Drucksache 18 / 12 822 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2017) zum Thema: Eine Traglufthalle für die Tonne? und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12822 vom 28. November 2017 über Eine Traglufthalle für die Tonne? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die eigenen nachgeordneten Behörden und Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Welche Kosten sind für Anschaffung, Bewirtschaftung und ggf. Entsorgung der Traglufthallen sowie für Mobiliar in der Notunterkunft „Schmidt-Knobelsdorff-Kaserne“ entstanden bzw. geplant? Zu 1.: Es wurden ingsgesamt ca. 3.000.000 € geplant. Eine Angabe über die entgültigen und tatsächlich entstandenden Anschaffungs- und Entsorgungskosten kann erst nach Rechnungsstellung durch die BIM erfolgen. 2. Wann wurden die Traglufthallen warum aufgebaut? Zu 2.: Die Traglufthalle wurde zwischen Anfang 2016 bis Mitte 2016 aufgebaut. Zur Zeit der höchsten Zugänge von Asylbegehrenden im Winter 2015/2016 wurden dringend weitere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht. Durch die Auslastung aller damaligen Flüchtlingsunterkünfte an der Kapazitätsgrenze drohte neu ankommenden Geflüchteten 2 Obdachlosigkeit, so dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als oberste Landesbehörde mit Zuständigkeit zur Unterbringung Geflüchteter unmittelbarer Handlungsbedarf zur Unterbringung sah, um weiterhin Obdachlosigkeit abzuwenden. Die zügige Errichtung weiterer Notunterkünfte wurde als unabwendbar angesehen. Eine weitere Aufgabe des LAGeSo und des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bestand darin, genügend Plätze für Geflüchtete vorzuhalten. 3. Wie viele Personen wurden in welchem Zeitraum in den Traglufthallen untergebracht? Zu 3.: Es kam zu keiner Belegung der Traglufthallen. 4. Treffen Berichte zu, wonach eine Traglufthalle am 22.11.2017 abgerissen wurde? 5. Wenn ja, warum wurde nur eine der beiden Hallen abgerissen? Zu 4. und 5.: Eine der Traglufthalle ist durch einen Defekt und den anhaltenen starken Regenfällen in sich zusammengebrochen und wurde auf Empfehlung von Sachverständigen im November 2017 abgebaut. Die beiden anderen Traglufthallen sind unbeschädigt und ihre Veräußerung wird geprüft. 6. Wann ist mit der Demontage der anderen Traglufthalle zu rechnen? Zu 6.: Mit einer Demontage ist voraussichtlich Anfang 2018 zu rechnen, wobei jedoch ein zeitgleicher Verkauf angestrebt wird. 7. Warum wurden die Traglufthallen nicht schon viel früher demontiert? Zu 7.: Die Traglufthallen wurden für den Notfall im Falle einer anhaltenden oder sich wieder verstärkenden Einreise von Geflüchteten vorgehalten. 8. Können die demontierten Traglufthallen an anderer Stelle wiederverwendet werden? 9. Gibt es bereits eine geplante Anschlussverwendung für die Traglufthallen? Zu 8. und 9.: Die anderweitige Prüfung bzw. der Verkauf ist geplant. 10. Wurde das Mobiliar vor dem Abriss am 22.11.2017 aus der Traglufthalle entfernt? a. Wenn ja, was ist mit dem Mobiliar anschließend geschehen? b. Wenn nein, warum nicht? 11. Ist das Mobiliar für eine Verwendung in der Obdachlosen- / Kältehilfe geeignet? Zu 10. und 11.: Nein. Die Räumung des Mobiliars war aufgrund der weiteren Einsturzgefahr nicht möglich. Zudem wurde das Mobiliar durch einen Wasserschaden zerstört und unbrauchbar. 3 12. Wurde geprüft, ob die Traglufthallen für die Unterbringungen von Obdachlosen zwischengenutzt werden kann? Zu 12.: Ja, die Nutzung für die Kältehilfe wurde durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geprüft. 13. Inwieweit wurde der Bezirk Spandau über den Zeitplan des Abrisses informiert? Zu 13.: Der Bezirk Spandau ist informiert. Berlin, den 14. Dezember 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12822 S18-12822