Drucksache 18 / 12 812 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2017) zum Thema: Kritische Bestandsaufnahme: Kinder- und Jugendzentren in Berlin und Antwort vom 10. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12812 vom 28. November 2017 über Kritische Bestandsaufnahme: Kinder- und Jugendzentren in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jugendhäuser, Jugendzentren und andere Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es in Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und etwaigen Spezialisierungen auf bestimmte Zielgruppen, wie Altersgruppen, Geschlechter und soziale oder kulturelle Hintergründe, zudem nach jeweiliger Trägerschaft sowie nach sozialpädagogisch geführten und selbstverwalteten Jugendzentren. Zu 1.: Zum Stichtag 31.12.2016 gab es in Berlin 400 öffentliche und öffentlich finanzierte Kinderund Jugendfreizeiteinrichtungen mit bezirklichem Wirkungskreis: Bezirk Anzahl der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Mitte 48 Friedrichshain-Kreuzberg 24 Pankow 49 Charlottenburg-Wilmersdorf 22 Spandau 21 Steglitz-Zehlendorf 26 Tempelhof-Schöneberg 35 Neukölln 37 Treptow-Köpenick 32 Marzahn-Hellersdorf 36 Lichtenberg 46 Reinickendorf 24 Gesamt 400 Zusätzlich gibt es sieben weitere Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit landesweitem Wirkungskreis. - - 2 Zielgruppe der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 27 Jahren. Die konzeptionelle Ausprägung im Einzelnen richtet sich nach den örtlichen Bedarfslagen. In der oben stehenden Auflistung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit bezirklichem Wirkungskreis sind 19 pädagogisch betreute Spielplätze und Kinderfarmen, 31 Schülerclubs, 19 Mädchenfreizeiteinrichtungen und 20 Sportjugendclubs enthalten. Hinzu kommen weitere, nicht öffentlich finanzierte Einrichtungen in Trägerschaft u.a. von Stiftungen und Kirchengemeinden. Detaillierte Beschreibungen der Angebote der Berliner öffentlichen und öffentlich geförderten Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Angaben zur Trägerschaft bieten die Broschüre und die Datenbank „Wo ist was los!“, die über http://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/freizeit/ öffentlich zugänglich sind. 2. Wie intensiv wurden diese Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Einzelnen seit 2013 durch ihre jeweiligen Zielgruppen genutzt? Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen, Monaten, vorgesehenen Kapazitäten und tatsächlichen Nutzerzahlen. Zu 2.: Die Nutzung der Berliner Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wird in einer jährlichen Erfassung der Besucherinnen und Besucher abgebildet. Aufgrund des überwiegend offenen Charakters der Einrichtungen wird die Nutzung der Einrichtungen mit Hilfe unterschiedlichen Typen von Besucherinnen und Besuchern erhoben. Hierfür geben die Einrichtungen zu unterschiedlichen Kategorien Auskunft. Diese Angaben werden durch die zuständigen Jugendämter zusammengefasst übermittelt. "Stammbesucherinnen und Stammbesucher": Diese Gruppe der Besucherinnen und Besucher nutzt die Einrichtung regelmäßig im offenen Bereich, u.a. in Kursen, Gruppen, Proberäumen und langfristigen Projekten. Hier werden Personen gezählt, nicht einzelne Besuche . Die Anzahl der einzelnen Besuche beträgt ein Mehrfaches der Anzahl der Stammbesucherinnen und Stammbesucher. Anzahl der Stammbesucherinnen und Stammbesucher Bezirk 2013 2014 2015 2016 Mitte 4.758 6.472 5.605 5.353 Friedrichshain-Kreuzberg 3.947 4.142 5.102 5.487 Pankow 7.276 7.428 8.476 8.241 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.668 3.666 3.338 3.261 Spandau 4.129 3.964 4.899 5.792 Steglitz-Zehlendorf 5.458 3.354 3.937 4.784 Tempelhof-Schöneberg 3.799 3.908 3.881 4.633 Neukölln 5.126 5.418 5.977 5.409 Treptow-Köpenick 2.937 3.138 3.508 3.437 Marzahn-Hellersdorf 5.679 8.838 5.653 6.011 Lichtenberg 3.551 3.528 3.626 3.505 Reinickendorf 3.255 4.033 4.260 4.501 Gesamt 53.583 57.889 58.262 59.414 „Veranstaltungsbesucher/innen“, u.a. von Konzerten und Aufführungen, wobei die Anzahl der einzelnen Besuche gezählt wird. - - 3 Anzahl der Veranstaltungsbesucherinnen und Veranstaltungsbesucher Bezirk 2013 2014 2015 2016 Mitte 59.641 62.052 52.371 52.734 Friedrichshain-Kreuzberg 61.768 49.651 47.976 67.398 Pankow 88.821 82.652 94.763 98.469 Charlottenburg-Wilmersdorf 64.455 63.984 63.404 59.214 Spandau 27.058 25.626 28.371 29.976 Steglitz-Zehlendorf 45.362 51.400 53.377 23.534 Tempelhof-Schöneberg 74.195 54.455 56.210 54.094 Neukölln 29.239 35.566 38.773 39.670 Treptow-Köpenick 56.639 57.399 58.234 57.654 Marzahn-Hellersdorf 92.482 76.424 97.885 84.481 Lichtenberg 29.301 43.181 27.237 28.030 Reinickendorf 38.821 43.307 44.752 50.611 Gesamt 667.782 645.697 663.353 645.865 Weitere Kategorien von Besucherinnen und Besuchern sind „Raumnutzerinnen und Raumnutzer“ u.a. von Initiativen und Vereinen, deren Angebote nicht durch die Einrichtungen pädagogisch betreut, sondern eigenverantwortlich durchgeführt werden sowie „Sonstige Besucherinnen und Besucher“, die die Einrichtung unregelmäßig oder vorübergehend, z.B. im Zusammenhang mit kurzzeitigen Workshops, Projekten und Seminaren nutzen. 3. Wie hat sich die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen von staatlicher Seite seit 2013 im Einzelnen entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen und Jahren. Zu 3.: Die Ausgaben der Bezirke für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen öffentlicher und öffentlich geförderter freier Träger sind in den Vergleichsberichten der Produkte Allgemeine Kinder- und Jugendförderung (78387 und 78401, erweiterte Teilkosten) enthalten. Die unten stehende Tabelle bildet diese Ausgaben bezirksbezogen ab (in EUR): Bezirk 2013 2014 2015 2016 Mitte 9.460.657 9.326.266 9.123.630 9.321.082 Friedrichshain-Kreuzberg 6.697.451 6.804.368 6.765.133 7.194.785 Pankow 9.771.328 10.114.424 9.442.999 9.969.944 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.204.659 4.804.077 4.291.352 4.451.680 Spandau 4.880.294 5.409.245 5.393.272 5.303.067 Steglitz-Zehlendorf 5.131.913 5.967.198 5.637449 6.198.377 Tempelhof-Schöneberg 7.140.899 7.657.066 6.507645 6.519.527 Neukölln 7.274.839 7.459.826 8.381.228 8.980.504 Treptow-Köpenick 5.788.280 5.710.052 5.259.958 5.355.570 Marzahn-Hellersdorf 5.732.872 6.284.175 6.320.029 6.590.553 Lichtenberg 6.186.034 6.370.321 6.123.801 6.377.453 Reinickendorf 4.957.910 4.411.154 4.249.099 4.355.974 Gesamt 77.227.137 80.318.171 77.495.595 80.618.515 Information zur finanziellen Förderung, u.a. von freien Trägern der Jugendhilfe, enthält die Transparenzdatenbank des Landes Berlin: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzdatenbank/index.cf m?dateiname=organisation_suche_transparenz.cfm&anwender_id=5 4. Zu welchen Anteilen werden die Arbeitslasten in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen von Pädagogen , Sozialarbeitern und Zivildienstleistenden, ehrenamtlichen Mitarbeitern und selbstständig engagierten Personen getragen? - - 4 Zu 4.: Zum 31.12.2016 waren in den bezirklich geförderten Berliner Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen 865 Stellen (Vollzeitäquvalente) mit pädagogischen Fachkräften (Sozialpädagoginnen Sozialpädagogen und Erzieherinnen und Erziehern) besetzt. Zusätzlich wird von weiteren 15 % Honorarmitarbeiterinnen und Honorarmitarbeitern und 10% ehrenamtlich Tätigen ausgegangen. 5. Erhält das Islamische Jugendzentrum Berlin staatliche Förderung? Falls ja, zu welchem Anteil wird das Zentrum durch staatliche Mittel getragen? 6. Wird das Personal des Islamischen Jugendzentrums Berlin auf seine pädagogischen Qualifikationen hin geprüft? Falls ja, nach welchen Standards wird diese Prüfung vollzogen? 7. Wird der Islam-Unterricht am Islamischen Jugendzentrum Berlin sämtlich oder in Teilen von Lehrern geführt , die ihre fachliche Qualifikation im Ausland erworben haben? Falls ja, welche Länder sind dies? Zu 5., 6. und 7.: Das Islamische Jugendzentrum, das die Angebote der Jugendarbeit in fünf Moscheen begleitet , erhält keine staatliche Förderung. Die Angebote sind überwiegend von jungen Ehrenamtlichen selbstorganisiert. Einmal wöchentlich findet in deutscher Sprache ein Islamunterricht statt, der von einem Imam durchgeführt wird, der in Deutschland aufgewachsen ist und hier Arabistik und Islamwissenschaften studiert. Berlin, den 10. Dezember 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12812 S18-12812