Drucksache 18 / 12 823 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2017) zum Thema: Bebauung der Elisabeth-Aue und Antwort vom 08. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12823 vom 28.11.2017 über Bebauung der Elisabeth-Aue Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wohnungsbaugesellschaften erhielten die Liegenschaft Elisabeth-Aue als Sacheinlage? Antwort zu 1: Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH erhielt die Liegenschaft Elisabeth-Aue als Sacheinlage. Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH sind zu jeweils 50 % die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und die GESOBAU AG. Frage 2: Wie ist die Elisabeth-Aue auf die Wohnungsbaugesellschaften aufgeteilt? Antwort zu 2: Nach Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH sollen die Baulandflächen im Einvernehmen mit dem Land Berlin an die Wohnungsbaugesellschaften HOWOGE und GESOBAU sowie Dritte auf Grundlage marktüblicher Bedingungen veräußert werden. Frage 3: Wann sind die Sacheinlagen eingebracht worden? 2 Antwort zu 3: Der Abschluss des Grundstücksübertragungsvertrages erfolgte am 28.10.2016. Der Nutzen-Lastenwechsel war am 1.11.2016. Frage 4: Zu welchem Wert sind die Sacheinlagen eingebracht worden? Frage 5: Durch wen wurde dieser Wert ermittelt? Frage 6: Entspricht der Wert dem Verkehrswert? Falls nicht, wie hoch ist der Verkehrswert? Antwort zu 4-6: Der Wert der Sacheinlage beträgt 28.100 T€. Dieser entspricht dem Verkehrswert. Die Verkehrswertermittlung erfolgte durch das Büro Dr.-Ing. Keunecke & Partner (von der Industrie- und Handelskammer Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bewertung und Mieten von bebauten und unbebauten Grundstücken). Frage 7: Welche Kosten entstanden wem in welcher Höhe durch die Sacheinlage der Elisabeth-Aue? Antwort zu 7: Die mit dem Vertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten und Steuern wurden durch die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH getragen. Dies sind im Einzelnen: o Grunderwerbsteuer 1.686 T€ o Notarkosten rd. 53 T€ o Vermessungskosten rd. 69 T € Frage 8: Welche anfallenden Kosten in welcher Höhe tragen jeweils die Wohnungsbaugesellschaften: a) laufende Kosten b) städtebauliche Untersuchungen und weitere Untersuchungen und Wettbewerbe c) Kosten der Verkehrssicherung d) Kosten der Erschließung e) sonstige Kosten (bitte aufschlüsseln) Antwort zu 8 a und c: Gegenwärtig laufende Kosten trägt die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH. Die Finanzierung erfolgt aus noch vorhandenen liquiden Mitteln aus den Gesellschaftereinlagen von der GESOBAU AG und der HOWOGE 3 Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die Höhe und Aufschlüsselung der laufenden Kosten der Entwicklunggesellschaft Elisabeth-Aue GmbH liegen SenStadtWohn nicht vor. Antwort zu 8 b, d und e: Gemäß des Projektgrundlagenvertrages vom 03.06.2016 wurde zwischen dem Land Berlin, der GESOBAU AG, der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH vereinbart, dass die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH die Kosten für externe Planer, Ingenieure und Gutachter sowie Sachkosten der Bebauungsplanung im Bereich der Einbringungsfläche trägt. Kosten für Planungen und Maßnahmen außerhalb der Einbringungsfläche, die Kosten der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sowie seine Personalkosten trägt das Land Berlin. Eine Konkretisierung der Kostenplanung würde bei einem ausreichend und sicheren Stand der Entwickelbarkeit der Wohnungsbaupotentialfläche Elisabeth-Aue durch einen Rahmen-Durchführungsvertrag zwischen den Projektbeteiligten erfolgen. Berlin, den 08.12.2017 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12823 S18-12823