Drucksache 18 / 12 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 23. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2017) zum Thema: Stoppt der Verkehrslärm an der Landesgrenze? und Antwort vom 07. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12830 vom 23. November 2017 über Stoppt der Verkehrslärm an der Landesgrenze? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Lärmschutzwand der A 10 an der Stadtrandsiedlung Kappgraben abrupt an der Landesgrenze endet? Frage 2: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtrandsiedlung Kappgraben damit dem Autobahnlärm über das freie Feld auf Brandenburger Gebiet weiterhin erheblich ausgesetzt sind? Frage 3: Welche Optionen sieht der Senat, um die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtrandsiedlung Kappgraben vor dem Autobahnlärm auf Grund des unvollständigen Lärmschutzes zu schützen? Frage 4: Wie viel würde eine ausreichende Verlängerung der Lärmschutzwand schätzungsweise kosten? Frage 5: Gibt es oder gab es oder sind Gespräche mit dem Land Brandenburg geplant, um die Situation im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern? Ggf. mit welchen Ergebnissen wurden die Gespräche abgeschlossen? Antwort zu 1 - 5: Bereits im Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 10 im Bezirk Pankow von Berlin von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis zum Autobahndreieck Pankow vom 27. Februar 2009 ist in der Sachverhaltsbegründung 2 ausgeführt, dass östlich der Landesgrenze zum Schutz der Anwohner die aktiven Lärmschutzmaßnahmen um eine angemessene Länge fortzusetzen sind. Dazu sind auf einer Länge von mindestens 140 m beidseitig der A 10 bis zu 6,0 m hohe Lärmschutzanlagen (nördlich Lärmschutzwall, südlich Lärmschutzwand) vorgesehen, die im Hoheitsgebiet des Landes Brandenburg liegen und nicht mit dem vorgenannten Beschluss festgestellt werden konnten. Die Lärmschutzanlagen sind in den planfestgestellten Unterlagen nachrichtlich dargestellt, in die Brandenburger Ausbauplanung übernommen worden und dort mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.07.2011 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg planfestgestellt. Nach dem Um- und Ausbau des Autobahndreieck (AD) Barnim im Jahr 2013 und dem 6- streifigen Ausbau der A 10 zwischen dem AD Pankow und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg im Jahr 2015 wird der dazwischenliegende Autobahnabschnitt auf ca. 2 km Länge ebenfalls ausgebaut (einschließlich der zugehörigen Lärmschutzanlagen). Die Baumaßnahmen an der Autobahn sollen im Dezember 2019 abgeschlossen sein. Berlin, den 07.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12830 S18-12830