna e.V. das Projekt „Drugstop“ vor. Ein Arbeitsansatz dieses Projektes ist die aufsuchende Arbeit mit dem „Karuna-Mobil“. Es werden Szenetreffpunkte aufgesucht, um den Kontakt zu den Jugendlichen und jungen Erwachsenen herzustellen und sie zur Klärung ihrer vielfältigen Probleme zu motivieren. Es finden Einzeltermine in den Projekträumen statt, bei denen individuelle Lösungswege vereinbart, geplant und begleitet werden. Mit tagesstrukturierenden Beschäftigungsangeboten sollen Jugendliche für die Integration in schulische Maßnahmen sowie Ausbildungsbzw . Arbeitsmaßnahmen befähigt werden. Das Projekt finanziert der Senat über eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 372.454,56 Euro. HILFE-FÜR-JUNGS e.V. richtet sich mit dem Projekt „subway“ an Jungen und junge Männer , die der Prostitution nachgehen und der direkten sexuellen Ausbeutung und Gewalt ausgesetzt sind. Die Anlaufstelle bietet ein leicht erreichbares, niedrigschwelliges und spezialisiertes Beratungsangebot mit einer Kombination von Prävention und Aufklärung im Rahmen der Straßensozialarbeit (u.a. zu HIV/Aids, sexuell übertragbare Erkrankungen und Hepatitiden), ärztlicher Beratung, Grundversorgung, Freizeitgestaltung sowie sozialpädagogischer Beratung und Begleitung. Das Projekt finanziert der Senat über Zuwendungen in Höhe von insgesamt 299.300,00 Euro (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: 165.300,00 Euro, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung : 143.000,00 Euro). Die Kinder- und Jugendhilfe hält für alle Kinder und Jugendlichen, die sich in einer Notsituation befinden, Unterstützungsangebote vor. Die o.g. Einrichtungen sind für die jungen Menschen erste Anlaufstellen. Darüber hinaus stehen ihnen spezielle, weiterführende sozialpädagogische Angebote im Rahmen der Leistungen des SGB VIII zur Verfügung. Die Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen. Daher liegt ein Schwerpunkt der o.g. Anlaufstellen und Beratungseinrichtungen darauf, die jungen Menschen für den Ausstieg aus der Straßenszene und die Reintegration in die Gesellschaft zu gewinnen. Zur Einleitung längerfristiger Reintegrationsprozesse werden in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Jugendämtern Übergangsangebote und weiterführende Hilfen vermittelt . Für die Kinder und Jugendlichen, die gemeinsam mit ihren Eltern in die Obdachlosigkeit geraten sind, ist die Wohnungslosenhilfe der bezirklichen Sozialämter zuständig. 4. Wie hoch ist die Erfolgsquote der Hilfs- und Beratungsangebote, d.h. wie viele Kinder und Jugendliche können durchschnittlich pro Jahr zurück in Wohnung und Schule/Ausbildung gebracht werden? Zu 4.: Die nachgefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. - - 3 5. Wie viele Mädchen wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Berlin vor dem 16. Geburtstag Mutter? Bitte nach Bezirken differenzieren. 6. In wie vielen Fällen war dabei auch der Vater noch unter 16 Jahren? 7. In wie vielen Fällen wurden Mädchen dabei vor dem 16. Geburtstag sogar mehrmals Mutter? Zu 5. bis 7.: Laut der Geburtenstatisik auf Basis der Einwohnerregisterstatik vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Sonderauswertung) gab es im Jahr 2016 berlinweit 17 Geburten und im Jahr 2015 39 Geburten von unter 16-Jährigen jungen Frauen. Für das Jahr 2014 wurden 28 Geburten von unter 16-Jährigen Müttern statistisch erfasst. Mit nur einer Ausnahme sind alle in der Geburtenstatistik ausgewiesenen jungen Mütter im Alter von unter 16 Jahren Erstgebärende. Lediglich im Jahr 2014 wurde ein unter 16-Jähriges Mädchen mit Wohnsitz in Neukölln mehrmals Mutter. Eine Auflistung der Geburten von Müttern im Alter von unter 16 Jahren für den Zeitraum von 2014 bis 2016 differenziert nach Wohnsitz der jungen Frauen ist der Tabelle 1 zu entnehmen. In der Gesamtbetrachtung der Jahre 2014 bis 2016 wohnten die meisten jungen, unter 16- jährigen Mütter im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, gefolgt von Mitte, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Das Merkmal „Alter des Vaters“ konnte im Hinblick auf die erforderliche Validität nicht ausgewertet werden. Tabelle 1: Geburten in Berlin in den Jahren 2014 bis 2016 von Müttern im Alter von unter 16 Jahren differenziert nach Bezirken Bezirk 2014 2015 2016 2014 - 2016 Summe 01 Mitte 7 6 0 13 02 Friedrichshain-Kreuzberg 1 1 0 2 03 Pankow 4 2 1 7 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 1 0 1 05 Spandau 0 1 3 4 06 Steglitz-Zehlendorf 0 0 0 0 07 Tempelhof-Schöneberg 0 2 3 5 08 Neukölln 3 1 1 5 09 Treptow-Köpenick 3 3 3 9 10 Marzahn-Hellersdorf 5 14 2 21 11 Lichtenberg 3 5 2 10 12 Reinickendorf 2 3 2 7 Berlin 28 39 17 84 (Quelle: Geburtenstatistik auf Basis der Einwohnerregisterstatistik vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg, aufbereitet von der Gesamtjugendhilfeplanung, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) - - 4 8. Welche speziellen Unterstützungsangebote gibt es in Berlin, um diesen Teenagern und ihren Kindern ein Leben mit Perspektive zu ermöglichen? Schulabschluss, Wohnraum, Kinderbetreuung, Einkommen 9. Welche Finanzmittel sind in den Haushalten von Land und Bezirken dafür vorgesehen? Zu 8. und 9.: Junge Mütter mit schwerwiegenden persönlichen, familiären, sozialen oder emotionalen Schwierigkeiten, die zu einem eigenständigen und selbstverantwortlichem Leben mit ihrem Kind noch nicht in der Lage sind, können in geeigneten gemeinsamen Wohnformen sozialpädagogisch oder auch therapeutisch betreut und unterstützt werden. Vorrangig handelt es sich hier um sonstige betreute Wohnformen gem. § 19 SGB VIII. Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Unterkunft und Betreuung gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Das Angebot steht auch volljährigen Müttern zur Verfügung, ist aber in besonderem Maße auf die Zielgruppe der minderjährigen Mütter ausgerichtet. Ist es nach dem Bedarf im Einzelfall erforderlich, kann die beschriebene Unterbringung auch im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII erfolgen. Die Leistungen nach § 19 SGB VIII (bzw. auch nach § 35a SGB VIII) umfassen notwendige Unterhaltsleitungen sowie Leistungen für die Krankenhilfe der betreuten Personen. Gemäß § 19 Abs. 2 SGB VIII soll während des Aufenthaltes in den gemeinsamen Wohnformen darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt. Dieser Aspekt ist als Zielstellung und Leistung im beschriebenen Angebot enthalten. Je komplexer die Problemlagen und Entwicklungsdefizite der oft sehr jungen Mütter sind, desto geringer ist oft ihre Erziehungskompetenz ausgeprägt. Aus diesem Grund benötigen ihre Kinder in vielen Fällen zur Sicherung einer altersgemäßen Entwicklung besondere elementarpädagogische und kompensatorische Förderangebote, die zum Teil direkt in den Einrichtungen (gemeinsame Wohnform) oder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vorgehalten werden. 10. Wie viele Unter-18-Jährige verübten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Suizid? Bitte nach Geschlecht und Bezirken differenzieren. 11. Wie viele Suizidversuche gab es in dieser Altersgruppe in diesem Zeitraum? Bitte nach Geschlecht und Bezirken differenzieren. Zu 10. und 11.: Nach der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes werden unter 18- Jährigen nicht gesondert erfasst. Daten für 2016 sind (auch bundesweit) noch nicht verfügbar. Mit dem ab 01.01.2014 geltenden geänderten Bevölkerungsstatistik-Gesetz stehen keine Angaben nach Bezirken mehr zur Verfügung. Die Anzahl von Suizidversuchen wird statistisch nicht erhoben. Die Anzahl der an vorsätzlicher Selbstbeschädigung (ICD-10: X60- X84) gestorbenen jungen Menschen bis unter 20 Jahre stellt sich wie folgt dar: bis unter 20 Jahre 2014 männlich 12 2015 männlich 6 bis unter 20 Jahre 2014 weiblich 2 2015 weiblich……………..6 Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Todesursachenstatistik 2014 und 2015 - - 5 12. Welche speziellen Angebote gibt es in Berlin für diese Gruppe in Sachen Prophylaxe, direkte Betreuung und Nachsorge und welche Mittel sind in Land und Bezirken dafür jeweils eingeplant? Zu 12.: Für die Beratung suizidgefährdeter Kinder, Jugendlicher und Eltern hält der Träger Neuhland e.V. zwei Beratungsstellen in Berlin-Wilmersdorf und Friedrichshain mit angeschlossener Krisenwohnung vor. Schwerpunkte der Hilfen sind Beratung für Eltern und junge Menschen, Krisenintervention mit kurzfristiger Aufnahme in die Krisenwohnung, psychotherapeutische Beratung, Prävention (insbesondere in Schulen), Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Die fachliche Zusammenarbeit (Vernetzung) mit medizinischpsychiatrischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe ist zentraler Bestandteil des Hilfeangebotes. Das Projekt finanziert der Senat über Zuwendungen in Höhe von insgesamt 513.340,00 Euro. In den Zeiten, in denen der Träger Neuhland e. V. nicht erreichbar ist, steht der „Berliner Krisendienst“ auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige (nicht ausschließlich für diese Zielgruppe, aber eben auch für diese) zur Verfügung (s. http://www.berliner-krisendienst.de/). In 2014 schlossen sich wichtige Akteure aus den Bereichen Suizidprävention und Gesundheit zum Bündnis „600Leben“ zusammen. Dieses Bündnis sorgt für einen regelmäßigen Austausch zum Thema Suizid. Im Juni 2017 wurde darüber hinaus das „Netzwerk Suizidprävention in Berlin“ gegründet. Ziele des Netzwerkes sind: Vernetzung der verschiedenen Organisationen und Projekte; Zusammentragen der Projekte in einem Wegweiser für Betroffene und ihre Angehörigen ; Gemeinsame Aktionen, um auf das Thema aufmerksam zu machen; Bessere Kommunikation zur Unterstützung suizidaler Menschen; Fachlicher Austausch und Input. Die Mitglieder des Netzwerkes Suizidprävention in Berlin stehen neben vielen anderen Einrichtungen und Organisationen für Beratung und Unterstützung des in Frage stehenden Personenkreises zur Verfügung. Vor allem sind hier zu benennen: Organisation Standort [U25] Berlin www.u25-berlin.de Große Hamburger Str. 18 10115 Berlin [U25] Deutschland www.u25-deutschland.de Reinhardtstr. 13 10117 Berlin AGUS e.V. (Angehörige um Suizid/Berlin) https://berlin.agus-selbsthilfe.de Angehörige psychisch Kranker - Landesverband Berlin e.V. Mannheimer Str. 32 10713 Berlin Berliner Krisendienst www.berliner-krisendienst.de alle Standorte Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. www.caritas-berlin.de Residenzstraße 90 13409 Berlin DGS - Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention www.suizidprophylaxe.de Alte Brauerei 9 10965 Berlin Freunde fürs Leben e.V. www.frnd.de Torstr. 107 10119 Berlin - - 6 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) alle Standorte Kirchliche Telefonseelsorge Berlin www.telefonseelsorge-berlin-brandenburg.de Nansenstraße 27 12047 Berlin Klinik für seelische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter, St. Joseph Krankenhaus (Tempelhof) http://www.sjk.de/ Wüsthoffstr.15 12101 Berlin NaSPro http://www.suizidpraevention-deutschland.de/ Wilhelm-Griesinger-Str. 23 51109 Köln Neuhland e.V. www.neuhland.de Nikolsburger Platz 6 10717 Berlin Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD) alle Standorte Vivantes Klinikum Neukölln Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik https://www.vivantes.de/ Rudower Straße 48 12351 Berlin Psychiatrische Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig Krankenhaus Berliner Bündnis gegen Depressionen http://berlinerbuendnisgegendepression.de Gr. Hamburger Str. 5-11 10115 Berlin Die aufgeführten Einrichtungen sind lediglich ein Auszug aus den Organisationen und Einrichtungen , die beim ersten Treffen des Netzwerkes im Juni 2017 beteiligt waren und entsprechende Angebote für den Personenkreis bereitstellen. Eine Auflistung der Finanzmittel ist nicht möglich, da die Förderung nicht in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesund, Pflege und Gleichstellung liegt bzw. das Angebotsspektrum der genannten Organisationen sich nicht ausschließlich auf Suizidprävention bezieht. Berlin, den 13. Dezember 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12811 S18-12811