Drucksache 18 / 12 819 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2017) zum Thema: Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen? und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 819 vom 28. November 2017 über Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Fanden im Jahr 2017 Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendeinrichtungen oder Schulen statt? Wenn ja, wie viele und aus welchen Einrichtungen? 3. Falls Abschiebungen stattfanden, inwieweit wurde die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beteiligt? 4. Wie gedenkt die Senatsverwaltung künftig Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Schulen zu vermeiden? Zu 1., 3. und 4.: Auf Grund einer Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an die Berliner Ausländerbehörde sind Abschiebungen aus Einrichtungen der stationären Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) seit dem 16. Februar 2017 unzulässig. Auch in Schulen und Kindertagesstätten sind weder Festnahmen noch Abholungen durch die Eltern zu veranlassen bzw. durchzuführen. Sofern nicht aktenkundig, wird bei minderjährigen unbegleiteten Ausreisepflichtigen oder alleinstehenden Heranwachsenden durch die Ausländerbehörde bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung angefragt, ob die/der unbegleitete Jugendliche bzw. Heranwachsende in einer Einrichtung der vollstationären Jugendhilfe nach SGB VIII wohnt. Stellt sich im Einzelfall erst im Vollzug der Abschiebung heraus, dass es sich um eine Jugendhilfeeinrichtung handelt, wird die Maßnahme unverzüglich abgebrochen. Im Mai 2017 fand entgegen dieser Weisungslage eine Abschiebung statt, bei der ein Ausreisepflichtiger in einer Einrichtung festgenommen wurde, die teilweise auch Jugendhilfeeinrichtung ist. Dass es dort zu einer Festnahme durch die Berliner Polizei kam, beruhte auf einer Fehlinformation der Ausländerbehörde und war so nicht beabsichtigt. Bei diesem Einzelfall war die für Jugend zuständige Senatsverwaltung mangels Bewusstsein, dass es sich bei dem Festnahmeort teilweise um eine Jugendhilfeeinrichtung handelt, weisungswidrig nicht beteiligt. Der Vorgang wurde in der Ausländerbehörde intensiv nachbereitet, - - 2 um Derartiges zukünftig zu vermeiden. 2. Fanden im Jahr 2017 Abschiebungen von Geflüchteten in Schul- oder Berufsausbildung statt? Aus welchen Gründen wurden die Abschiebungen veranlasst? Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Abschiebungen aus allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen gemeldet. Berlin, den 14. Dezember 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Bildung S18-12819 S18-12819